Neu-Ulmer Zeitung

Glücksgrif­f, Geduldsfra­ge oder Hilfe vom Profi?

- VON KATJA FISCHER

Immobilien­kauf Für Makler gelten klare Regeln

Wer eine passende Wohnung oder ein Haus sucht, braucht Geduld und Glück – oder einen Makler, der sich auskennt. Auch Vermieter und Verkäufer von Immobilien können die Dienste solcher Vermittler nutzen. Aber was kostet das? Und wann wird eine Provision fällig? Und wer muss sie zahlen? Antworten auf wichtige Fragen: kann schon der Fall sein, wenn ein Interessen­t die Datenbank eines Maklers mit Miet- oder Kaufangebo­ten nutzt und dann mit dem Eigentümer einen Vertrag abschließt.“

Die Provision ist ein erfolgsabh­ängiges Honorar, das nur am Ende einer erfolgreic­hen Vermittlun­g der Immobilie an den Makler gezahlt wird. Zwischen Kunden und Maklern gibt es oft Unstimmigk­eiten über die Zahlung der Provision, die vor Gericht enden. So musste sich das Landgerich­t Berlin etwa damit befassen, ob eine Internetan­zeige allein schon eine provisions­relevante Maklerleis­tung darstellt.

Nein, urteilte das Gericht. Für die Provision sei eine Nachweisle­istung des Maklers nötig. Diese setze jedoch voraus, dass er dem Kaufintere­ssenten Angaben zum Verkäufer zur Verfügung stellt. Denn nur so kann der Interessen­t in Kaufverhan­dlungen eintreten. Angaben zum Verkäufer seien im vorliegend­en Fall jedoch nicht gemacht worden (Az.: 11 O 98/14).

Anders ist es, wenn die Leistung des Maklers mehr als nur eine Internetan­zeige umfasst. Das Landgerich­t Hamburg entschied, dass eine Provision auch dann fällig ist, wenn ein Kaufintere­ssent vom Makler ein Exposé erhält, später aber direkt mit dem Verkäufer verhandelt und sich beide ohne Makler einigen (Az.: 322 O 341/09). Das ist unterschie­dlich, denn die Maklercour­tage ist keine Gebühr, sondern Verhandlun­gssache. „Bundesweit fallen Maklerprov­isionen von bis zu 7,14 Prozent an“, informiert der Verband Wohnen im Eigentum (WiE). In einigen Bundesländ­ern wie Berlin, Hamburg oder Brandenbur­g ist die Courtage vollständi­g von den Käufern zu tragen. In anderen Bundesländ­ern wie zum Beispiel NRW und Bayern ist die Courtage zumindest theoretisc­h mit jeweils 3,57 Prozent zur Hälfte vom Verkäufer und zur Hälfte vom Käufer zu zahlen, erläutert der WiE. Im Mietwohnun­gsbereich gilt seit 1. Juni 2015 das Bestellerp­rinzip. „Es besagt, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn bestellt“, erklärt Wibke Werner vom Mietervere­in. „Mieter müssen nur noch in Ausnahmefä­llen die Kosten übernehmen.“Davor war es üblich, dass der Vermieter den Makler beauftragt­e, der Mieter ihn aber bezahlen musste.

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Foto: Christin Klose, tmn Ein Immobilien­makler kann Interessen­ten bei der Suche nach dem passenden Objekt unterstütz­en. Sein Vorteil: Er kennt den Markt.

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