Ohne Trauschein ins gemeinsame Wohnglück
Deutschland leben immer mehr Menschen ohne Trauschein zu zweit: Zuletzt wohnten 2,9 Millionen Paare ohne amtliche Beglaubigung ganz unbürokratisch zusammen. Doch spätestens bei dem Wunsch, gemeinsam die eigenen vier Wände zu beziehen, kommt die Bürokratie ins Spiel. Rechtsexperte Dr. Christoph von Klitzing von der Bausparkasse Schwäbisch Hall weiß, welche Möglichkeiten Unverheiratete beim Kauf von Wohneigentum haben, um klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen. zunächst alles, was mit diesem fest verbunden ist (§ 94 BGB), also beispielsweise auch ein gemeinsam finanziertes Haus.
Im Grundbuch lassen sich nicht nur die Besitzverhältnisse festhalten, auch ein Vorverkaufs- oder Wohnrecht kann eingetragen werden. Handwerklich begabte Partner können darüber hinaus den geschätzten Wert erbrachter Eigenleistungen an der Immobilie durch eine Grundschuld oder Hypothek eintragen lassen. Im Falle einer Trennung wird dann der Wert der Eigenleistung bei der Güteraufteilung berücksichtigt. setzgeber geht hier (grundsätzlich) davon aus, dass jedem Partner davon ein Anteil von 50 Prozent gehört. Eine solche Vereinbarung rundet die dingliche Absicherung im Grundbuch zusätzlich ab. Banken und Bausparkassen machen zunächst keine Unterschiede zwischen Verheirateten und Unverheirateten. Ausschlaggebend für die gewährten Kredit-Konditionen sind die Bonität und die gebotenen Sicherheiten des Paares. „Häufig werden beide Partner gleichberechtigt als Kreditnehmer im Vertrag aufgeführt, als sogenannte Gesamtschuldner. Damit einher geht allerdings die Pflicht, den Kredit auch nach einer möglichen Trennung gemeinsam zu tilgen“, so von Klitzing. Kauft hingegen lediglich einer der beiden Partner die Immobilie, kann der Darlehensvertrag – das Einverständnis der Bank vorausgesetzt – ganz auf diesen übergehen.
Immobilienkauf Darauf sollten unverheiratete Paare achten
nerlei gesetzliche Ansprüche im Todesfall des Partners. Ohne notariell beglaubigte Regelung, die den Partner beziehungsweise die Partnerin als Erben definiert, geht nach dem Gesetz die gesamte Erbschaft im Todesfall an die nächsten Verwandten, also die Eltern des Verstorbenen, Geschwister oder Kinder (auch aus vorherigen Beziehungen). Alleinerbe kann der „verwitwete“Partner nur werden, wenn ein vom Notar beurkundeter Erbvertrag oder ein entsprechend lautendes und wirksames Testament aufgesetzt wurde. Die Pflichtteilsansprüche bleiben dabei bestehen.