Treibjagd wird zum Fall fürs Gericht
Justiz Ein Reh wird vom Hund verfolgt und rennt auf die Straße. Wer ist schuld am Unfall?
Neu-Ulm/Vöhringen Die Anklagebank im Neu-Ulmer Amtsgericht ist voll besetzt: Zwei Jäger sitzen dort mit ihren Anwälten. Doch der eigentliche „Täter“fehlt. Aus einem einfachen Grund: Es ist ein Hund.
Dieser hatte während einer Treibjagd im Herbst vergangenen Jahres ein Reh über ein Feld nahe der Kreisstraße NU14 bei Vöhringen gehetzt. Das Reh flüchtete vor dem Hund und sprang plötzlich auf die Straße, auf der gerade eine Autofahrerin unterwegs war. Das Reh kollidierte seitlich mit dem Wagen – setzte seine Flucht dann aber verletzt fort. Es wurde bis heute nicht gefunden. Am Auto der Frau entstand laut Staatsanwalt ein Schaden in Höhe von etwa 1500 Euro. Aber: Es hätte natürlich noch weitaus mehr passieren können. Deswegen muss sich jetzt nicht nur der Hundehalter, sondern auch einer der Organisatoren der Treibjagd im Sitzungssaal des Neu-Ulmer Amtsgerichts vor Richterin Gabriele Buck wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.
Der 62 Jahre alte Mitorganisator der Jagd sagt vor Buck, dass die Treibjagd im Voraus geplant und abgesprochen worden sei. An jenem Tag haben zwei „Treiben“stattgefunden. Bei Letzterem sei es dann zum Unfall gekommen. Da die Straße rund 500 Meter entfernt lag, sei lediglich ein Schild aufgestellt worden, das die Autofahrer auf den Jagdbetrieb hinwies. Um zusätzlich Gefahren einzudämmen, so der Angeklagte, habe er nur bestimmte Hunde jagen lassen. Insgesamt seien nur vier Hunde unterwegs gewesen, davon zwei des anderen Angeklagten. Der tierische „Täter“habe ein GPS-Gerät an einem Halsband getragen, so habe man ihn immer orten können. Gleichwohl sei eben dieser Hund nicht auf der Strecke geblieben und einem Reh hinterhergesprungen, sagt der 62-Jährige. Es sei zum Zusammenstoß mit einem Auto gekommen. Das alles habe er aber nicht direkt gesehen, er ist eigenen Angaben nach 600 bis 700 Meter entfernt gewesen und wurde sofort über den Vorfall, zu dem die Polizei gerufen wurde, informiert.
Auch der zweite Angeklagte, der Hundebesitzer, hat nichts gegen die Anklageschrift des Staatsanwalts einzuwenden. Er nehme mit seinen Hunden an bis zu 20 Jagden im Jahr teil. „Deswegen weiß ich, dass meine Hunde immer den Kontakt zu mir halten“, sagt der 44-Jährige. Doch dann habe er an jenem Tag bemerkt, dass einer seiner Vierbeiner nicht mehr da war. Er habe den 62-Jährigen informiert und seinen Hund gesucht, den er mithilfe des GPS-Senders schnell an der Straße ausfindig machen konnte. Sofort sei er in sein Auto gestiegen und zur Kreisstraße gefahren, um ihn einzusammeln. Doch da hatte sich der Unfall schon ereignet. „Ich kann es mir nur so erklären, dass das Reh für meinen Hund die ganze Zeit sichtbar war“, sagt der Jäger. Ansonsten wäre der Rüde ihm nicht hinterher.
Auch die Aussagen der Autofahrerin, die als Zeugin geladen ist, decken sich mit den gemachten Angaben. Sie habe aufgrund des Schildes die Geschwindigkeit ihres Wagens reduziert und plötzlich ein Reh gesehen. Da sei sie nur noch mit rund zehn Stundenkilometern gefahren, eine Kollision habe sich leider trotzdem nicht vermeiden lassen: Das Tier sprang in die linke Autoseite. Sie habe angehalten, doch das Reh sei geflüchtet. Anschließend habe sie die Polizei kontaktiert und der Hundebesitzer sei zu ihr gekommen. Vor Gericht bemängelt der Polizist nichts am Verhalten der Angeklagten. Eine verkehrsrechtliche Anordnung wäre nur notwendig gewesen, wenn die Jagd näher an der Straße stattgefunden hätte. „Für mich klingt es plausibel, dass es nicht vorhersehbar war, dass der Hund so reagiert“, sagt er.
Richterin Gabriele Buck hat aufgrund der ähnlichen Schilderungen aller Beteiligten nur wenige Nachfragen. „Ich rege an, das Verfahren einzustellen“, meint sie nach einer kurzen Unterbrechung. Der Hundehalter muss 300 Euro Geldbuße an den Weißenhorner Tierschutzverein zahlen. „Sie machen beide den Eindruck, dass sie bewusst mit allem umgehen“, so Buck. Allerdings habe eben dieses Mal ein Quäntchen Sorgfalt gefehlt. Im Zweifelsfall sollten die Jäger dann lieber das Landratsamt einschalten. „Sie haben wirklich tolle Tiere. Aber das sind eben alles nur Tiere.“