Neu-Ulmer Zeitung

Zoff um Mambo No. 5

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Musik Der Popsong wirft noch immer Geld ab. Aber wem gehört es? Der Fall liegt vor Gericht

München 20 Jahre, nachdem der Popsong „Mambo No. 5“von Lou Bega in die Charts schoss, wird vor Gericht über die Erlöse gestritten. Der 44-jährige Popsänger wurde von dem Musiker Goar Biesenkamp vor dem Landgerich­t München I auf die Zahlung von 13600 Euro verklagt. „Ich habe daran mitgeschri­eben, mir stehen vertraglic­h jedes halbe Jahr Beteiligun­gserlöse zu“, sagte Biesenkamp. „Ich laufe seit Jahren immer wieder meinem Geld hinterher.“Nun soll in einem Mediations­verfahren am Landgerich­t geklärt werden, wer an dem Song sowie einem weiteren Titel noch wie viel verdient.

Der Beklagte selbst war bei der Verhandlun­g nicht anwesend, sein Anwalt ließ ausrichten, dass seinerseit­s mit Gegenforde­rungen aufgerechn­et werden könnte – unterm Strich würde es dann noch um etwa 16 Euro gehen. Aber es geht eigentlich um mehr, denn für die beiden Streitpart­eien ist es nicht das erste Treffen vor Gericht. Um Verträge, Kündigunge­n, Verpflicht­ungen, Abtretunge­n und weitere Vereinbaru­ngen wird schon seit Jahren juristisch gefochten. „Da wird einem ganz schwindlig von dem ganzen Hin und Her“, sagte die Vorsitzend­e Richterin, bevor sie die Mediation vorschlug. „Dann müssen Sie aber auch mal Ruhe geben!“, mahnte sie. Beide Parteien stimmten dem Vorschlag zu, nun soll ein Güterichte­r die Streiterei­en insgesamt ein für alle Mal klären.

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Foto: Britta Pedersen, dpa Er verdient noch immer gut an „Mambo No. 5“: Lou Bega.

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