Bewährungsstrafe wegen geworfener Papierflieger
Im Prozess um Papierflieger ist eine 50-Jährige wegen Verstoßes gegen das bayerische Versammlungsgesetz verurteilt worden. Die Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 15 Euro setzte das Nürnberger Amtsgericht am Freitag zur Bewährung aus. Die Angeklagte hat aber die Auflage, 350 Euro an ein Frauenhaus zu zahlen. Sie hatte eine Kundgebung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geleitet. Obwohl die Polizei das Werfen von Gegenständen verboten hatte, ließen Frauen und Kinder etwa 50 Papierflieger mit Botschaften wie „Bleiberecht überall“über den Zaun der Behörde fliegen. Dafür sollte die Verantwortliche eine Strafe von 500 Euro zahlen. Weil sie das nicht tat, landete der Fall vor Gericht.