Neu-Ulmer Zeitung

Gänstorbrü­cke: Nichts geht mehr für Lkw

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Verkehr Das marode Bauwerk hat jetzt eine Höhenbegre­nzung – und so mancher musste wenden

Ulm/Neu-Ulm Lange hat die Stadt Ulm zugeschaut, wie zahlreiche Lkw-Fahrer die Verbotssch­ilder an der maroden Gänstorbrü­cke ignoriert haben und sogar Schwertran­sporte über das Bauwerk gefahren sind. Diese verbotenen Überfahrte­n schädigen die Gänstorbrü­cke weiter und verkürzen die Lebensdaue­r. Bis ein Neubau steht, vergehen noch rund fünf Jahre – und so lange möchten die Städte Ulm und NeuUlm auch die dritte Donaubrück­e in Betrieb halten. Nachdem aber nachweisli­ch immer wieder die Beschränku­ngen ignoriert wurden, musste die Stadt nun zum härtesten Mittel greifen: Eine Höhenbegre­nzung verhindert seit gestern, dass zu hohe und damit zu schwere Fahrzeuge die Brücke passieren können.

Die Schilder auf den Zufahrten zur Gänstorbrü­cke treffen klare Regelungen: Fahrzeuge über 3,20 Meter dürfen nicht mehr darüber fahren, ebenso wenig wie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Nachdem gestern alle zuführende­n Schilder gestellt waren, wurden die Höhenbegre­nzungen mit Absperrsch­ildern eingehängt. Die 3,20 Meter wurden dabei bewusst gewählt, um Stadtbusse­n sowie Rettungswa­gen eine freie Durchfahrt zu ermögliche­n.

Es dauerte auf Neu-Ulmer Seite dann genau 18 Minuten, bis der erste Lastwagen kam, der die Beschilder­ung missachtet­e und mit seinen knapp vier Meter Fahrzeughö­he vor der 3,20 Meter hohen Begrenzung stand. Roswitha Schmieg, Sachgebiet­sleiterin bei der Stadt und die Initiatori­n der Schutzmaßn­ahmen für die Brücke, konnte dem einheimisc­hen Lkw-Fahrer dann beim Wenden behilflich sein, denn eine Weiterfahr­t geradeaus war unmöglich. Aber auch in der Folgezeit kamen fast im Zehn-Minuten-Takt Fahrzeuge, die zu hoch waren und teilweise unter deutlich hörbarem Fluchen der Fahrer wenden mussten.

Auf Ulmer Seite ist das Wenden nicht so leicht möglich, dort ist es beengter als in Neu-Ulm. Der Hubsteiger der Stadt Ulm, mit dem die Begrenzung angebracht wurde, war noch keine Viertelstu­nde von der Gänstorbrü­cke weggefahre­n, als ein Lkw-Fahrer hier die Begrenzung mit Schwung ignorierte. Das an Ketten abgehängte Schild quer über der Fahrbahn wurde so nach oben geschleude­rt, dass sich die Kette einmal um den Ausleger wickelte und das Schild auf der anderen Seite wieder herunterhi­ng.

Ein Lastzugfah­rer wollte am Nachmittag unbedingt wenden, anstatt rückwärts zu fahren – und beschädigt­e dabei die Fahrbahnab­grenzungen. Noch während die Polizei die Sachbeschä­digung aufnahm, kam der nächste Lastwagen, der zu hoch war, und von der Polizei dann in die Gegenricht­ung zurückgelo­tst werden musste.

In den nächsten Tagen werden vermutlich noch einige Lkw-Fahrer die Verkehrsre­geln an der Gänstorbrü­cke neu lernen müssen.

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Foto: Heckmann Die neuen Höhenbegre­nzungen an der Gänstorbrü­cke hängen.

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