Hausärzte dürfen Patienten ablehnen
Ärzte mit einer Kassenzulassung sind grundsätzlich dazu verpflichtet, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Es gibt aber Gründe, aus denen sie eine Behandlung verweigern dürfen, erklärt die Unabhängige Patientenberatung (UPD). Einer dieser Gründe ist Überlastung: Wenn der Arzt so viele Patienten hat, dass er Massen an Überstunden schieben müsste oder sich für einzelne Besucher kaum noch Zeit nehmen kann, kann er die Aufnahme weiterer Patienten ablehnen. Gar nicht ablehnen dürfen Ärzte Patienten nur bei einem medizinischen Notfall. Patienten bleibt dann nur, sich an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu wenden. Hier können sich Betroffene erstens beschweren, die sich zu Unrecht abgelehnt fühlen. Zweitens muss die KV einen alternativen Haus- oder Kinderarzt vermitteln. Nach dem neuen Terminserviceund Versorgungsgesetz (TSVG) soll die Vermittlung von Haus- oder Kinderarzt künftig auch über die Termin-Servicestellen der KV laufen. Für Facharzt-Termine sind diese bereits jetzt zuständig. Die Behandlungspflicht gilt übrigens nur für Vertragsärzte und Kassenpatienten – und nicht für Privatärzte ohne Kassenzulassung oder Privatpatienten. Hier greift die Vertragsautonomie: Ärzte dürfen also selbst entscheiden, mit wem sie einen Behandlungsvertrag schließen. Einzige Ausnahme ist auch hier der Notfall.