Keine Macht den Drohnen
Kriminalität
Bayern testet in Gefängnissen ein Abwehrsystem, um Schmuggel zu verhindern.
Wie real ist die Gefahr und was bringt der „Dropster“wirklich?
der Drohne verfangen und sie so zu Boden bringen soll.
Doch wie real ist die Gefahr für Gefängnisse wirklich? Fakt ist: Hunderttausende Deutsche besitzen eine Drohne – für gewerbliche oder private Zwecke. Seit 2015 zählt der Freistaat 57 Sichtungen von Drohnen in einem Umkreis von 100 Metern zu einer Haftanstalt und zwei Funde auf einem JVA-Gelände. Bei letztgenannten versuchten Kriminelle, Handys beziehungsweise Drogen einzuschleusen. Nachweislich erfolgreichen Schmuggel per Drohne gab es jedoch noch nie in Bayern. Er soll ohnehin durch engmaschige Gitter an den Fenstern der Gefängniszellen erschwert werden. Eine andere Gefahr durch die Drohnen besteht allerdings selbst dann, wenn keine Waren in die Zellen gelangen: Mit integrierten Kameras ist es möglich, Insassen auszuspähen.
Neben der JVA Stadelheim erhalten sieben weitere Gefängnisse, darunter Landsberg und Kaisheim, im ersten Schritt einen beziehungsweise zwei „Dropster“– ein Gerät kostet 5000 Euro. Zunächst stehen Schulungen für die Mitarbeiter an den betroffenen Standorten an. „Wenn wir sehen, dass dieses Pilotprojekt gut läuft, scheitert es sicher nicht am Budget, die Gefängnisse damit auszustatten“, sagt Justizminister Eisenreich. Wie viele „Dropster“für einen effektiven Schutz nötig sind, sei noch völlig unklar.
Das ist nicht die einzige offene Frage. Denn bisher besitzen die Haftanstalten keinerlei Detektionssysteme, die die Mitarbeiter auf eine mögliche Gefährdung durch eine Drohne aufmerksam machen – derzeit laufen allerdings entsprechende Ausschreibungen. Für den Moment bedeutet das aber praktisch, dass der „Dropster“lediglich dann, wenn einem Beamten ein Flugobjekt auffällt, zum Tragen kommt.
Tritt dieser Fall ein, bleiben Zweifel daran, ob eine Reichweite von 30 Metern ausreichend ist, um eine Drohne in jedem Fall abzuschießen. Bei einer Nachladezeit von rund 20 Sekunden räumte Minister Eisenreich zudem ein, dass man nicht garantieren könne, bei einem gezielten Drohnenangriff mit mehreren Flugobjekten gerüstet zu sein. „Aber genau deshalb fangen wir jetzt als Erste in Deutschland damit an und wollen uns um diesen Bereich kümmern“, erklärt Eisenreich. Rechtlich gebe es keine Probleme. Eisenreich meint: „Auf dem
Gelände einer JVA ist das definitiv erlaubt.“Einsatzgebiete des „Dropster“sind laut Hersteller neben Gefängnissen auch Spezialeinheiten der Polizei sowie unter Umständen das Militär. Für Flughäfen dagegen sei das Abwehrsystem aufgrund der meist sehr großen Distanzen weniger geeignet. Ebenfalls ausgeschlossen ist aus Sicherheitsgründen der Verkauf an Privatleute.
Michael Stumpf, Leiter der JVA Stadelheim, freut sich über den Pilotversuch, sagt aber auch: „Das System ist ein Baustein von vielen. Das Wichtigste sind Mitarbeiter, die Augen und Ohren offen halten und vorher schon wissen, wo es gerade Probleme oder Auffälligkeiten im Haus gibt.“Die Wachsamkeit sei bereits heute erhöht. „Wenn sie entsprechende Geräusche hören, schauen die Beamten sofort nach, ob es wirklich nur ein Rettungshubschrauber ist“, berichtet Stumpf.
In Zeiten, in denen der OnlineVersandhändler Amazon in den USA bereits die Zulassung besitzt, Pakete mit Drohnen zuzustellen, sei es durchaus denkbar, dass es bald „Hauszustellungen“mit den Flugobjekten in Gefängnissen gibt. Bisher beschränken sich die Sichtungen von Drohnen rund um seine Haftanstalt auf zwei bis drei im Jahr, teilt Leiter Michael Stumpf mit.
Privatleute können das System nicht kaufen