Neu-Ulmer Zeitung

Corona‰Verstöße landen vor Gericht

- VON MAXIMILIAN SONNTAG

Justiz Mehrere Männer sollen ihre Wohnung im Frühjahr ohne triftigen Grund verlassen haben. Nach Einsprüche­n entscheide­n nun Richter am Amtsgerich­t Neu-Ulm

Neu‰Ulm Viele erinnern sich noch an das vergangene Frühjahr, als in Bayern und ganz Deutschlan­d zur Eindämmung der Corona-Pandemie Ausgangsbe­schränkung­en verhängt wurden. Es war den Menschen in Bayern nur noch erlaubt, ihr Zuhause aus triftigen Gründen zu verlassen, zum Beispiel zum Einkaufen oder um zur Apotheke zu gehen. An diese Regelung hielt sich nicht jeder. Die Polizei verhängte immer wieder Bußgelder, auch im Landkreis NeuUlm. Wer mit der Bestrafung nicht einverstan­den war, konnte Berufung einlegen. Seit Kurzem werden diese Fälle nun am Amtsgerich­t Neu-Ulm verhandelt. So können diese Prozesse ablaufen.

Am Mittwoch standen unter anderem drei Männer vor Gericht, die sich am 28. März am Neu-Ulmer Bahnhofsvo­rplatz getroffen haben sollen. Laut Polizei sollen die aus Neu-Ulm stammenden Männer sich unmittelba­r nebeneinan­derstehend unterhalte­n haben. Erst beim Erblicken des Streifenwa­gens hätten sie ausreichen­d Abstand eingenomme­n. Da keiner von ihnen einen triftigen Grund hatte, die Wohnung zu verlassen, zeigte sie die Polizei wegen des Zuwiderhan­delns gegen das Infektions­schutzgese­tz an. Alle drei Männer sollten einen Bußgeldbes­cheid in Höhe von 150 Euro zahlen.

58-Jähriger und ein 51-Jähriger legten Einspruch ein, der Dritte bezahlte.

Der 58-Jährige, um den es in der ersten Verhandlun­g ging, war am 28. März, laut eigenen Angaben, auf dem Weg zum Einkaufen in der Glacis-Galerie, erwarb jedoch zuvor Zigaretten am Kiosk auf dem Bahnhofsvo­rplatz in Neu-Ulm. Dort traf er auf die anderen beiden Männer, fing an zu rauchen, hatte jedoch seiner Auffassung zufolge ausreichen­den Abstand gehalten. Auf Nachfrage der Vorsitzend­en Richterin Heublein, ob der Betroffene sich über die damaligen Ausgangsbe­schränkung­en bewusst war, verneinte er dies. Letztlich halbierte die Richterin die Bußgeldsum­me von 150 Euro auf 75 Euro, da sie ihm keinen vorsätzlic­hen Verstoß gegen die Infektions­schutzmaßn­ahmen nachweisen konnte. Dennoch legte sie ihm Fahrlässig­keit zu Last und wertete die von ihm angegebene Absicht, Einkaufen gehen zu wollen, als Schutzbeha­uptung.

Der 51-Jährige gab an, außer Haus gewesen zu sein, um Medikament­e für seine Lebensgefä­hrtin in der Apotheke in der Glacis-Galerie zu kaufen. Anschließe­nd wollte er mit dem Bus zu der Frau fahren und wartete deshalb am Neu-Ulmer Busbahnhof. Währenddes­sen unterhielt er sich laut eigenen Angaben mit dem dritten Mann in ausreichen­dem Abstand, während der 58-Jährige seine Zigarette in weitem Abstand von den beiden konsumiert­e. Die Richterin stellte das VerfahEin ren ein, da sie in seinem Handeln einen triftigen Grund sah, die Wohnung zu verlassen.

In den nächsten beiden Verfahren war die Situation ähnlich. Drei Männer sollen im Stadtpark in Senden am 8. April gemeinsam Bier getrunken haben ohne den nötigen Sicherheit­sabstand einzuhalte­n. Auch hier sollten alle drei ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen. Zwei der drei Männer legten Einspruch gegen den Beschluss ein, einer bezahlte die Strafe. Laut allen drei Männern hätten sie sich nicht, wie von der Polizei angegeben, zum Biertrinke­n verabredet, sondern vielmehr zufällig getroffen und den geforderte­n Sicherheit­sabstand eingehalte­n. Zwei der Männer wollen zuvor einkaufen gewesen sein, der dritte habe einen Brief bei der Post abgegeben. Die Richterin stellte schließlic­h beide Verfahren ein. Laut Alexander Kessler, Direktor des Amtsgerich­t Neu-Ulm, halte sich der Mehraufwan­d durch die Verhandlun­gen wegen Verstößen gegen Corona-Richtlinie­n aktuell in Grenzen. Diese machten zwar einen klaren Mehraufwan­d, viele der Bußgeldver­fahren kämen aber dann letztlich doch nicht zur Verhandlun­g, da die Betroffene­n das Bußgeld direkt oder kurzfristi­g noch bezahlen würden. Zehn ähnlich gelagerte Fälle werden in den nächsten Wochen noch am Amtsgerich­t Neu-Ulm verhandelt.

 ?? Symbolfoto: Alexander Kaya ?? Die Richter am Neu‰Ulmer Amtsgerich­t beschäftig­en sich nun mit den Verstößen ge‰ gen das Infektions­schutzgese­tz, bei denen die Betroffene­n ihr Bußgeld nicht zahlen wollen und daher Einspruch eingelegt haben.
Symbolfoto: Alexander Kaya Die Richter am Neu‰Ulmer Amtsgerich­t beschäftig­en sich nun mit den Verstößen ge‰ gen das Infektions­schutzgese­tz, bei denen die Betroffene­n ihr Bußgeld nicht zahlen wollen und daher Einspruch eingelegt haben.

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