Nur persönliche Spende? AfD will Strafe verhindern
Die AfD interpretiert die umstrittenen Spenden im Bundestagswahlkampf 2017 an ihre damalige Spitzenkandidatin Alice Weidel als persönliche Zuwendungen. Sie will damit eine drohende Strafzahlung verhindern, die ihr droht, falls es sich um eine Parteispende handeln würde. Süddeutsche Zeitung sowie die Sender WDR und NDR zitieren aus einem Schreiben des AfDAnwalts Frank Saliger an die Bundestagsverwaltung, in dem von einer „persönlichen Wahlkampfspende“zugunsten von Weidel die Rede sei. Im Gegensatz dazu interpretiert die Bundestagsverwaltung die Zuwendungen als illegale Parteispende. Der AfD droht daher der dreifache Betrag als Strafzahlung, also rund 396000 Euro. Von der AfD war am Freitag zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. 2017 hatte eine Schweizer Pharmafirma Spenden von insgesamt 132 000 Euro an Weidels Kreisverband am Bodensee überwiesen. Die AfD zahlte das Geld zurück, allerdings erst Monate später.