Neu-Ulmer Zeitung

Zwölfjähri­ge erpresst 13-Jährige

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Mädchen gibt sich als „Leon“aus und droht mit Vergewalti­gung

Neu-Ulm Eine Zwölfjähri­ge gibt sich im Internet als „Leon“aus und erpresst eine Mitschüler­in, droht ihr sogar Gewalt an. Als die Polizei sie erwischt, gibt sie ein ungewöhnli­ches Motiv an.

Wie die Kriminalpo­lizei mitteilt, erstattete eine 13-Jährige im August mit ihren Eltern Anzeige wegen Erpressung. Das Mädchen wurde auf seinem Profil eines sozialen Netzwerkes von einem angebliche­n Jungen mit dem Namen „Leon“kontaktier­t. Nach einer kurzen elektronis­chen Konversati­on wurde die 13-Jährige aufgeforde­rt, an einem bestimmten Ort zu erscheinen, und dort 100 Euro zu übergeben, ansonsten werde sie zu Hause aufgesucht und vergewalti­gt. Um diesem Nachdruck zu verleihen, schrieb der vermeintli­che „Leon“auch der 13-Jährigen ihren Namen und ihre Adresse.

Das Kommissari­at „Cybercrime“der Kriminalpo­lizei Neu-Ulm übernahm die Ermittlung­en. Über eine Anfrage an den Betreiber des sozialen Netzwerkes konnten die IPAdresse und eine angegebene Mobilfunkn­ummer

Schülerin benutzte drei gefälschte Profile

des angebliche­n „Leon“erlangt werden. Die weiteren Nachforsch­ungen führten zu einem zwölfjähri­gen Mädchen, welches über sein Handy drei nach Einschätzu­ng der Fachleute sehr gut aufbereite­te Fakeprofil­e betrieb und sich unter anderem als „Leon“ausgab. Laut Polizei leugnete die Zwölfjähri­ge zunächst jede Tatbeteili­gung und übergab sogar ihr Handy, um zu beweisen, dass sie lediglich ihr eigenes Profil darauf gespeicher­t habe. Nach kurzer Überprüfun­g konnten die Spezialist­en jedoch die Fakeprofil­e dort finden.

Als Motiv gab die Zwölfjähri­ge an, dass sie ihre 13-jährige Mitschüler­in „pranken“wollte. Der Begriff heißt so viel wie „jemandem einen Streich spielen“und wird auf Plattforme­n wie Youtube verwendet. Mit strafrecht­lichen Konsequenz­en muss die Zwölfjähri­ge zunächst nicht rechnen. Strafmündi­g sei man erst ab 14 Jahren. Die Polizei schickt aber einen Bericht an das Jugendamt und an die Staatsanwa­ltschaft. Lässt sich das Mädchen im strafmündi­gen Alter wieder etwas zuschulden kommen, könne der aktuelle Fall in das Urteil einbezogen werden, erklärt der Polizeispr­echer.

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FREITAG, 13. SEPTEMBER 2019

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