Sparkassen dürfen lukrative Sparverträge kündigen
Urteil Mehrere Banken haben rentable Altverträge aufgelöst. Die Kunden haben schlechte Karten. Doch auch gegen hohe Gebühren beim Geldabheben setzen sie sich zur Wehr. Betroffen davon ist die Sparkasse in Günzburg
Karlsruhe Langjährige Prämiensparer müssen die Kündigung ihrer attraktiven Altverträge durch die Sparkassen hinnehmen, wenn sie die einmal vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft haben. Danach ist das Vorgehen der Geldhäuser in der anhaltenden Niedrigzinsphase gerechtfertigt, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag.
Nach einer Übersicht der Stiftung Warentest hatten bis Mitte April mindestens 30 Sparkassen Prämiensparern gekündigt. In den meisten Fällen betreffen diese Kündigungen das „S-Prämiensparen flexibel“. Vor dem BGH hatten Kunden der Kreissparkasse Stendal in SachsenAnhalt geklagt, die drei Verträge dieses Modells aus den Jahren 1996 und 2004 weiterführen wollten. Dabei bekamen die Sparer neben einem schwankenden Grundzins ab dem dritten Jahr eine stetig steigende Prämie. Los ging es mit drei Prozent auf die geleisteten Sparbeiträge. Der höchstmögliche Ertrag von 50 Prozent war nach dem 15. Jahr erreicht, eine feste Laufzeit nicht vereinbart. Ein alter Werbeflyer der Sparkassen rechnet eine fiktive Prämienentwicklung über 25 Jahre vor. Nach diesem Beispiel hätte der Sparer also elf Mal die Maximalprämie mitnehmen können. Diese Möglichkeit dürfe seinen Mandanten nicht genommen werden, argumentierte der Anwalt der Kläger, Norbert Tretter. Sie hätten im Gegenzug niedrige Zugewinne in den Anfangsjahren in Kauf genommen.
Die obersten Zivilrichter halten es aber für ausreichend, wenn die Höchstprämie ein einziges Mal erzielt wurde. Eine Kündigung sei zwar in den ersten 15 Jahren ausgeschlossen, sagte der Senatsvorsitzende Jürgen Ellenberger. Denn mit der Staffel hätten die Sparkassen einen Bonus-Anreiz gesetzt. Danach dürfen sie die teuren Altverträge gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber „bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes“mit drei Monaten Kündigungsfrist beenden. Der Deutsche Sparkassenund Giroverband sieht damit seine Position bestätigt. „Bei sehr lang laufenden Verträgen“müsse es möglich sein, „auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen angemessen reagieren zu können“, teilte ein Sprecher mit.
In einem zweiten Verfahren befasst sich der Senat mit Extra-Gebühren für das Abheben und Einzahlen am Schalter. Hier hat die Wettbewerbszentrale nach einem Kundenhinweis die Sparkasse in Günzburg verklagt. Jede Schalterbuchung kostet dort je nach Kontomodell einen oder zwei Euro – zusätzlich zum monatlichen Grundpreis. Inklusive ist nur der Service am Automaten. Dort ist die Summe gedeckelt, der Kunde konnte am Tag maximal 1500 Euro abheben.
Zu der Frage gibt es zwei BGHUrteile aus den 1990er Jahren. Damals hatten die Richter entschieden, dass eine Extra-Gebühr fürs Abheben am Schalter nur dann zulässig ist, wenn fünf Transaktionen im Monat kostenlos möglich sind. 2009 hat sich aber die Rechtslage geändert. Für Zahlungsdienste darf seither grundsätzlich ein Entgelt verlangt werden. Zu klären ist jetzt, was das für Schalter-Buchungen bedeutet. Die Richter wollen ihre Entscheidung hier erst am 18. Juni verkünden.
Hohe Gebühren sind aber nicht nur im Inland ein Thema. Gerade das Geldabheben im Ausland kann zur Gebühren-Falle werden. Davor warnt die Stiftung Warentest in der Zeitschrift Wenn Reisende Bares in ausländischer Währung abheben wollen, könnten sie bis zu 13,7 Prozent mehr zahlen. Diese Mehrkosten würden fällig werden, wenn sie am Automaten das Angebot annehmen, den Betrag gleich in die Heimatwährung umzurechnen. Dieser Wechselkurs ist für den Touristen meist viel schlechter als der Kurs, mit dem die Heimatbank abrechnet.
Die Fachleute von raten deshalb, die Sofortabrechnung in Euro abzulehnen und die Abrechnung in Landeswährung zu wählen.
Gebührenfalle beim Abheben im Ausland
Doch manchmal hilft nicht einmal das: In sechs Ländern – Island, Polen, Serbien, Tschechien, Ungarn und der Türkei – würden Touristen nämlich in jedem Fall zur Kasse gebeten. Denn bei einigen Anbietern gebe es keine günstige Lösung: „Entweder wird eine Geldautomatengebühr fällig oder es gibt einen schlechten Wechselkurs, der teilweise noch mit einer Gebühr kombiniert wird“, berichten die Verbraucherschützer. (dpa, mke)