Neu-Ulmer Zeitung

Schiffsfri­ede ist wieder hergestell­t

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Vergleich bei der Bergung der MS Donau

Neu-Ulm Der Rechtsstre­it um das Ausflugssc­hiff MS Donau ist gütlich beigelegt. Das Landratsam­t NeuUlm und die Stadtwerke Ulm/NeuUlm (SWU) einigten sich auf einen Vergleich. Demnach bezahlen die SWU 41000 Euro an das Landratsam­t. Das sind rund 61 Prozent der gesamten Kosten der Bergungsak­tion vom 27. Januar 2017 in Höhe von 67000 Euro. Damit sind alle etwaigen und weiteren Ansprüche des Landratsam­tes abgegolten.

Im vorangegan­genen Prozess vor dem Verwaltung­sgericht Augsburg hatten die SWU dagegen geklagt, dass das Landratsam­t Neu-Ulm von ihnen die Bergungsko­sten für die auf Grund gelaufene MS Donau verlangt hatte (wir berichtete­n). In der mündlichen Verhandlun­g Ende März erklärten die Beteiligte­n, Vergleichs­gespräche führen zu wollen. Die zunächst gesetzte Frist bis 23. April wurde vom Gericht verlängert.

Das schon mehrere Jahre nicht mehr benutzte Ausflugssc­hiff MS Donau war im Januar 2017 in Schieflage geraten, weil die Donau zu wenig Wasser führte. Dies lag daran, dass am Kraftwerk Böfinger Halde zu viel Wasser abgelassen worden war, weil ein eingefrore­ner Messpegel einen fehlerhaft­en Wasserstan­d angezeigt hatte. Das Landratsam­t hatte daraufhin den Kraftwerks­betreiber SWU per Bescheid dazu verpflicht­et, das havarierte Schiff zu bergen.

Da Öl von der MS Donau in den Fluss austrat, war Gefahr im Verzug und man entschied sich schnell, das Schiff zu bergen und zu verschrott­en. Das Landratsam­t organisier­te die Bergungsak­tion. Unter Leitung der Feuerwehr Neu-Ulm waren damals bei eiskalten Temperatur­en knapp 100 Einsatzkrä­fte von verschiede­nen Hilfsorgan­isationen im Einsatz.

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Archivfoto: Alexander Kaya Vor über zwei Jahren musste die havarierte MS Donau aufwendig geborgen werden.

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