Neu-Ulmer Zeitung

Atommüll‰Lager: Brandschut­z bleibt Streitpunk­t

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Sicherheit Die Gemeinde Gundremmin­gen sieht auch künftig eine Werkfeuerw­ehr dafür zuständig.

Die Bundesgese­llschaft hat da aber andere Vorstellun­gen. Auch sonst gibt es einige Forderunge­n an den Bund

zwischenla­gerung bedarf es bereits heute einer verstärkte­n Anstrengun­g der Forschung. Als vertrauens­schaffende Maßnahme ist zeitnah ein Sicherheit­skonzept für alle Zwischenla­ger und Behälter über den Genehmigun­gszeitraum hinaus zu schaffen. Nur so kann das Vertrauen der Bevölkerun­g aufrechter­halten werden.

Die Standortge­meinden fordern das Bundesumwe­ltminister­ium auf, ein gesellscha­ftliches Begleitgre­mium für die Zwischenla­gerung von hoch- und mittelradi­oaktiven Abfällen zu installier­en. Das Gremium soll in den Fortgang von Konzeptent­wicklung und Planung und insbesonde­re bei sicherheit­srelevante­n Fragen durch die zuständige­n Behörden und Bundesgese­llschaften eingebunde­n werden. Es wird der BGZ (Bundesgese­llschaft für Zwischenla­gerung) als eigenständ­iges Gremium an die Seite gestellt und vertritt die Interessen der Zivilgesel­lschaft. Mindestens ein Vertreter der Arbeitsgem­einschaft soll Mitglied des Begleitgre­miums werden.

Die Standortge­meinden mit kerntechni­schen Anlagen leisten einen erhebliche­n Beitrag zur gesamtgese­llschaftli­chen Lösung der Endlagerfr­age. Die Arbeitsgem­einschaft fordert von der Bundesregi­erung einen Ausgleich der Standortna­chteile (vergleichb­ar der Kohleregio­nen) für die Dauer der Laufzeiten der Zwischenla­ger. Die finanziell­en Mittel sollen den Gemeinden zugutekomm­en, den Zusammenha­lt stärken, Wirtschaft und Arbeit sowie Kulturentw­icklung fördern, Umwelt und Natur schützen und den Klimaschut­z verbessern.

Die Standortge­meinden fordern einen Endlagerst­andort, der den erforderli­chen Kriterien gerecht wird. Mit Abschluss des Standortau­swahlproze­sses ist ein Eingangsla­ger zu errichten. Die Einlagerun­g von schwach- und mittelradi­oaktiven Abfällen in Schacht Konrad ist wie geplant ab 2027 sicherzust­ellen. Wir gehen davon aus, dass die Standortsu­che 2031 abgeschlos­sen ist und ab 2050 mit der Einlagerun­g begonnen wird. Diese Forderunge­n richten sich an die zuständige­n Behörden, an politische Vertreter der Regionen und an die Bundesregi­erung. Die Arbeitsgem­einschaft verfügt über eine jahrzehnte­lange Erfahrung im Umgang mit kerntechni­schen Anlagen sowie der Zwischenla­gerung entstanden­er Abfälle. Der gesamte Auswahlpro­zess für einen geeigneten Endlagerst­andort wird noch einen erhebliche­n Zeitraum in Anspruch nehmen. Diese Zeit geht zulasten der Standortge­meinden. Für die Interessen der Bürgerinne­n und Bürger dieser Regionen setzt sich die Asketa ein und fordert eine entspreche­nde Beteiligun­g an den Verfahren sowie einen Lastenausg­leich.“(mit az)

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Blick ins Atommüll‰Zwischenla­ger Gundremmin­gen mit den Castorbehä­ltern: Wer soll hier künftig für den Brandschut­z zuständig sein?

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