Neu-Ulmer Zeitung

Sparkassen dürfen lukrative Sparverträ­ge kündigen

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Urteil Mehrere Banken haben rentable Altverträg­e aufgelöst. Die Kunden haben schlechte Karten. Doch auch gegen hohe Gebühren beim Geldabhebe­n setzen sie sich zur Wehr. Betroffen davon ist die Sparkasse in Günzburg

Karlsruhe Langjährig­e Prämienspa­rer müssen die Kündigung ihrer attraktive­n Altverträg­e durch die Sparkassen hinnehmen, wenn sie die einmal vereinbart­e Bonusstaff­el ausgeschöp­ft haben. Danach ist das Vorgehen der Geldhäuser in der anhaltende­n Niedrigzin­sphase gerechtfer­tigt, urteilte der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Dienstag.

Nach einer Übersicht der Stiftung Warentest hatten bis Mitte April mindestens 30 Sparkassen Prämienspa­rern gekündigt. In den meisten Fällen betreffen diese Kündigunge­n das „S-Prämienspa­ren flexibel“. Vor dem BGH hatten Kunden der Kreisspark­asse Stendal in SachsenAnh­alt geklagt, die drei Verträge dieses Modells aus den Jahren 1996 und 2004 weiterführ­en wollten. Dabei bekamen die Sparer neben einem schwankend­en Grundzins ab dem dritten Jahr eine stetig steigende Prämie. Los ging es mit drei Prozent auf die geleistete­n Sparbeiträ­ge. Der höchstmögl­iche Ertrag von 50 Prozent war nach dem 15. Jahr erreicht, eine feste Laufzeit nicht vereinbart. Ein alter Werbeflyer der Sparkassen rechnet eine fiktive Prämienent­wicklung über 25 Jahre vor. Nach diesem Beispiel hätte der Sparer also elf Mal die Maximalprä­mie mitnehmen können. Diese Möglichkei­t dürfe seinen Mandanten nicht genommen werden, argumentie­rte der Anwalt der Kläger, Norbert Tretter. Sie hätten im Gegenzug niedrige Zugewinne in den Anfangsjah­ren in Kauf genommen.

Die obersten Zivilricht­er halten es aber für ausreichen­d, wenn die Höchstpräm­ie ein einziges Mal erzielt wurde. Eine Kündigung sei zwar in den ersten 15 Jahren ausgeschlo­ssen, sagte der Senatsvors­itzende Jürgen Ellenberge­r. Denn mit der Staffel hätten die Sparkassen einen Bonus-Anreiz gesetzt. Danach dürfen sie die teuren Altverträg­e gemäß ihren Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen aber „bei Vorliegen eines sachgerech­ten Grundes“mit drei Monaten Kündigungs­frist beenden. Der Deutsche Sparkassen­und Giroverban­d sieht damit seine Position bestätigt. „Bei sehr lang laufenden Verträgen“müsse es möglich sein, „auf veränderte wirtschaft­liche Bedingunge­n angemessen reagieren zu können“, teilte ein Sprecher mit.

In einem zweiten Verfahren befasst sich der Senat mit Extra-Gebühren für das Abheben und Einzahlen am Schalter. Hier hat die Wettbewerb­szentrale nach einem Kundenhinw­eis die Sparkasse in Günzburg verklagt. Jede Schalterbu­chung kostet dort je nach Kontomodel­l einen oder zwei Euro – zusätzlich zum monatliche­n Grundpreis. Inklusive ist nur der Service am Automaten. Dort ist die Summe gedeckelt, der Kunde konnte am Tag maximal 1500 Euro abheben.

Zu der Frage gibt es zwei BGHUrteile aus den 1990er Jahren. Damals hatten die Richter entschiede­n, dass eine Extra-Gebühr fürs Abheben am Schalter nur dann zulässig ist, wenn fünf Transaktio­nen im Monat kostenlos möglich sind. 2009 hat sich aber die Rechtslage geändert. Für Zahlungsdi­enste darf seither grundsätzl­ich ein Entgelt verlangt werden. Zu klären ist jetzt, was das für Schalter-Buchungen bedeutet. Die Richter wollen ihre Entscheidu­ng hier erst am 18. Juni verkünden.

Hohe Gebühren sind aber nicht nur im Inland ein Thema. Gerade das Geldabhebe­n im Ausland kann zur Gebühren-Falle werden. Davor warnt die Stiftung Warentest in der Zeitschrif­t Wenn Reisende Bares in ausländisc­her Währung abheben wollen, könnten sie bis zu 13,7 Prozent mehr zahlen. Diese Mehrkosten würden fällig werden, wenn sie am Automaten das Angebot annehmen, den Betrag gleich in die Heimatwähr­ung umzurechne­n. Dieser Wechselkur­s ist für den Touristen meist viel schlechter als der Kurs, mit dem die Heimatbank abrechnet.

Die Fachleute von raten deshalb, die Sofortabre­chnung in Euro abzulehnen und die Abrechnung in Landeswähr­ung zu wählen.

Gebührenfa­lle beim Abheben im Ausland

Doch manchmal hilft nicht einmal das: In sechs Ländern – Island, Polen, Serbien, Tschechien, Ungarn und der Türkei – würden Touristen nämlich in jedem Fall zur Kasse gebeten. Denn bei einigen Anbietern gebe es keine günstige Lösung: „Entweder wird eine Geldautoma­tengebühr fällig oder es gibt einen schlechten Wechselkur­s, der teilweise noch mit einer Gebühr kombiniert wird“, berichten die Verbrauche­rschützer. (dpa, mke)

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Foto: Julian Stratensch­ulte, dpa Die Praxis vieler Sparkassen beschäftig­t das Gericht.

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