Neu-Ulmer Zeitung

Jäger tötete streng geschützte­n Luchs

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Prozess Der Mann hatte zwei Besuchern in seinem Revier von seiner Wilderei erzählt. Vor Gericht bestreitet er die Tat und hat eine unglaubwür­dige Ausrede parat

Cham Richter und Staatsanwä­ltin hatten keine Zweifel: Ein Jäger aus dem Bayerische­n Wald hat einen streng geschützte­n Luchs in eine Falle gelockt und erschossen. Für dieses Vergehen gegen das Bundesnatu­rschutzges­etz muss er nun eine Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens zahlen. Naturschut­zverbände sehen in dem Urteil des Amtsgerich­tes Cham ein wichtiges Signal für den Schutz bedrohter Arten. „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Wilderei kein Kavaliersd­elikt ist“, sagte Diana Pretzell vom WWF.

Vor Gericht bestritt der Jäger am Donnerstag die Tat und sagte, die zwei Meter lange Falle habe sein Vater für Füchse aufgestell­t. Das glaubte das Gericht nicht. Die Falle sei für Füchse zu groß – und der Vater habe zum fraglichen Zeitpunkt beinamputi­ert im Rollstuhl gesessen.

Etwa 130 erwachsene Luchse leben dem Bund Naturschut­z zufolge in Deutschlan­d. Ein großer Teil davon ist im Grenzgebie­t der Nationalpa­rks Bayerische­r Wald und Böhmerwald angesiedel­t. In den vergangene­n Jahren gab es dort immer wieder Fälle von Wilderei. Der Fund von abgetrennt­en Luchs-Pfoten sorgte 2015 für Schlagzeil­en. Im Zuge der Ermittlung­en geriet auch der nun verurteilt­e Jäger ins Visier der Fahnder. Eine Verbindung des Mannes zu den abgetrennt­en Pfoten konnte nicht hergestell­t werden. Angeklagt wurde er, weil er zwischen 2014 und 2016 mindestens zweimal die Lebendfall­e in seinem Revier scharf gestellt und einen Luchs erschossen haben soll.

Detaillier­t schilderte­n zwei Zeugen, die in einer Ferienwohn­ung der Jäger-Familie wohnten, wie der Angeklagte ihnen von Luchs-Tötungen berichtete. Er habe ihnen Tipps gegeben, wie man Luchse anlocken könne – etwa mit einem überfahren­en und mit Aspirin gespickten Reh – und welches Gift sich nur schwer nachweisen lasse. Das Gericht verurteilt­e den Jäger zu einer Geldstrafe von 3000 Euro. Seinen Jagdschein musste er auch abgeben.

Umweltverb­ände fordern vom Freistaat eine „Anti-Wilderei-Offensive“. Am Mittwoch hatten der Bayerische Jagdverban­d, der Landesbund für Vogelschut­z und der WWF Deutschlan­d in Regensburg eine gemeinsame Erklärung gegen Wilderei und Artenschut­zkriminali­tät unterzeich­net.

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Foto: Arnold, dpa Luchse sind streng geschützt und in Deutschlan­d sehr selten.

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