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Prozess Nach einer Schlägerei beim Sportparkfest in Vöhringen muss sich ein 20-Jähriger vor Gericht verantworten
Vöhringen Während des Sportparkfests in Vöhringen gehen drei junge Männer aus der Region auf einen Gleichaltrigen los. Sie reißen ihn zu Boden, schlagen auf ihn ein und treten ihn mit Füßen. Das wehrlose Opfer erleidet Prellungen am ganzen Körper. Der Angriff ereignete sich im Juni vergangenen Jahres.
Nun musste sich einer der Männer wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung vor dem Jugendschöffengericht in Neu-Ulm verantworten. Laut Anklageschrift soll der mittlerweile 20-Jährige das Opfer von der Sportparkstraße zum 50 Meter entfernten Skaterplatz gelockt und auf ihn eingeschlagen haben, was der Angeklagte allerdings vehement bestritt. Er habe den Gleichaltrigen zur Rede gestellt, ihm aber nichts getan, erklärte der 20-Jährige. In einer fast vierstündigen Verhandlung versuchte sich das Gericht ein Bild von dem Vorfall zu machen. Zwar deckten sich die Zeugenaussagen nicht in allen Details. Doch in einem waren sich alle Befragten einig: Der Angriff war ein Racheakt.
Monate zuvor trafen die Beteiligten schon einmal in Vöhringen aufeinander. Der Angeklagte war damals betrunken zusammengebrochen, woraufhin das spätere Opfer einen Krankenwagen alarmierte. Doch die gut gemeinte Tat wurde ihm zum Verhängnis. Denn auch die Polizei eilte herbei und fand bei dem Betrunkenen einen Schlagring und bei einem weiteren Mitglied der Gruppe Betäubungsmittel. Für diesen Ärger mit der Polizei machten die jungen Männer den Bekannten verantwortlich und wollten ihm dies beim Sportparkfest in Vöhringen heimzahlen.
Bereits im April saßen die drei Männer wegen Körperverletzung und Bedrohung auf der Anklagebank. Zwei von ihnen gestanden, auf das Opfer losgegangen zu sein. Doch weil der 20-Jährige damals ohne Anwalt erschien, wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt. Doch der Angriff auf den Gleichaltrigen war nicht die einzige Tat, für die er sich nun verantworten musste. Seit dem Vorfall wurde der 20-Jährige zweimal beim Ladendiebstahl erwischt. Außerdem entdeckten Polizisten bei einer Kontrolle mehrere Gramm Marihuana beim Angeklagten. Diese Taten räumte er zu Beginn der Verhandlung ein, was Richter Lang bei der Urteilsverkündigung als positiv wertete. Trotzdem verurteilte er den 20-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die er zur Bewährung aussetzte. Er habe keine Zweifel daran, dass der Angeklagte an der Körperverletzung beteiligt war, begründete Richter Lang sein Urteil.
Die Gesamtschau der Zeugen habe das belegt. Der Angeklagte trete manipulierend auf und suche die Schuld stets bei anderen. Das Motiv der Tat bezeichnete Lang als „ungerecht, gemein und feige“. Er bescheinigte dem Angeklagten jedoch trotz schädlicher Neigung eine positive Sozialprognose und folgte damit der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe. Der 20-Jährige muss nun 100 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten und zur Drogenberatung gehen.