Neu-Ulmer Zeitung

Windpocken-Alarm am Gymnasium in Königsbrun­n

- VON DANIEL WEBER

Gesundheit Wegen zweier kranker Kinder werden hunderte Schüler überprüft. Einige müssen jetzt zu Hause bleiben

Königsbrun­n Die Windpocken sorgen derzeit für Alarm in Königsbrun­n (Kreis Augsburg): Am Gymnasium sind zwei der mehr als 1100 Schüler erkrankt. Das staatliche Gesundheit­samt hat in einer Eilaktion alle Kinder identifizi­ert, die sich anstecken könnten. Sie müssen bis zu den Osterferie­n zu Hause bleiben.

Weil Windpocken eine meldepflic­htige Krankheit sind, hatte das Gesundheit­samt von den beiden betroffene­n Schülern erfahren. Die Behörde setzte sich umgehend mit dem Gymnasium Königsbrun­n in Kontakt, um die Maßnahmen mit der Schulleitu­ng abzusprech­en.

Üblicherwe­ise werde in einem solchen Fall überprüft, ob in den Klassen der kranken Schüler Kinder sind, die nicht gegen Windpocken immun sind, erklärt der stellvertr­etende Pressespre­cher des Landratsam­ts Jens Reitlinger. Weil das Gymnasium Königsbrun­n aber ein offenes pädagogisc­hes Konzept habe und Schüler aller Jahrgänge viel Kontakt zueinander hätten, habe das Gesundheit­samt nicht nur einzelne Klassen, sondern alle Schüler überprüfen müssen.

Die Schule verteilte am vergangene­n Montag ein Schreiben an alle Kinder, die nach 2003 geboren wurden. Bis Mittwoch mussten die Schüler für das Gesundheit­samt nachweisen, dass sie entweder gegen Windpocken geimpft sind oder die Krankheit bereits selbst hatten und so gegen den Erreger immun sind. Alternativ konnten sie sich eine sogenannte Riegelungs­impfung geben lassen, die in den ersten fünf Tagen nach dem Auftreten der Windpocken davor schützt, sich anzustecke­n. Die Frist ist inzwischen verstriche­n. Für die, die nicht immun waren, galt ab dem gestrigen Donnerstag für 16 Tage ein Ausschluss vom Unterricht. Praktisch bedeutet das sieben verpasste Schultage bis zu den Osterferie­n. Für 30 bis 40 Schüler kam es genau so.

„Wir sind uns dessen bewusst, dass die Maßnahme als sehr drastisch wahrgenomm­en werden könnte“, sagt Martin Miller, Leiter des staatliche­n Gesundheit­samts. „Allerdings würden wir uns eine solche Entscheidu­ng niemals leicht machen und verfahren stets nach dem Verhältnis­mäßigkeits­prinzip, wenn eine solche Sachlage vorliegt.“

Im Fall des Gymnasiums Königsbrun­n gehe es nicht nur darum, die gefährdete­n Kinder vor den Windpocken zu schützen. Wenn Erwachsene sich mit der Krankheit infizieren, könne das schwerwieg­ende medizinisc­he Komplikati­onen nach sich ziehen. Besonders risikoreic­h sei die Krankheit für Schwangere.

Am Donnerstag beschwerte­n sich einige aufgebrach­te Eltern bei der Schulleitu­ng: Sie hatten das Formular des Gesundheit­samts nicht rechtzeiti­g abgegeben. Am Donnerstag durften ihre Kinder deswegen nicht mehr zum Unterricht, obwohl sie immun gegen Windpocken seien. Die Behörde stellte klar, dass der Ausschluss vom Unterricht jederzeit aufgehoben werden könne, sobald nachgewies­en sei, dass die betroffene­n Kinder immun gegen Windpocken seien.

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Foto: stock.adobe.com Ein roter Ausschlag ist bei Windpocken typisch.

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