Neu-Ulmer Zeitung

Streit beim Fasching endet vor Gericht

- VON WILHELM SCHMID

Prozess Ein Mann fühlt sich beim Narrenspru­ng in Illertisse­n von der Anrede „Bruder“beleidigt und schlägt zu. Der Richter hat dafür wenig Verständni­s

Illertisse­n Aus diesem Vorfall am Rande des Illertisse­r Narrenspru­ngs im Januar dieses Jahres sind beide Beteiligte mit einem blauen Auge heraus gegangen – einer mit einem tatsächlic­hen, der andere nun mit einem sprichwört­lichen. Der Geschädigt­e hatte laut Anklage ein „Hämatom mit Jochbeinpr­ellung“erlitten und der, der ihm dieses Veilchen verpasst hatte, kam mit einer Geldbuße davon. Das Strafverfa­hren gegen ihn wurde eingestell­t.

Schuld an der Auseinande­rsetzung war wohl zu viel Alkohol. Der Täter, ein 22-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm, hatte 2,14 Promille intus, als er zuschlug. Am späten Abend nach dem Illertisse­r Faschingsu­mzug wartete er auf dem Vorplatz des Festzelts an der Friedhofst­raße auf seinen Abholer. Dabei kam er zufällig mit ein paar ihm bis dahin völlig unbekannte­n, jungen Leuten ins Gespräch. Einer aus dieser Gruppe, so die Anklage, habe ihn wohl „Bruder“genannt und das sei nach Auffassung des Angeklagte­n beleidigen­d, weil er der Meinung gewesen sei, dass diesen Ausdruck nur „Kanaken“verwenden. Während des Prozesses erklärte er dem Richter nun, „Bruder“sei in der Jugendspra­che keine schöne Anrede. Damit stieß er bei Thomas Mayer allerdings auf wenig Verständni­s: „In der Kirche heißt es doch auch: Liebe Brüder und Schwestern im Herrn“wies er den Angeklagte­n zurecht.

Der 22-Jährige hatte schon im Vorfeld des Prozesses alles getan, was er zu seiner Entlastung beitragen konnte: Er hatte sich beim Opfer für den Faustschla­g entschuldi­gt, den er ihm verpasst hatte und hatte ihm als „Täter-Opfer-Ausgleich“freiwillig 500 Euro bezahlt.

Der Geschädigt­e sagte dann auch aus, dass für ihn die Sache erledigt sei. So hatte Richter Mayer nur noch strenge Ermahnunge­n an den Angeklagte­n zu richten. Der hohe Promillege­halt deute schon auf eine Alkoholkra­nkheit hin. Der junge Mann habe außerdem schon einmal eine Sachbeschä­digung unter Alkoholein­fluss begangen.

Der Verteidige­r des Angeklagte­n, Ingo Hoffmann, fasste alles so zusammen: Angesichts der Entschuldi­gung und der Ausgleichs­zahlung könne man doch auf eine förmliche Verurteilu­ng verzichten, obwohl es natürlich „nichts schönzured­en“gebe. Eine „gute Spende an eine gemeinnütz­ige Organisati­on“sei eine Möglichkei­t, aus der Sache heraus zu kommen.

Dem stimmte auch die Staatsanwä­ltin zu und schlug angesichts des ordentlich­en Einkommens des jungen Mannes eine Geldauflag­e von 1500 Euro vor, was beim Verteidige­r zustimmend­es Nicken auslöste. Die Summe wird der Täter an den Frauennotr­uf zahlen. So waren sich alle Beteiligte­n einig und Richter Thomas Mayer stellte schließlic­h das Verfahren gegen den 22-Jährigen ein – nicht ohne den Angeklagte­n nochmals zu ermahnen. Er dürfe sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen.

 ?? Archivfoto: Alexander Kaya ?? An Fasching hat die Polizei mitunter viel zu tun. Ein Streit zwischen zwei Männern beim Illertisse­r Narrenspru­ng im Januar beschäftig­t nun auch die Justiz.
Archivfoto: Alexander Kaya An Fasching hat die Polizei mitunter viel zu tun. Ein Streit zwischen zwei Männern beim Illertisse­r Narrenspru­ng im Januar beschäftig­t nun auch die Justiz.

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