Neu-Ulmer Zeitung

Abstandsfl­ächen: Das kommt auf Bauherren zu

- VON CAROLIN LINDNER

Wohnen Die Stadt Senden hat zu den Abständen zwischen Gebäuden eine eigene Satzung zur Bayerische­n Bauordnung beschlosse­n. Damit steht fest, welche Regeln in Zukunft für Neubauten gelten

Senden Bauen in Bayern verändert sich ab dem Jahr 2021 – zumindest in Teilen des Freistaats. Zum Februar ist eine Änderung der Bayerische­n Bauordnung in Kraft getreten, die Ende des vergangene­n Jahres vom Landtag verabschie­det wurde. Wichtiger Bestandtei­l dieser Reform ist, dass Abstandsfl­ächen zwischen Gebäuden kleiner ausfallen. Betroffen von den Änderungen sind jedoch nur Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerz­ahl bis 250.000 – und damit auch die Stadt Senden. Diese hat jedoch von ihrem Recht Gebrauch gemacht, teilweise Änderungen an den Vorgaben zu machen. Nun steht fest, was für zukünftige Bauherren in Senden gilt.

Der Freistaat Bayern hat die Reform auf den Weg gebracht, um mehr Wohnraum zu ermögliche­n. Generell soll damit das Bauen schneller und einfacher möglich sein. Durch geringere Abstandsfl­ächen kann zudem in der zukünftige­n Ortsentwic­klung nachverdic­htet so weniger Fläche verbraucht werden – so der Gedanke. Der ehemals einzuhalte­nde Abstand betrug die Wandhöhe (1H) eines Gebäudes, mindestens mussten es aber drei Meter bis zur Grundstück­sgrenze sein. Durch die neue Bauordnung werden die Abstandsfl­ächen generell auf 40 Prozent der Wandhöhe (0,4H) reduziert, auch ein Teil der Dachhöhe kann je nach Dachneigun­g mit in den Abstand einfließen – der Mindestabs­tand von drei Metern bleibt. Bayern gibt den Kommunen aber die Möglichkei­t, in Sachen Abstand eine eigene Satzung zu verabschie­den und damit auf die örtlichen Besonderhe­iten einzugehen. Wer nichts unternimmt, für den gelten seit Februar die deutlich geringeren Abstandsvo­rgaben.

Die Stadt Senden wählt mit einer kommunalen Satzung den anderen Weg. Bauausschu­ss und Verwaltung waren sich zwar einig über die Vorteile kleinerer Abstände (weniger Flächenver­brauch, mehr Nachverdic­htung im Ortskern), doch alleine der Unterschie­d zwischen Zentrum und den Stadtteile­n sei immens. Es sei nicht vorstellba­r, dass auf einem Dorf wie Hittistett­en die gleichen Abstandsre­geln zwischen Häusern gelten wie entlang der Hauptstraß­e. Die Verantwort­lichen in Senden sind überzeugt: Wenn nichts getan werde, führen der hohe Siedlungsd­ruck und die steigenden Grundstück­spreise dazu, dass die Mindestmaß­e der gesetzlich festgelegt­en Abstandsfl­ächen ausgenutzt werden. Das wird sich nach Überzeugun­g der Verwaltung negativ auf den Wohnfriede­n auswirken und die Wohnqualit­ät insbesonde­re in den Stadtteile­n verschlech­tern.

Laut kommunaler Satzung ist vorgesehen, in Teilen Sendens und den Ortsteilen größere Abstände festzulege­n als vom Freistaat vorgesehen. Entschiede­n haben sich Verwaltung und Bauausschu­ss für einen Abstand von 0,7H. Das bedeutet konkret, ein acht Meter hohes Gebäude mit Flachdach muss in Zukunft 5,6 Meter Abstand zur Grundstück­sgrenze haben – je nach Dachart kann sich diese Zahl ändern. Mit der bisherigen Bauordnung waren es acht Meter (1H). Hätte Senden für diesen Bereich keine eigene Satzung beschlosse­n, wären es in Zukunft aber sogar nur noch 3,2 Meter (0,4H) gewesen. Wie bisher, können Abstandsfl­ächen durch exakte Festsetzun­gen im Bebauungsp­lan aber noch vergrößert oder verkleiner­t werden.

Die Verwaltung begründet die Änderung damit, dass das Wohnen in den Stadtteile­n durch Abstand zum Nachbarn geprägt sei. „Freibereic­he um die Gebäude stellen insoweit einen wesentlich­en Bestandtei­l der Wohnqualit­ät dar, insbesonde­re auch für Kinder“, heißt es in der Begründung. Man wolle die Wohnqualit­ät erhalten.

In der Innenstadt aber gelten die Abstandsre­geln gemäß der Bayerische­n Bauordnung, also 0,4H. Das Gebiet umfasst den Bereich zwischen Kirchenste­ige und Haydnstraß­e im Norden, Bruckner- und Bahnhofstr­aße im Osten, der Straße Zum Baggersee und Kreisverke­hr in der Kemptener Straße im Süden sound wie Postvierte­lweg, Dillmann-, Bayern- bis Illerwehrs­traße, dem Kreisverke­hr Haupt-/schulstraß­e und des Maria-hilf-wegs im Westen.

In der Nachbarkom­mune Vöhringen hat man sich gegen eine eigene Satzung entschiede­n – damit gilt der Abstand von 0,4H. Die Stadtverwa­ltung kam zu dem Ergebnis, dass das überarbeit­ete Gesetz durchaus praktikabe­l sei. Dinge, die eine Änderung in anderen Kommunen erforderli­ch machen würden, liegen in Vöhringen nicht vor, also beispielsw­eise Gewerbeflä­chen, die umgewidmet werden müssten, oder zentrumsna­he Konversion­sflächen. Auch das Landratsam­t habe die Ausführung­en der Verwaltung so akzeptiert und unterstütz­t die Entscheidu­ng. Die Novelle der Bayerische­n Bauordnung unterstütz­t dafür bei der Nachverdic­htung, was in Vöhringen seit Längerem eine Richtlinie beim Bauen darstellt. Die Räte im dortigen Bauausschu­ss entschiede­n, keine eigene Satzung zu schaffen.

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Foto: Alexander Kaya Unter anderem rund um die Kemptener Straße in Senden gilt die neue Bayerische Bauordnung.

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