Mann finanziert Spielsucht mit OnlineBetrug
Justiz Ein 32-Jähriger aus dem Landkreis verkauft Smartphones und Tablets, die er nie verschickt. Deshalb muss er sich vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten
Pfaffenhofen Ein 32-jähriger Mann aus Pfaffenhofen hat elektronische Geräte verkauft und Geld kassiert – die Ware aber nie versendet. Davon ist das Amtsgericht Neu-Ulm überzeugt und hat ihn wegen gewerbsmäßigen Betrugs in elf Fällen zu zwei einzelnen Freiheitsstrafen in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten sowie einem Jahr und vier Monaten verurteilt, jeweils ausgesetzt zur Bewährung.
Bereits zu Beginn des Prozesses gestand der Angeklagte alle ihm zur Last gelegten Punkte. Es ging um elf Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs. Von August 2018 bis Januar 2020 soll er über die Online-Plattform E-Bay-Kleinanzeigen iPhones und Tablets an Interessenten verkauft und den Kaufpreis kassiert haben. Die Ware verschickte er jedoch nie. So entstand ein Betrugsschaden in Höhe von rund 3000 Euro. Der Grund für die Betrugstaten lag laut dem angeklagten Krankenpfleger in seiner Spielsucht. Hierfür brauchte er sein Gehalt innerhalb weniger Tage bereits zum Monatsanfang auf. Kleine Gewinne, die er sich hin und wieder erspielte, reinvestierte er umgehend. Um seine Spielsucht weiter zu finanzieren, nahm er mehrere Kredite bei verschiedenen Banken auf. Als diese Geldquelle verrige siegte, begann er mit den Fake-Verkäufen über E-Bay-Kleinanzeigen.
Laut dem Verteidiger wurde dem 32-Jährigen letztlich sein „dilettantisches Handeln“zum Verhängnis. Auf Anfragen der Käufer nach den Kontodaten und dem Personalausweis übermittelte er tatsächlich Bilder seiner echten Dokumente. Somit konnten sich die Geschädigten, nachdem diese die Ware nicht erhielten und der Kontakt mit dem Angeklagten abbrach, mit den erhaltenen Bildern an die Polizei wenden. Die einzelnen Betrugssummen beliefen sich zwischen 135 Euro und 555 Euro.
Der Anwalt des Angeklagten zeichnete das Bild eines in der Spielsucht
gefangenen Menschen, der zuvor noch nie straffällig geworden und von Februar 2020 an für acht Wochen inklusive Nachsorge erfolgreich therapiert worden sei. Zudem zahle der Angeklagte das ergaunerte Geld bereits ratenweise an die Geschädigten zurück. So hielt der Verteidiger eine zweijährige Bewährungsstrafe für ausreichend. Die Staatsanwaltschaft forderte jedoch eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung, da der Angeklagte bereits Ende 2019, ebenfalls wegen Betrugs, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Nach dieser Verurteilung kamen weitere vier Betrugstaten ans Licht, die der 32-Jähnoch vor dem Urteilsspruch 2019 begangen hat – insgesamt wurden dann die elf vor Gericht verhandelt. Die Vorsitzende Richterin Gabriele Buck urteilte schließlich, dass der Angeklagte zwei Freiheitsstrafen erhält, die jeweils zur Bewährung ausgesetzt werden. Die erste resultiert aus den vier noch ausstehenden Betrugstaten von 2019. Bei der zweiten geht es um die jetzige Anklage.
Zudem muss der 32-Jährige 300 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Die Richterin bezog sich in ihrem Urteil auf die Ausführungen des Verteidigers, dass ein Freiheitsentzug für den Beschuldigten in der jetzigen Phase ungünstig wäre, da der 32-Jährige wieder auf dem richtigen Weg sei. Er sei erfolgreich therapiert, sei nie zuvor straffällig gewesen, habe einen langjährigen Job und ein stabiles Umfeld und er wolle den entstandenen Gesamtschaden vollständig begleichen. Ferner kam dem Angeklagten zugute, dass ihm sein Bewährungshelfer eine positive Beurteilung ausstellte und eine Haftstrafe zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls als nicht zielführend erachtete. Mit dem Hinweis, dass der Angeklagte ein „Sonderfall der Sonderfälle“sei und seine „Bewährung am seidenen Faden“hinge, verzichtete die Vorsitzende Richterin auf eine Gefängnisstrafe.