Haft für Ex-Bankchef?
Justiz Anwälte plädieren im Prozess um Miesbacher Sparkassen-Affäre für milde Strafen
München Im Prozess um die Miesbacher Sparkassen-Affäre haben die Anwälte auf milde Strafen plädiert. Für Ex-Bankchef Georg Bromme verlangten sie vor dem Landgericht München II höchstens neun Monate Haft auf Bewährung; für den ExCSU-Landrat und Verwaltungsratschef Jakob Kreidl forderten sie eine Strafe von unter einem Jahr.
Die Kreissparkasse MiesbachTegernsee hatte, so die Anklage, zur „allgemeinen Klimapflege“teure Reisen, Einladungen und Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte mitfinanziert. Die Staatsanwaltschaft geht von rund 300 000 Euro Schaden aus. Nicht jeder habe diese jahrzehntelange Praxis in veränderten Zeiten als Unrecht gesehen, argumentierten die Anwälte der Hauptangeklagten Bromme und Kreidl. Die Anwälte des dritten Angeklagten forderten, ihren Mandanten nur zu verwarnen. Er habe in der Sparkasse nach der Ära Bromme für ein Umdenken gesorgt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Untreue sowie Vorteilsgewährung beziehungsweise Vorteilsnahme vor. Sie hatte für Bromme zweieinhalb Jahre Haft verlangt. Für Kreidl forderte sie ein Jahr und vier Monate und für den dritten Mann acht Monate, jeweils auf Bewährung. Der Fall war auch als Amigoaffäre bekannt geworden. Brommes Verteidiger Robert Jofer wies den Antrag der Anklage, der den 70-jährigen Bromme ins Gefängnis bringen würde, als „aberwitzig hohe Strafandrohung“zurück. Er stehe zu seinen Fehlern und habe sich nicht bereichert. Um die Wiedergutmachungssumme in Höhe von 25 000 Euro an die Bank „kurzfristig aufzutreiben“, habe Bromme seine gesamte Jagdwaffensammlung verkauft. Das Urteil soll am nächsten Montag gesprochen werden.