Mehr Tests, mehr Impfstoff
Hintergrund Erst vor wenigen Wochen hatte der Bundestag im Eilverfahren zahlreiche Regelungen verabschiedet. Nun plant die Bundesregierung das nächste Gesetzespaket
Berlin Die Große Koalition plant zur Bewältigung der Corona-Krise ein weiteres umfangreiches Gesetzespaket im Gesundheitsbereich. Der Entwurf der Fraktionen von Union und SPD liegt vor. Er soll in der kommenden Woche im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Die Pläne im Einzelnen:
Strengere Meldepflicht Labore und Ärzte müssen den Gesundheitsämtern künftig nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion, bestätigte Fälle und Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 melden, sondern auch negative Laborbefunde von Tests und wieder genesene Fälle. „Durch diese Meldung kann der öffentliche Gesundheitsdienst künftig in die Lage versetzt werden, den Verlauf der Covid-19-Pandemie in der Bundesrepublik besser einzuschätzen“, heißt es im Entwurf.
Massentests Das Gesetzespaket schafft die Grundlage für Massentests. So sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig auch die Kosten für symptomunabhängige Tests übernehmen. Bisher wird in der Regel nur bei einem begründeten Verdacht auf Corona getestet. Für einen Standard-PCR-Test mit
Stäbchen zahlen die Kassen laut Spitzenverband der Krankenkassen 59 Euro. Momentan können die Labore in Deutschland laut RobertKoch-Institut rund 730000 dieser Tests pro Woche durchführen. In der Gesetzesvorlage ist nun die Rede von möglichen viereinhalb Millionen zusätzlichen PCR-Tests pro Woche.
Tierärzte sollen mithelfen Um die Testkapazitäten hochzufahren, wird vorübergehend auch auf die Mithilfe von Tierärzten gesetzt. Die Nutzung von tierärztlichen Laboren könne einen wichtigen Beitrag zur Ausweitung der bestehenden Testkapazitäten leisten und die stark belasteten humanmedizinischen Labore entlasten, heißt es. Die Ausnahmeregelung soll nur so lange gelten, wie sich Deutschland in einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“befindet. Tierärzte müssen zudem vorher „durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie“eingewiesen werden.
Privatversicherte Die Krise könnte viele privat versicherte Selbstständige und Kleinunternehmer zwingen, wegen finanzieller Probleme
in einen günstigeren Basistarif ihrer Krankenkasse mit weniger Leistungen zu wechseln. Mit dem Gesetz sollen Betroffene ein vereinfachtes Rückkehrrecht in den ursprünglichen Tarif bekommen, wenn es ihnen finanziell wieder besser geht – ohne erneute Gesundheitsprüfung und damit möglicherweise höhere Beiträge.
Corona-Patienten aus dem Ausland Die Kosten für die Behandlung schwer kranker Corona-Patienten aus anderen EU-Ländern in Deutschland werden vom Bund übernommen. Deutschlands Krankenhäuser versorgen laut Gesundheitsminister Jens Spahn auf ihren Intensivstationen bereits mehr als 200 Patienten aus anderen Ländern.
Krankenhausentlastung Die Kliniken haben wegen der Corona-Pandemie massiv in Intensivkapazitäten investiert und halten Plätze vor. Gleichzeitig wurden andere Behandlungen verschoben, was Einnahmeausfälle verursacht. Mit dem Gesetz würden nun weitere Maßnahmen ergriffen, die die Krankenhäuser bei der Bewältigung der Pandemie unterstützten, heißt es im Gesetzentwurf. Es geht unter anderem um Lockerungen bei der Abrechnungsprüfung.
Grippeschutz Für die kommende Grippesaison 2020/2021 wird mehr Grippeimpfstoff eingeplant. „Durch eine ausreichende Versorgung der Risikogruppen mit saisonalen Grippeimpfstoffen kann eine Belastung des Gesundheitssystems mit Influenza-Patienten verringert werden, sodass die vorhandenen Kapazitäten für die Versorgung der Covid19-Patienten genutzt werden können“, heißt es.