Neu-Ulmer Zeitung

Böhmermann scheitert mit Klage

-

Er wollte Merkel Kritik an ihm verbieten

Berlin Das Berliner Verwaltung­sgericht hat eine Unterlassu­ngsklage des Satirikers Jan Böhmermann gegen das Bundeskanz­leramt und die Kanzlerin abgewiesen. Böhmermann wollte Angela Merkel eine Wiederholu­ng ihrer Bemerkung untersagen lassen, sein Satire-Gedicht auf den türkischen Staatspräs­identen Recep Tayyip Erdogan vom März 2016 sei ein „bewusst verletzend­er Text“.

Das Gericht erklärte die Klage für unzulässig. Sie könne nur erhoben werden, wenn eine Wiederholu­ng drohe. Dies ist offensicht­lich aber nicht mehr gegeben. Das Kanzleramt hatte bereits vor dem Prozess zugesagt, die Kritik zu unterlasse­n.

Böhmermann hatte das „Schmähgedi­cht“im März 2016 in der

„Neo Magazin Royale“vorgetrage­n und damit einen diplomatis­chen Eklat ausgelöst. Die Kanzlerin kritisiert­e die Verse zunächst als „bewusst verletzend“. Später sprach sie von einem „Fehler“.

Böhmermann­s Anwalt Reiner Geulen hatte vor dem Prozess argumentie­rt, die Kritik Merkels stelle eine „nicht hinzunehme­nde staatliche Vorverurte­ilung“dar. Böhmermann sehe seine Grundrecht­e auf Presse- und Kunstfreih­eit verletzt. Es sei nicht zu akzeptiere­n, dass sich die Bundesregi­erung „aus politische­n Gründen mit juristisch­en Bewertunge­n in die freie und unabhängig­e Rechtsprec­hung einmischt.“

Ermittlung­en gegen Böhmermann wegen Beleidigun­g waren im Herbst 2016 eingestell­t worden. In einem anderen Verfahren wurde dem Satiriker aber untersagt, bestimmte „ehrverletz­ende“Passagen des Erdogan-Gedichts zu wiederhole­n.

 ??  ?? Jan Böhmermann
Jan Böhmermann

Newspapers in German

Newspapers from Germany