Böhmermann scheitert mit Klage
Er wollte Merkel Kritik an ihm verbieten
Berlin Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanzleramt und die Kanzlerin abgewiesen. Böhmermann wollte Angela Merkel eine Wiederholung ihrer Bemerkung untersagen lassen, sein Satire-Gedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan vom März 2016 sei ein „bewusst verletzender Text“.
Das Gericht erklärte die Klage für unzulässig. Sie könne nur erhoben werden, wenn eine Wiederholung drohe. Dies ist offensichtlich aber nicht mehr gegeben. Das Kanzleramt hatte bereits vor dem Prozess zugesagt, die Kritik zu unterlassen.
Böhmermann hatte das „Schmähgedicht“im März 2016 in der
„Neo Magazin Royale“vorgetragen und damit einen diplomatischen Eklat ausgelöst. Die Kanzlerin kritisierte die Verse zunächst als „bewusst verletzend“. Später sprach sie von einem „Fehler“.
Böhmermanns Anwalt Reiner Geulen hatte vor dem Prozess argumentiert, die Kritik Merkels stelle eine „nicht hinzunehmende staatliche Vorverurteilung“dar. Böhmermann sehe seine Grundrechte auf Presse- und Kunstfreiheit verletzt. Es sei nicht zu akzeptieren, dass sich die Bundesregierung „aus politischen Gründen mit juristischen Bewertungen in die freie und unabhängige Rechtsprechung einmischt.“
Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung waren im Herbst 2016 eingestellt worden. In einem anderen Verfahren wurde dem Satiriker aber untersagt, bestimmte „ehrverletzende“Passagen des Erdogan-Gedichts zu wiederholen.