Neu-Ulmer Zeitung

Nur persönlich­e Spende? AfD will Strafe verhindern

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Die AfD interpreti­ert die umstritten­en Spenden im Bundestags­wahlkampf 2017 an ihre damalige Spitzenkan­didatin Alice Weidel als persönlich­e Zuwendunge­n. Sie will damit eine drohende Strafzahlu­ng verhindern, die ihr droht, falls es sich um eine Parteispen­de handeln würde. Süddeutsch­e Zeitung sowie die Sender WDR und NDR zitieren aus einem Schreiben des AfDAnwalts Frank Saliger an die Bundestags­verwaltung, in dem von einer „persönlich­en Wahlkampfs­pende“zugunsten von Weidel die Rede sei. Im Gegensatz dazu interpreti­ert die Bundestags­verwaltung die Zuwendunge­n als illegale Parteispen­de. Der AfD droht daher der dreifache Betrag als Strafzahlu­ng, also rund 396000 Euro. Von der AfD war am Freitag zunächst keine Stellungna­hme zu erhalten. 2017 hatte eine Schweizer Pharmafirm­a Spenden von insgesamt 132 000 Euro an Weidels Kreisverba­nd am Bodensee überwiesen. Die AfD zahlte das Geld zurück, allerdings erst Monate später.

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