Ist der Zug zum Flug zu spät, ist das Pech
Urteil
Ein Gericht in München hat nun entschieden, was viele Passagiere interessieren dürfte
München Kommt der Zug zum Flug zu spät an, ist das Pech für die Passagiere. Der Reiseveranstalter muss die Kosten für einen Ersatzflug nicht übernehmen, wie das Amtsgericht München entschied. Ein Vater und sein Sohn hatten einen Reiseveranstalter verklagt, weil sie wegen der verspäteten Bahn ihren Flug verpassten und einen Ersatz buchen mussten. Außerdem verlangten sie eine Entschädigung für einen verlorenen Urlaubstag. Das Gericht wies die Klage mit Verweis auf die AGB des Reisebüros ab. Darin hieß es, mögliche Verzögerungen seien bei der Wahl der Zugverbindung zu berücksichtigen. Das Urteil ist rechtskräftig, weil das Landgericht München I die Berufung zurückwies. Vater und Sohn hätten eine zu knappe Zugverbindung gewählt.