Ulrichsblöcke: Mieter warten auf Antworten
Vöhringer sind weiter ratlos
Vöhringen Die Bewohner der Ulrichsblöcke im Westen der Stadt Vöhringen sind verunsichert. Nachdem im Januar bekannt wurde, dass das St. Ulrichswerk Augsburg die Immobilien verkaufen will (wir berichteten),
plagen die Mieter Ängste: Was wird aus den Wohnungen, wenn der Eigentümer wechselt? Die lapidare Auskunft des Ulrichswerks auf mehrfaches Nachfragen unserer Redaktion lautet nur: „An unserer bisherigen Zielsetzung hat sich nichts geändert, wir stehen mit Stadt und Investoren im Gespräch.“Will heißen: An den Verkaufsabsichten wird festgehalten.
Die Ungewissheit ist groß. Wie eine Mieterin mitteilt, gebe es keinerlei Hinweise oder Benachrichtigungen, wie die Zukunft für die Bewohner aussieht. „Wir wissen gar nichts“, sagt sie. Unbegründet ist die Sorge der Mieter nicht. Es gibt genügend Beispiele, in denen ein Mietshaus aufwendig saniert wird. Es entstehen dann Eigentumswohnungen und die Menschen, die bisher in den Häusern gelebt haben, können den Mietzins nicht mehr zahlen – ganz zu schweigen davon, solch eine Wohnung zu kaufen.
Bürgermeister Karl Janson sagte auf Anfrage: „In dieser Sache gibt es bis dato noch keine neuen Erkenntnisse. Es gab lediglich ein Sondierungsgespräch mit den Verantwortlichen des Ulrichswerks. Konkrete Ergebnisse dürften sich meines Erachtens nicht so schnell abzeichnen, zumal derzeit auf beiden Seiten kein zeitlich dringlicher Handlungsbedarf besteht.“
Im Januar hatte Janson überdies erklärt, dass bei einem potenziellen Verkauf der bürgerlich-rechtliche Grundsatz gilt „Kauf bricht nicht Miete“. Das heißt: „Wird der vermietete Wohnraum nach Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an Dritte veräußert, so tritt der Erwerber in vollem Umfang anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.“Oder vereinfacht ausgedrückt: „Der neue Vermieter kann nicht ohne Weiteres einfach die Miete erhöhen.“So die Aussage von Janson, der bekanntlich Jurist ist.
Die Stadt ist in dem Verkauf insoweit involviert, als die Häuser auf städtischem Grund stehen. Die Grundstücke wurden von der damaligen Gemeinde Vöhringen auf Erbbaurechtsbasis zur Verfügung gestellt.