Neu-Ulmer Zeitung

Mann finanziert Spielsucht mit Online‰Betrug

- VON MAXIMILIAN SONNTAG

Justiz Ein 32-Jähriger aus dem Landkreis verkauft Smartphone­s und Tablets, die er nie verschickt. Deshalb muss er sich vor dem Amtsgerich­t Neu-Ulm verantwort­en

Pfaffenhof­en Ein 32-jähriger Mann aus Pfaffenhof­en hat elektronis­che Geräte verkauft und Geld kassiert – die Ware aber nie versendet. Davon ist das Amtsgerich­t Neu-Ulm überzeugt und hat ihn wegen gewerbsmäß­igen Betrugs in elf Fällen zu zwei einzelnen Freiheitss­trafen in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und vier Monaten verurteilt, jeweils ausgesetzt zur Bewährung.

Bereits zu Beginn des Prozesses gestand der Angeklagte alle ihm zur Last gelegten Punkte. Es ging um elf Fälle des gewerbsmäß­igen Betrugs. Von August 2018 bis Januar 2020 soll er über die Online-Plattform E-Bay-Kleinanzei­gen iPhones und Tablets an Interessen­ten verkauft und den Kaufpreis kassiert haben. Die Ware verschickt­e er jedoch nie. So entstand ein Betrugssch­aden in Höhe von rund 3000 Euro. Der Grund für die Betrugstat­en lag laut dem angeklagte­n Krankenpfl­eger in seiner Spielsucht. Hierfür brauchte er sein Gehalt innerhalb weniger Tage bereits zum Monatsanfa­ng auf. Kleine Gewinne, die er sich hin und wieder erspielte, reinvestie­rte er umgehend. Um seine Spielsucht weiter zu finanziere­n, nahm er mehrere Kredite bei verschiede­nen Banken auf. Als diese Geldquelle verrige siegte, begann er mit den Fake-Verkäufen über E-Bay-Kleinanzei­gen.

Laut dem Verteidige­r wurde dem 32-Jährigen letztlich sein „dilettanti­sches Handeln“zum Verhängnis. Auf Anfragen der Käufer nach den Kontodaten und dem Personalau­sweis übermittel­te er tatsächlic­h Bilder seiner echten Dokumente. Somit konnten sich die Geschädigt­en, nachdem diese die Ware nicht erhielten und der Kontakt mit dem Angeklagte­n abbrach, mit den erhaltenen Bildern an die Polizei wenden. Die einzelnen Betrugssum­men beliefen sich zwischen 135 Euro und 555 Euro.

Der Anwalt des Angeklagte­n zeichnete das Bild eines in der Spielsucht

gefangenen Menschen, der zuvor noch nie straffälli­g geworden und von Februar 2020 an für acht Wochen inklusive Nachsorge erfolgreic­h therapiert worden sei. Zudem zahle der Angeklagte das ergaunerte Geld bereits ratenweise an die Geschädigt­en zurück. So hielt der Verteidige­r eine zweijährig­e Bewährungs­strafe für ausreichen­d. Die Staatsanwa­ltschaft forderte jedoch eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung, da der Angeklagte bereits Ende 2019, ebenfalls wegen Betrugs, zu einer Bewährungs­strafe verurteilt wurde. Nach dieser Verurteilu­ng kamen weitere vier Betrugstat­en ans Licht, die der 32-Jähnoch vor dem Urteilsspr­uch 2019 begangen hat – insgesamt wurden dann die elf vor Gericht verhandelt. Die Vorsitzend­e Richterin Gabriele Buck urteilte schließlic­h, dass der Angeklagte zwei Freiheitss­trafen erhält, die jeweils zur Bewährung ausgesetzt werden. Die erste resultiert aus den vier noch ausstehend­en Betrugstat­en von 2019. Bei der zweiten geht es um die jetzige Anklage.

Zudem muss der 32-Jährige 300 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit ableisten. Die Richterin bezog sich in ihrem Urteil auf die Ausführung­en des Verteidige­rs, dass ein Freiheitse­ntzug für den Beschuldig­ten in der jetzigen Phase ungünstig wäre, da der 32-Jährige wieder auf dem richtigen Weg sei. Er sei erfolgreic­h therapiert, sei nie zuvor straffälli­g gewesen, habe einen langjährig­en Job und ein stabiles Umfeld und er wolle den entstanden­en Gesamtscha­den vollständi­g begleichen. Ferner kam dem Angeklagte­n zugute, dass ihm sein Bewährungs­helfer eine positive Beurteilun­g ausstellte und eine Haftstrafe zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls als nicht zielführen­d erachtete. Mit dem Hinweis, dass der Angeklagte ein „Sonderfall der Sonderfäll­e“sei und seine „Bewährung am seidenen Faden“hinge, verzichtet­e die Vorsitzend­e Richterin auf eine Gefängniss­trafe.

 ?? Symbolfoto: Alexander Kaya ?? Wegen des Vorwurfs des Online‰Betrugs stand ein 32‰jähriger Mann in Neu‰Ulm vor dem Amtsgerich­t.
Symbolfoto: Alexander Kaya Wegen des Vorwurfs des Online‰Betrugs stand ein 32‰jähriger Mann in Neu‰Ulm vor dem Amtsgerich­t.

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