Zwölfjährige erpresst 13-Jährige
Mädchen gibt sich als „Leon“aus und droht mit Vergewaltigung
Neu-Ulm Eine Zwölfjährige gibt sich im Internet als „Leon“aus und erpresst eine Mitschülerin, droht ihr sogar Gewalt an. Als die Polizei sie erwischt, gibt sie ein ungewöhnliches Motiv an.
Wie die Kriminalpolizei mitteilt, erstattete eine 13-Jährige im August mit ihren Eltern Anzeige wegen Erpressung. Das Mädchen wurde auf seinem Profil eines sozialen Netzwerkes von einem angeblichen Jungen mit dem Namen „Leon“kontaktiert. Nach einer kurzen elektronischen Konversation wurde die 13-Jährige aufgefordert, an einem bestimmten Ort zu erscheinen, und dort 100 Euro zu übergeben, ansonsten werde sie zu Hause aufgesucht und vergewaltigt. Um diesem Nachdruck zu verleihen, schrieb der vermeintliche „Leon“auch der 13-Jährigen ihren Namen und ihre Adresse.
Das Kommissariat „Cybercrime“der Kriminalpolizei Neu-Ulm übernahm die Ermittlungen. Über eine Anfrage an den Betreiber des sozialen Netzwerkes konnten die IPAdresse und eine angegebene Mobilfunknummer
Schülerin benutzte drei gefälschte Profile
des angeblichen „Leon“erlangt werden. Die weiteren Nachforschungen führten zu einem zwölfjährigen Mädchen, welches über sein Handy drei nach Einschätzung der Fachleute sehr gut aufbereitete Fakeprofile betrieb und sich unter anderem als „Leon“ausgab. Laut Polizei leugnete die Zwölfjährige zunächst jede Tatbeteiligung und übergab sogar ihr Handy, um zu beweisen, dass sie lediglich ihr eigenes Profil darauf gespeichert habe. Nach kurzer Überprüfung konnten die Spezialisten jedoch die Fakeprofile dort finden.
Als Motiv gab die Zwölfjährige an, dass sie ihre 13-jährige Mitschülerin „pranken“wollte. Der Begriff heißt so viel wie „jemandem einen Streich spielen“und wird auf Plattformen wie Youtube verwendet. Mit strafrechtlichen Konsequenzen muss die Zwölfjährige zunächst nicht rechnen. Strafmündig sei man erst ab 14 Jahren. Die Polizei schickt aber einen Bericht an das Jugendamt und an die Staatsanwaltschaft. Lässt sich das Mädchen im strafmündigen Alter wieder etwas zuschulden kommen, könne der aktuelle Fall in das Urteil einbezogen werden, erklärt der Polizeisprecher.