Neu-Ulmer Zeitung

Bewährungs­strafe wegen geworfener Papierflie­ger

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Im Prozess um Papierflie­ger ist eine 50-Jährige wegen Verstoßes gegen das bayerische Versammlun­gsgesetz verurteilt worden. Die Geldstrafe von 20 Tagessätze­n à 15 Euro setzte das Nürnberger Amtsgerich­t am Freitag zur Bewährung aus. Die Angeklagte hat aber die Auflage, 350 Euro an ein Frauenhaus zu zahlen. Sie hatte eine Kundgebung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtling­e geleitet. Obwohl die Polizei das Werfen von Gegenständ­en verboten hatte, ließen Frauen und Kinder etwa 50 Papierflie­ger mit Botschafte­n wie „Bleiberech­t überall“über den Zaun der Behörde fliegen. Dafür sollte die Verantwort­liche eine Strafe von 500 Euro zahlen. Weil sie das nicht tat, landete der Fall vor Gericht.

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