Grüne weiten Klage gegen Polizeigesetz aus
Politik Ungeachtet massiver Kritik hatte der Bayerische Landtag die Gesetzesreform beschlossen.
Es regt sich heftiger Widerstand. Die Rede ist von einem bürgerrechtlichen Albtraum
München Nach dem Landtagsbeschluss für eine Reform des Polizeiaufgabengesetzes weiten auch die Grünen ihre Verfassungsklage aus. „Erneut werden die Gerichte die CSU in ihre Schranken weisen müssen“, sagte Fraktionschefin Katharina Schulze am Mittwoch. „Wir Grüne werden für ein bürgerrechtsfreundliches Polizeigesetz kämpfen.“Auch die Landtags-spd bekräftigte ihre neue Klage-ankündigung und zog die Verfassungsmäßigkeit mehrerer Neuregelungen im Gesetz in Zweifel.
Ungeachtet massiver Kritik der Opposition und aus Teilen der Bevölkerung hatte der Bayerische Landtag die Gesetzesreform am Dienstagabend beschlossen. Die Mehrheit aus CSU und Freien Wählern stimmte für die Novelle, Grüne sowie SPD, FDP und AFD dagegen.
Das Polizeiaufgabengesetz regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Die Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass die Polizei künftig weniger Befugnisse bei einer sogenannten „drohenden Gefahr“hat. Künftig darf die Polizei hier etwa nur noch handeln, wenn es um überragend wichtige Rechtsgüter wie den Schutz von Leben geht. Nach der ersten Reform war dies auch schon möglich, wenn „erhebliche Eigentumspositionen“bedroht schienen. Ferner sollen durch neue Definitionen die Begriffe drohende und konkrete Gefahr besser voneinander abgegrenzt werden.
Martin Runge (Grüne) kritisierte, einige Regelungen seien zwar abgemildert worden, es bleibe aber dabei: „Das derzeitige Polizeiaufgabengesetz ist ein bürgerrechtlicher Albtraum.“Stephan Thomae, Fdpfraktionsvize im Bundestag, sagte unserer Redaktion: „Die Novelle des PAG schafft es nicht, die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken zu beseitigen.“So sei beispielsweise der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten und Rechtsanwälten nicht gewährleistet. Thomae, der sich ebenfalls ans Bundesverfassungsgericht gewandt hat, denkt nicht daran, seine Beschwerde zurückzuziehen. „Wir erwarten ein Grundsatzurteil mit Ausstrahlwirkung.“
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte die Novelle verteidigt: Man wolle „Straftaten verhüten, Gefahren abwehren und Opfer schützen“. Schon gegen das Gesetz in der bisherigen Fassung liegen aber seit Jahren mehrere Verfassungsklagen, auch von SPD und Grünen auf dem Tisch, über diese wurde aber bislang noch nicht entschieden. (dpa)