Schiffsfriede ist wieder hergestellt
Vergleich bei der Bergung der MS Donau
Neu-Ulm Der Rechtsstreit um das Ausflugsschiff MS Donau ist gütlich beigelegt. Das Landratsamt NeuUlm und die Stadtwerke Ulm/NeuUlm (SWU) einigten sich auf einen Vergleich. Demnach bezahlen die SWU 41000 Euro an das Landratsamt. Das sind rund 61 Prozent der gesamten Kosten der Bergungsaktion vom 27. Januar 2017 in Höhe von 67000 Euro. Damit sind alle etwaigen und weiteren Ansprüche des Landratsamtes abgegolten.
Im vorangegangenen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Augsburg hatten die SWU dagegen geklagt, dass das Landratsamt Neu-Ulm von ihnen die Bergungskosten für die auf Grund gelaufene MS Donau verlangt hatte (wir berichteten). In der mündlichen Verhandlung Ende März erklärten die Beteiligten, Vergleichsgespräche führen zu wollen. Die zunächst gesetzte Frist bis 23. April wurde vom Gericht verlängert.
Das schon mehrere Jahre nicht mehr benutzte Ausflugsschiff MS Donau war im Januar 2017 in Schieflage geraten, weil die Donau zu wenig Wasser führte. Dies lag daran, dass am Kraftwerk Böfinger Halde zu viel Wasser abgelassen worden war, weil ein eingefrorener Messpegel einen fehlerhaften Wasserstand angezeigt hatte. Das Landratsamt hatte daraufhin den Kraftwerksbetreiber SWU per Bescheid dazu verpflichtet, das havarierte Schiff zu bergen.
Da Öl von der MS Donau in den Fluss austrat, war Gefahr im Verzug und man entschied sich schnell, das Schiff zu bergen und zu verschrotten. Das Landratsamt organisierte die Bergungsaktion. Unter Leitung der Feuerwehr Neu-Ulm waren damals bei eiskalten Temperaturen knapp 100 Einsatzkräfte von verschiedenen Hilfsorganisationen im Einsatz.