Streit beim Fasching endet vor Gericht
Prozess Ein Mann fühlt sich beim Narrensprung in Illertissen von der Anrede „Bruder“beleidigt und schlägt zu. Der Richter hat dafür wenig Verständnis
Illertissen Aus diesem Vorfall am Rande des Illertisser Narrensprungs im Januar dieses Jahres sind beide Beteiligte mit einem blauen Auge heraus gegangen – einer mit einem tatsächlichen, der andere nun mit einem sprichwörtlichen. Der Geschädigte hatte laut Anklage ein „Hämatom mit Jochbeinprellung“erlitten und der, der ihm dieses Veilchen verpasst hatte, kam mit einer Geldbuße davon. Das Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Schuld an der Auseinandersetzung war wohl zu viel Alkohol. Der Täter, ein 22-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm, hatte 2,14 Promille intus, als er zuschlug. Am späten Abend nach dem Illertisser Faschingsumzug wartete er auf dem Vorplatz des Festzelts an der Friedhofstraße auf seinen Abholer. Dabei kam er zufällig mit ein paar ihm bis dahin völlig unbekannten, jungen Leuten ins Gespräch. Einer aus dieser Gruppe, so die Anklage, habe ihn wohl „Bruder“genannt und das sei nach Auffassung des Angeklagten beleidigend, weil er der Meinung gewesen sei, dass diesen Ausdruck nur „Kanaken“verwenden. Während des Prozesses erklärte er dem Richter nun, „Bruder“sei in der Jugendsprache keine schöne Anrede. Damit stieß er bei Thomas Mayer allerdings auf wenig Verständnis: „In der Kirche heißt es doch auch: Liebe Brüder und Schwestern im Herrn“wies er den Angeklagten zurecht.
Der 22-Jährige hatte schon im Vorfeld des Prozesses alles getan, was er zu seiner Entlastung beitragen konnte: Er hatte sich beim Opfer für den Faustschlag entschuldigt, den er ihm verpasst hatte und hatte ihm als „Täter-Opfer-Ausgleich“freiwillig 500 Euro bezahlt.
Der Geschädigte sagte dann auch aus, dass für ihn die Sache erledigt sei. So hatte Richter Mayer nur noch strenge Ermahnungen an den Angeklagten zu richten. Der hohe Promillegehalt deute schon auf eine Alkoholkrankheit hin. Der junge Mann habe außerdem schon einmal eine Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss begangen.
Der Verteidiger des Angeklagten, Ingo Hoffmann, fasste alles so zusammen: Angesichts der Entschuldigung und der Ausgleichszahlung könne man doch auf eine förmliche Verurteilung verzichten, obwohl es natürlich „nichts schönzureden“gebe. Eine „gute Spende an eine gemeinnützige Organisation“sei eine Möglichkeit, aus der Sache heraus zu kommen.
Dem stimmte auch die Staatsanwältin zu und schlug angesichts des ordentlichen Einkommens des jungen Mannes eine Geldauflage von 1500 Euro vor, was beim Verteidiger zustimmendes Nicken auslöste. Die Summe wird der Täter an den Frauennotruf zahlen. So waren sich alle Beteiligten einig und Richter Thomas Mayer stellte schließlich das Verfahren gegen den 22-Jährigen ein – nicht ohne den Angeklagten nochmals zu ermahnen. Er dürfe sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen.