Das Opfer spricht
Prozess 18-Jährige berichtet nach der Freiburger Gruppenvergewaltigung von ihrer Horrornacht
Freiburg Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg hat das Opfer des Verbrechens vor Gericht ausgesagt. Für die Vernehmung der Frau am Mittwoch vor dem Freiburger Landgericht wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zudem wurden die Aussagen auf Antrag der Anwältin der 18-Jährigen per Videotechnik in den Gerichtssaal übertragen.
Die junge Frau habe im Wesentlichen die Vorwürfe der Anklage gegen die Männer bestätigt, sagte Staatsanwalt Thorsten Krapp am Rande der Verhandlung. Sie habe „sehr angespannt, zugleich aber sehr gefasst“gewirkt. Die Fragen des Gerichts habe sie „reflektiert und ohne jeden Belastungseifer“beantwortet. Zudem habe sie vom Tatabend erzählt. „Sie war bemüht, Fragen vollständig zu beantworten.“Die Inhalte stimmten mit der Anklage weitgehend überein.
Angeklagt in dem Strafprozess sind elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren, die meisten von ihnen Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres die 18-Jährige nachts in Freiburg in einem Gebüsch missbraucht zu haben. Sie bestreiten dies. Nach Angaben ihrer Verteidiger habe die Frau Sex verlangt, Gewalt habe es keine gegeben.
Das Gericht hatte am Morgen eine nichtöffentliche Vernehmung der Frau angeordnet. Als Grund nannte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. Der jungen Frau solle ein Aufeinandertreffen mit den elf Angeklagten erspart werden. Es drohten sonst laut einem psychiatrischen Gutachter seelische Folgeschäden. Die Frau wurde „von einem anderen Ort“per Video zugeschaltet. Dieses Vorgehen ergebe Sinn, sagte der Staatsanwalt. Dennoch sei es eine belastende Situation. „Eine entspannte Vernehmungssituation kann es bei diesem Tatvorwurf und den damit verbundenen sexuellen Details, die zur Sprache kommen, naturgemäß nicht geben“, sagte er. Die 18-Jährige ist Nebenklägerin in dem Prozess, der Ende Juni in Freiburg begonnen hat. Vertreten wird sie vor Gericht von einer Anwältin und der Mitarbeiterin einer Opferschutzorganisation.