Für mündige Bürger
Zu „Ärzte fordern Pflicht zur Entscheidung“(Seite 1) vom 31. Dezember:
Im Januar stimmt der Bundestag über eine Neuregelung zur Organspende ab. Als langjähriger Inhaber eines Organspende-Ausweises begrüße ich die Neuregelung der Organspende ausdrücklich. Allerdings sollte diese Neuregelung den Zusatz enthalten: „Akute Patienten, die, aus welchen Gründen auch immer, eine Spende explizit ablehnen, sollten daher künftig von einem Empfang ausgeschlossen bleiben.“Hierzu sollte sich der Gesetzgeber, allein aus ethischen Erwägungen, gegenüber allen bisherigen/künftigen Spendern verpflichtet sehen. Eine anderweitige Entscheidung dürfte dem mündigen Bürger wohl kaum vermittelbar sein.
Helmut Ginzel,
Kaufbeuren