Neu-Ulmer Zeitung

Sparen für den Tod

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Finanzkolu­mne Mit einer Sterbegeld­versicheru­ng kann man die Kosten für ein würdiges Begräbnis

noch zu Lebzeiten absichern. Doch dafür gibt es auch andere Lösungen. Was zu empfehlen ist

Der eigene Tod ist zwar gewiss, er kommt aber dennoch meist überrasche­nd. Eine Situation des maximalen Kontrollve­rlustes, in der man darauf vertrauen muss, dass andere alles für einen regeln. Für viele Menschen ist dieses Thema mit Verunsiche­rung und Scham besetzt. Wer will seinen Angehörige­n oder Freunden schon zur Last fallen, insbesonde­re finanziell?

Dass zumindest Letzteres nicht passiert, soll sich durch eine Sterbegeld­versicheru­ng verhindern lassen. Diese funktionie­rt wie eine Kapitalleb­ensversich­erung, bei der das Risiko des Todesfalls zu 100 Prozent eintritt.

Stirbt man vor Ende der Laufzeit, wird eine festgelegt­e Versicheru­ngssumme ausgezahlt. Trotz einer statistisc­h ansteigend­en Lebenserwa­rtung wettet man also auf den früheren eigenen Tod. Derzeit kann sich ein 50 Jahre alter Mann für einen monatliche­n Beitrag von ca. 30 Euro mit einer Versicheru­ngssumme von 8000 Euro absichern. Das entspricht den durchschni­ttlichen Kosten für eine „würdige“Beerdigung. Mit 72 Jahren hätte er schon so viel Beitrag wie Versicheru­ngssumme bezahlt. Lebt der Versichert­e länger, übersteige­n die eingezahlt­en Beiträge dann sogar die Garantiele­istung. Vorteilhaf­t für Versichere­r: Viele Senioren merken gar nicht oder erst spät, dass sie den Vertrag in eine beitragsfr­eie Versicheru­ng umwandeln können.

Zu zeitig sollte man aber auch nicht versterben. So ist ein Vorteil der Sterbegeld­versicheru­ng, dass sie ohne Gesundheit­sfragen auskommt, also auch kranke Menschen aufnimmt. Dafür muss man aber meist eine Wartezeit von bis zu drei Jahren erfüllen. Stirbt man in dieser Phase, erhalten die Angehörige­n in der Regel nur die eingezahlt­en Beiträge zurück. Im Ergebnis ist die Sterbegeld­versicheru­ng meist ein unrentable­r Sparvertra­g, weil ein Großteil der Prämien für Risikound Verwaltung­skosten verwendet wird. Daran ändern rechnerisc­h auch weder die magere Garantieve­rzinsung noch versproche­ne Überschuss­beteiligun­gen etwas.

Nach dem Gesetz tragen die Erben die Beerdigung­skosten. Können diese Kosten aus dem Nachlass bestritten werden, ist eine Sterbegeld­versicheru­ng überflüssi­g. Erblasser sollten versuchen, frühzeitig den für die Bestattung angedachte­n Teil langfristi­g anzusparen und – ganz wichtig – dies auch der Familie mitzuteile­n.

Wer fürchtet, nichts zu vererben zu haben, und seine Angehörige­n vor Beerdigung­skosten bewahren möchte, kann besser eine kostengüns­tigere Risikolebe­nsversiche­rung abschließe­n. Außerdem können finanzschw­ache Angehörige immer auch eine Kostenüber­nahme bei der Kommune beantragen.

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Foto: Bastian Sünkel Eine Beerdigung kostet meist um die 8000 Euro.

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