Neu-Ulmer Zeitung

Ist der Zug zum Flug zu spät, ist das Pech

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Urteil

Ein Gericht in München hat nun entschiede­n, was viele Passagiere interessie­ren dürfte

München Kommt der Zug zum Flug zu spät an, ist das Pech für die Passagiere. Der Reiseveran­stalter muss die Kosten für einen Ersatzflug nicht übernehmen, wie das Amtsgerich­t München entschied. Ein Vater und sein Sohn hatten einen Reiseveran­stalter verklagt, weil sie wegen der verspätete­n Bahn ihren Flug verpassten und einen Ersatz buchen mussten. Außerdem verlangten sie eine Entschädig­ung für einen verlorenen Urlaubstag. Das Gericht wies die Klage mit Verweis auf die AGB des Reisebüros ab. Darin hieß es, mögliche Verzögerun­gen seien bei der Wahl der Zugverbind­ung zu berücksich­tigen. Das Urteil ist rechtskräf­tig, weil das Landgerich­t München I die Berufung zurückwies. Vater und Sohn hätten eine zu knappe Zugverbind­ung gewählt.

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Foto: dpa Ist der Zug auf dem Weg zum Flieger zu spät, ist das Pech für den Passagier.

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