CoronaVerstöße landen vor Gericht
Justiz Mehrere Männer sollen ihre Wohnung im Frühjahr ohne triftigen Grund verlassen haben. Nach Einsprüchen entscheiden nun Richter am Amtsgericht Neu-Ulm
NeuUlm Viele erinnern sich noch an das vergangene Frühjahr, als in Bayern und ganz Deutschland zur Eindämmung der Corona-Pandemie Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden. Es war den Menschen in Bayern nur noch erlaubt, ihr Zuhause aus triftigen Gründen zu verlassen, zum Beispiel zum Einkaufen oder um zur Apotheke zu gehen. An diese Regelung hielt sich nicht jeder. Die Polizei verhängte immer wieder Bußgelder, auch im Landkreis NeuUlm. Wer mit der Bestrafung nicht einverstanden war, konnte Berufung einlegen. Seit Kurzem werden diese Fälle nun am Amtsgericht Neu-Ulm verhandelt. So können diese Prozesse ablaufen.
Am Mittwoch standen unter anderem drei Männer vor Gericht, die sich am 28. März am Neu-Ulmer Bahnhofsvorplatz getroffen haben sollen. Laut Polizei sollen die aus Neu-Ulm stammenden Männer sich unmittelbar nebeneinanderstehend unterhalten haben. Erst beim Erblicken des Streifenwagens hätten sie ausreichend Abstand eingenommen. Da keiner von ihnen einen triftigen Grund hatte, die Wohnung zu verlassen, zeigte sie die Polizei wegen des Zuwiderhandelns gegen das Infektionsschutzgesetz an. Alle drei Männer sollten einen Bußgeldbescheid in Höhe von 150 Euro zahlen.
58-Jähriger und ein 51-Jähriger legten Einspruch ein, der Dritte bezahlte.
Der 58-Jährige, um den es in der ersten Verhandlung ging, war am 28. März, laut eigenen Angaben, auf dem Weg zum Einkaufen in der Glacis-Galerie, erwarb jedoch zuvor Zigaretten am Kiosk auf dem Bahnhofsvorplatz in Neu-Ulm. Dort traf er auf die anderen beiden Männer, fing an zu rauchen, hatte jedoch seiner Auffassung zufolge ausreichenden Abstand gehalten. Auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Heublein, ob der Betroffene sich über die damaligen Ausgangsbeschränkungen bewusst war, verneinte er dies. Letztlich halbierte die Richterin die Bußgeldsumme von 150 Euro auf 75 Euro, da sie ihm keinen vorsätzlichen Verstoß gegen die Infektionsschutzmaßnahmen nachweisen konnte. Dennoch legte sie ihm Fahrlässigkeit zu Last und wertete die von ihm angegebene Absicht, Einkaufen gehen zu wollen, als Schutzbehauptung.
Der 51-Jährige gab an, außer Haus gewesen zu sein, um Medikamente für seine Lebensgefährtin in der Apotheke in der Glacis-Galerie zu kaufen. Anschließend wollte er mit dem Bus zu der Frau fahren und wartete deshalb am Neu-Ulmer Busbahnhof. Währenddessen unterhielt er sich laut eigenen Angaben mit dem dritten Mann in ausreichendem Abstand, während der 58-Jährige seine Zigarette in weitem Abstand von den beiden konsumierte. Die Richterin stellte das VerfahEin ren ein, da sie in seinem Handeln einen triftigen Grund sah, die Wohnung zu verlassen.
In den nächsten beiden Verfahren war die Situation ähnlich. Drei Männer sollen im Stadtpark in Senden am 8. April gemeinsam Bier getrunken haben ohne den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten. Auch hier sollten alle drei ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen. Zwei der drei Männer legten Einspruch gegen den Beschluss ein, einer bezahlte die Strafe. Laut allen drei Männern hätten sie sich nicht, wie von der Polizei angegeben, zum Biertrinken verabredet, sondern vielmehr zufällig getroffen und den geforderten Sicherheitsabstand eingehalten. Zwei der Männer wollen zuvor einkaufen gewesen sein, der dritte habe einen Brief bei der Post abgegeben. Die Richterin stellte schließlich beide Verfahren ein. Laut Alexander Kessler, Direktor des Amtsgericht Neu-Ulm, halte sich der Mehraufwand durch die Verhandlungen wegen Verstößen gegen Corona-Richtlinien aktuell in Grenzen. Diese machten zwar einen klaren Mehraufwand, viele der Bußgeldverfahren kämen aber dann letztlich doch nicht zur Verhandlung, da die Betroffenen das Bußgeld direkt oder kurzfristig noch bezahlen würden. Zehn ähnlich gelagerte Fälle werden in den nächsten Wochen noch am Amtsgericht Neu-Ulm verhandelt.