Sparen für den Tod
Finanzkolumne Mit einer Sterbegeldversicherung kann man die Kosten für ein würdiges Begräbnis
noch zu Lebzeiten absichern. Doch dafür gibt es auch andere Lösungen. Was zu empfehlen ist
Der eigene Tod ist zwar gewiss, er kommt aber dennoch meist überraschend. Eine Situation des maximalen Kontrollverlustes, in der man darauf vertrauen muss, dass andere alles für einen regeln. Für viele Menschen ist dieses Thema mit Verunsicherung und Scham besetzt. Wer will seinen Angehörigen oder Freunden schon zur Last fallen, insbesondere finanziell?
Dass zumindest Letzteres nicht passiert, soll sich durch eine Sterbegeldversicherung verhindern lassen. Diese funktioniert wie eine Kapitallebensversicherung, bei der das Risiko des Todesfalls zu 100 Prozent eintritt.
Stirbt man vor Ende der Laufzeit, wird eine festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt. Trotz einer statistisch ansteigenden Lebenserwartung wettet man also auf den früheren eigenen Tod. Derzeit kann sich ein 50 Jahre alter Mann für einen monatlichen Beitrag von ca. 30 Euro mit einer Versicherungssumme von 8000 Euro absichern. Das entspricht den durchschnittlichen Kosten für eine „würdige“Beerdigung. Mit 72 Jahren hätte er schon so viel Beitrag wie Versicherungssumme bezahlt. Lebt der Versicherte länger, übersteigen die eingezahlten Beiträge dann sogar die Garantieleistung. Vorteilhaft für Versicherer: Viele Senioren merken gar nicht oder erst spät, dass sie den Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln können.
Zu zeitig sollte man aber auch nicht versterben. So ist ein Vorteil der Sterbegeldversicherung, dass sie ohne Gesundheitsfragen auskommt, also auch kranke Menschen aufnimmt. Dafür muss man aber meist eine Wartezeit von bis zu drei Jahren erfüllen. Stirbt man in dieser Phase, erhalten die Angehörigen in der Regel nur die eingezahlten Beiträge zurück. Im Ergebnis ist die Sterbegeldversicherung meist ein unrentabler Sparvertrag, weil ein Großteil der Prämien für Risikound Verwaltungskosten verwendet wird. Daran ändern rechnerisch auch weder die magere Garantieverzinsung noch versprochene Überschussbeteiligungen etwas.
Nach dem Gesetz tragen die Erben die Beerdigungskosten. Können diese Kosten aus dem Nachlass bestritten werden, ist eine Sterbegeldversicherung überflüssig. Erblasser sollten versuchen, frühzeitig den für die Bestattung angedachten Teil langfristig anzusparen und – ganz wichtig – dies auch der Familie mitzuteilen.
Wer fürchtet, nichts zu vererben zu haben, und seine Angehörigen vor Beerdigungskosten bewahren möchte, kann besser eine kostengünstigere Risikolebensversicherung abschließen. Außerdem können finanzschwache Angehörige immer auch eine Kostenübernahme bei der Kommune beantragen.