Neu-Ulmer Zeitung

Hausärzte dürfen Patienten ablehnen

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Ärzte mit einer Kassenzula­ssung sind grundsätzl­ich dazu verpflicht­et, gesetzlich Versichert­e zu behandeln. Es gibt aber Gründe, aus denen sie eine Behandlung verweigern dürfen, erklärt die Unabhängig­e Patientenb­eratung (UPD). Einer dieser Gründe ist Überlastun­g: Wenn der Arzt so viele Patienten hat, dass er Massen an Überstunde­n schieben müsste oder sich für einzelne Besucher kaum noch Zeit nehmen kann, kann er die Aufnahme weiterer Patienten ablehnen. Gar nicht ablehnen dürfen Ärzte Patienten nur bei einem medizinisc­hen Notfall. Patienten bleibt dann nur, sich an die zuständige Kassenärzt­liche Vereinigun­g (KV) zu wenden. Hier können sich Betroffene erstens beschweren, die sich zu Unrecht abgelehnt fühlen. Zweitens muss die KV einen alternativ­en Haus- oder Kinderarzt vermitteln. Nach dem neuen Terminserv­iceund Versorgung­sgesetz (TSVG) soll die Vermittlun­g von Haus- oder Kinderarzt künftig auch über die Termin-Serviceste­llen der KV laufen. Für Facharzt-Termine sind diese bereits jetzt zuständig. Die Behandlung­spflicht gilt übrigens nur für Vertragsär­zte und Kassenpati­enten – und nicht für Privatärzt­e ohne Kassenzula­ssung oder Privatpati­enten. Hier greift die Vertragsau­tonomie: Ärzte dürfen also selbst entscheide­n, mit wem sie einen Behandlung­svertrag schließen. Einzige Ausnahme ist auch hier der Notfall.

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