Neu-Ulmer Zeitung

Neue Regeln für Handel mit Rindern

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Ungeimpfte Tiere dürfen nicht mehr aus der Sperrzone

Landkreis Für den Handel mit Rindern gelten ab Samstag, 18. Mai, neue Regeln: Wegen der Blauzungen­krankheit dürfen ungeimpfte Tiere künftig grundsätzl­ich nicht mehr aus Sperrzonen gebracht werden. Ausnahmen gibt es nur noch für Kälber und Schlachtti­ere. Hintergrun­d ist eine neue Risikobewe­rtung des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Bundesfors­chungsinst­itut für Tiergesund­heit.

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitun­g der Blauzungen­krankheit, die in Baden-Württember­g ausgebroch­en ist, ist der Landkreis Neu-Ulm seit Februar Sperrgebie­t – so wie fast ganz Bayerisch-Schwaben (wir berichtete­n). Das bedeutet, dass der Tierverkeh­r aus diesem Gebiet eingeschrä­nkt ist. In Zukunft ist es laut Manfred Enderle vom Veterinära­mt im Landratsam­t Neu-Ulm nicht mehr möglich, nicht geimpfte Tiere in Gebiete außerhalb der Sperrzone zu transporti­eren – außer es handelt sich um Schlachtti­ere oder Kälber. Bislang war der Handel mit ungeimpfte­n Zucht- und Nutzrinder­n innerhalb Deutschlan­ds erlaubt, wenn die Tiere per Blutprobe untersucht wurden und nachweisli­ch gesund waren.

Weiterhin gehandelt werden kann mit ungeimpfte­n Kälbern, wenn die Muttertier­e einen wirksamen Impfschutz aufweisen. Zudem müssen weitere Voraussetz­ungen erfüllt sein. So müssen die Kälber nach der Geburt unter anderem die sogenannte Biestmilch, also die Erstmilch, des jeweiligen Muttertier­s aufgenomme­n haben. Denn über diese erhalten die Kälber den Impfschutz.

Geimpfte Tiere dürfen nach wie vor aus Sperrzonen gebracht und innerhalb Deutschlan­ds und der Europäisch­en Union gehandelt werden. Für den Menschen ist die Blauzungen­krankheit ungefährli­ch. Auch Fleisch- und Milchprodu­kte können ohne Bedenken verzehrt werden.

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Foto: Roeger/dpa Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitun­g der Blauzungen­krankheit ist der Landkreis Sperrgebie­t.
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DIENSTAG, 14. MAI 2019

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