Neu-Ulmer Zeitung

Urteil: Staat ist bei der It‰sicherheit in der Pflicht

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Das Bundesverf­assungsger­icht nimmt den Staat bei der Itsicherhe­it in die Pflicht: In einem am Mittwoch veröffentl­ichten Beschluss wiesen die Karlsruher Richter zwar eine Verfassung­sbeschwerd­e gegen den Einsatz von sogenannte­n Staatstroj­anern durch die baden-württember­gische Polizei als unzulässig zurück. Zugleich betonten die Karlsruher Richter aber die Schutzpfli­cht des Staates bei It-sicherheit­slücken. Behörden bräuchten Regeln, wenn sie zur Gefahrenab­wehr noch unbekannte Sicherheit­slücken für eine Überwachun­gssoftware nutzen, und müssten den Einsatz gründlich abwägen. Gegen das baden-württember­gische Polizeiges­etz hatten mit Unterstütz­ung der Gesellscha­ft für Freiheitsr­echte (GFF) sieben Beschwerde­führer geklagt, darunter der Chaos Computer Club Stuttgart. (dpa)

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