Neue Regeln für Handel mit Rindern
Ungeimpfte Tiere dürfen nicht mehr aus der Sperrzone
Landkreis Für den Handel mit Rindern gelten ab Samstag, 18. Mai, neue Regeln: Wegen der Blauzungenkrankheit dürfen ungeimpfte Tiere künftig grundsätzlich nicht mehr aus Sperrzonen gebracht werden. Ausnahmen gibt es nur noch für Kälber und Schlachttiere. Hintergrund ist eine neue Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Blauzungenkrankheit, die in Baden-Württemberg ausgebrochen ist, ist der Landkreis Neu-Ulm seit Februar Sperrgebiet – so wie fast ganz Bayerisch-Schwaben (wir berichteten). Das bedeutet, dass der Tierverkehr aus diesem Gebiet eingeschränkt ist. In Zukunft ist es laut Manfred Enderle vom Veterinäramt im Landratsamt Neu-Ulm nicht mehr möglich, nicht geimpfte Tiere in Gebiete außerhalb der Sperrzone zu transportieren – außer es handelt sich um Schlachttiere oder Kälber. Bislang war der Handel mit ungeimpften Zucht- und Nutzrindern innerhalb Deutschlands erlaubt, wenn die Tiere per Blutprobe untersucht wurden und nachweislich gesund waren.
Weiterhin gehandelt werden kann mit ungeimpften Kälbern, wenn die Muttertiere einen wirksamen Impfschutz aufweisen. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen die Kälber nach der Geburt unter anderem die sogenannte Biestmilch, also die Erstmilch, des jeweiligen Muttertiers aufgenommen haben. Denn über diese erhalten die Kälber den Impfschutz.
Geimpfte Tiere dürfen nach wie vor aus Sperrzonen gebracht und innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union gehandelt werden. Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. Auch Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.