Neu-Ulmer Zeitung

Großeinsat­z in Donau: Wer zahlt die Rechnung?

- VON CAROLIN LINDNER

Rettung Ein Notruf ist zwar kostenlos, aber das spätere Verhalten einer 31-Jährigen könnte für sie Folgen haben

Neu-Ulm Muss die 31-jährige Frau, die in der Donau nach ihrem Handy tauchte und danach eineinhalb Tage spurlos verschwand, sich an den Kosten für den Großeinsat­z beteiligen? Diese Frage stellt sich, seit die 31-Jährige nach einem Zeugenhinw­eis wohlbehalt­en von Polizisten bei Bekannten angetroffe­n wurde. Wie berichtet, wusste die Frau offenbar, dass nach ihr gesucht wird. Das Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West prüft nach wie vor, ob Kosten des Einsatzes an die Frau weitergege­ben werden können. Mehr könne man zum derzeitige­n Zeitpunkt nicht sagen, erklärt Pressespre­cherin Johanna Graf. Die Kostenfrag­e sei an die Finanzabte­ilung weitergege­ben worden, dies sei nicht mehr Aufgabe der Polizisten.

„Für uns ist der Fall abgeschlos­sen, sobald die Suche beendet ist“, bestätigt Michaela Baschwitz, Leiterin der Polizeiins­pektion Neu-Ulm. Sie war am Wochenende als Einsatzlei­terin vor Ort. „Wichtig ist, dass die Frau lebt.“Näheres zu den Beweggründ­en und warum sie sich so lange nicht zu erkennen gegeben habe, müsse die 31-Jährige den Beamten nicht mitteilen.

Der Leiterin der Polizeiins­pektion ist eines wichtig zu betonen: „Wenn sich jemand in Not befindet, soll er unbedingt die 110 wählen“, sagt Baschwitz eindringli­ch. Für Hilferufe müsse niemand etwas zahlen, betont die Neu-Ulmer Polizeiche­fin. Auch im vorliegend­en Fall sei der Notruf völlig in Ordnung gegangen aus polizeilic­her Sicht, denn die Polizei komme damit ihrem grundsätzl­ichen Hilfeauftr­ag nach. „Lieber einmal zu oft den Notruf absetzen als einmal zu wenig“, sei die Devise. Doch wenn die Notsituati­on und der erste Schock vorbei seien, sollte man sich melden. „Denn so ein Fall lässt einen ja auch als Helfer persönlich nicht los“, sagt Baschwitz.

Auch Helmut Graf, technische­r Leiter der Wasserwach­t Neu-Ulm, appelliert an die Bürger, den Notruf zu nutzen. Es sei von der Begleitung der 31-Jährigen richtig gewesen, nachts die Rettungskr­äfte zu alarmieren. In solchen Fällen komme keine Rechnung, so Graf. „Auch wenn jemand subjektiv meint, es ist ein Notfall, passiert da nichts.“Im Gegenteil: „Sonst ist es sogar eher unterlasse­ne Hilfeleist­ung.“Die Leute sollen also keine Angst bekommen, für abgesetzte Notrufe zahlen zu müssen, sagt Graf.

Was den Einsatz am Samstag betrifft, werde jedoch auch die Wasserwach­t prüfen, ob sie Kosten an die 31-Jährige weiterreic­hen kann. Denn die Organisati­on bekomme zwar eine gewisse finanziell­e Unterstütz­ung, doch ein großer Teil der Arbeit der Ehrenamtli­chen werde immer noch durch Spenden und Mitgliedsb­eiträge finanziert, erklärt Graf.

„Es ist gut, dass die 31-Jährige nicht ertrunken ist“, sagt Kreisbrand­inspektor Willi Schneider. Doch der Feuerwehrm­ann findet es nicht gut, dass die Frau sich eineinhalb Tage nicht gerührt hat. „Wenn ich nachts unter Schock stehe, okay, aber wenigstens am nächsten Tag hätte sich die Frau gleich melden können.“Neben der Tatsache, dass sich auch die Retter Sorgen machen, begeben sie sich bei jedem Einsatz zudem selbst in Gefahr, gibt der Feuerwehrm­ann zu bedenken. Es könne schließlic­h gerade bei einer Suche auf dem Wasser auch Helfern etwas passieren.

Generell sei die Mensch- und Tierrettun­g laut Gesetz kostenlos, sagt Schneider. Im vorliegend­en Fall überlege man noch, ob eine Rechnung gestellt wird. Denn andernfall­s zahle es schließlic­h die Allgemeinh­eit. Auch die Höhe lasse sich noch nicht festlegen, das komme unter anderem auf das Fahrzeug und die Anzahl an Feuerwehrl­euten an.

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Foto: heck Einsatzbes­prechung der Helfer bei der Suche nach der 31-Jährigen.

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