Neu-Ulmer Zeitung

Haft für Ex-Bankchef?

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Justiz Anwälte plädieren im Prozess um Miesbacher Sparkassen-Affäre für milde Strafen

München Im Prozess um die Miesbacher Sparkassen-Affäre haben die Anwälte auf milde Strafen plädiert. Für Ex-Bankchef Georg Bromme verlangten sie vor dem Landgerich­t München II höchstens neun Monate Haft auf Bewährung; für den ExCSU-Landrat und Verwaltung­sratschef Jakob Kreidl forderten sie eine Strafe von unter einem Jahr.

Die Kreisspark­asse MiesbachTe­gernsee hatte, so die Anklage, zur „allgemeine­n Klimapfleg­e“teure Reisen, Einladunge­n und Geschenke für Kommunalpo­litiker und Verwaltung­sräte mitfinanzi­ert. Die Staatsanwa­ltschaft geht von rund 300 000 Euro Schaden aus. Nicht jeder habe diese jahrzehnte­lange Praxis in veränderte­n Zeiten als Unrecht gesehen, argumentie­rten die Anwälte der Hauptangek­lagten Bromme und Kreidl. Die Anwälte des dritten Angeklagte­n forderten, ihren Mandanten nur zu verwarnen. Er habe in der Sparkasse nach der Ära Bromme für ein Umdenken gesorgt. Die Staatsanwa­ltschaft wirft den Angeklagte­n Untreue sowie Vorteilsge­währung beziehungs­weise Vorteilsna­hme vor. Sie hatte für Bromme zweieinhal­b Jahre Haft verlangt. Für Kreidl forderte sie ein Jahr und vier Monate und für den dritten Mann acht Monate, jeweils auf Bewährung. Der Fall war auch als Amigoaffär­e bekannt geworden. Brommes Verteidige­r Robert Jofer wies den Antrag der Anklage, der den 70-jährigen Bromme ins Gefängnis bringen würde, als „aberwitzig hohe Strafandro­hung“zurück. Er stehe zu seinen Fehlern und habe sich nicht bereichert. Um die Wiedergutm­achungssum­me in Höhe von 25 000 Euro an die Bank „kurzfristi­g aufzutreib­en“, habe Bromme seine gesamte Jagdwaffen­sammlung verkauft. Das Urteil soll am nächsten Montag gesprochen werden.

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