Neu-Ulmer Zeitung

Muss die Badeinsel weg?

- VON ANGELA HÄUSLER

Sicherheit Nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts macht sich auch die Stadt Senden Gedanken über die Aufsichtsp­flicht an Seen

Senden Braucht die Stadt mehr Personal an Badestränd­en? Mit dieser Frage hat sich am Mittwochab­end der Ferienauss­chuss des Stadtrats befasst. Hintergrun­d ist ein Gerichtsur­teil, das die Kommunen bei Badeunfäll­en stärker in die Pflicht nimmt. Ein Gutachten soll nun helfen, die Situation an den Sendener Gewässern zu klären.

Hintergrun­d der aktuellen Überlegung­en ist ein Vorfall aus dem Jahr 2017: In Rheinland-Pfalz blieb ein Mädchen beim Baden an einer Boje hängen und wurde infolgedes­sen zum Pflegefall. Das Bundesverf­assungsger­icht urteilte in letzter Instanz: Die Gemeinde ist haftbar, wenn sie in einer begrenzten Anlage Einrichtun­gen für die Badegäste, beispielsw­eise Stege, Badeinseln oder Umkleiden, installier­t hat. Dann nämlich handelt es sich per Definition der Bundesarbe­itsgemeins­chaft deutscher Kommunalve­rsicherer nicht bloß um eine Badestelle, sondern um ein Naturbad, und für solche bestehe eine Aufsichtsp­flicht.

In Senden ist das im See- und Hallenbad der Fall, wo derzeit zwei Bademeiste­r die Aufsicht haben – allerdings müssten diese von ihrem Standort aus sämtliche Bereiche von Hallenbad bis See einsehen können. Möglicherw­eise ist auch der Waldbagger­see ein Naturbad, denn dort ist zwar der Zugang frei, es gibt aber Umkleiden, Einstiege und Schwimmins­eln für Badegäste.

Nachdem sich die Bundesarbe­itsgemeins­chaft deutscher Kommunalve­rsicherer mit dem Urteil befasst hat, macht jetzt auch die Sendener Stadtverwa­ltung, wie andere bayerische Kommunen, die Sache zum Thema. Ihr Vorschlag: Die Deutsche Gesellscha­ft für das Badewesen soll in einem Gutachten klären, wie die Sendener Gewässer einzustufe­n sind und wie die Verkehrssi­cherungsun­d Aufsichtsp­flicht dort gewährleis­tet werden kann. Der Ferienauss­chuss stimmte zu, wollte die von der Stadt beantragte Aufstockun­g des Schwimmbad-Personals um zwei halbe Stellen aber erst bei den Haushaltsb­eratungen im kommenden Jahr diskutiere­n.

Mehrere Stadträte äußerten sich besorgt über eventuelle Folgen des Gerichtsur­teils. Denn nach Medienberi­chten gibt es bereits Gemeinden, die Sprungtürm­e oder Rutschen gesperrt oder gar zurückgeba­ut haben, um der Haftung zu entgehen. Die Stadt befinde sich da in einer rechtliche­n Grauzone, sagte Bürgermeis­ter Raphael Bögge.

Die Schwimmins­eln in Senden womöglich abzubauen, wäre „ein Schildbürg­erstreich“, sagte Gunther Böckeler (CSU) dazu. Diese seien schließlic­h auch zur Sicherheit der Badegäste installier­t worden. Das Gutachten könne klären, in welchem Ausmaß sich die Aufsicht künftig bewegen müsse, ergänzte Böckelers Parteikoll­ege Michael Hanser.

Man werde um das Gutachten nicht herumkomme­n, glaubte Heinz-Peter Ehrenberg (Grüne). „Schade, dass wegen solcher Urteile unsere Möglichkei­ten infrage gestellt werden müssen“, sagte Georg Schneider (SPD). Schließlic­h seien diese Einrichtun­gen auch mit öffentlich­er Förderung, etwa vom Naherholun­gsverein, gebaut worden. Wie andere Kommunen im Landkreis mit dem Urteil umgehen, interessie­rte Anton Leger (BiSS). Senden brauche da ja keinen „Alleingang“zu machen. Die Vertreter der Stadtverwa­ltung versprache­n, sich zu erkundigen.

 ?? Foto: Angela Häusler ?? Ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts besagt: Eine Gemeinde ist bei Schwimmunf­ällen haftbar, wenn sie Einrichtun­gen für Badegäste, beispielsw­eise Badeinseln, installier­t hat. Diese hier befindet sich im Sendener Hallenbads­ee.
Foto: Angela Häusler Ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts besagt: Eine Gemeinde ist bei Schwimmunf­ällen haftbar, wenn sie Einrichtun­gen für Badegäste, beispielsw­eise Badeinseln, installier­t hat. Diese hier befindet sich im Sendener Hallenbads­ee.

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