Baden-Württemberg kann Naidoo-Auftritt nicht verhindern
Rassismus-Vorwurf In der Debatte um ein Konzert in Wiblingen hat das Finanzministerium den Vertrag mit dem Sänger überprüft
Ulm Jetzt steht es fest: Das Land Baden-Württemberg kann das Konzert von Xavier Naidoo, das am 5. Juni 2021 im Kloster Wiblingen stattfinden soll, nicht verhindern. Das hat Gisela Splett, Staatssekretärin des baden-württembergischen Finanzministeriums, in einem Schreiben an den Ulmer SPD-Landtagsabgeordneten Martin Rivoir mitgeteilt.
Rivoir hatte beim Ministerium eine Prüfung des Konzert-Vertrags mit dem umstrittenen Künstler beantragt. Der Politiker kritisiert die teils rassistischen, antisemitischen und verschwörungstheoretischen Aussagen des Sängers. Das Kloster Wiblingen gehört wiederum zu den „Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg“, einer Institution, die dem Finanzministerium zugeordnet ist. Kann der verschobene Konzerttermin, der eigentlich schon für den Sommer 2020 geplant war, verhindert werden? Die Staatssekretärin gibt das Fazit bekannt: „Wir sehen nach rechtlicher Prüfung leider keine Möglichkeit, die Verlegung eines der Konzerte ins nächste Jahr zu verweigern.“
Inwieweit zukünftig eine Vertragsgestaltung möglich sei, die dem Land inhaltlich eine Einflussnahme auf Veranstaltungen erlaube, ohne dabei die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit oder die Verpflichtung der Landesverwaltung zur Neutralität zu gefährden, sei ebenfalls geprüft worden, schreibt Splett: „Es sind voraussichtlich Änderungen möglich, die zukünftig zu mehr Transparenz und Klarheit bei den Pflichten der Veranstaltungsunternehmen bezüglich jugendgefährdender oder extremistischer Inhalte führen werden.“