Kneipen dürfen öffnen
Gericht kippt Corona-regel
München Reine Kneipen und Bars im Freistaat dürfen ab sofort auch innen wieder öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kippte die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Für Bars und Kneipen ohne Essensangebot gelten damit ab sofort die gleichen Regeln wie für Restaurants. Discos und Clubs sind von der Entscheidung nicht betroffen.
Pandemiebedingt hatten reine Bars und Kneipen nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Gegensatz zu Speisewirtschaften nur unter freiem Himmel öffnen dürfen. Eine Wirtin aus Unterfranken hatte dagegen einen Eilantrag eingereicht, dem der Verwaltungsgerichtshof am Freitag stattgab. Zwar habe es zu Beginn der Pandemie erhebliche Unterschiede zwischen der Innengastronomie von Speise- und Schankwirtschaften gegeben, begründete das Gericht. Zwischenzeitlich habe sich aber das Geschehen – besonders der gesteigerte Alkoholkonsum beim geselligen Zusammensein – so sehr angenähert, dass eine unterschiedliche Behandlung nicht mehr gerechtfertigt werden könne. Zur Bekämpfung der Infektionsgefahr gebe es mildere Mittel wie etwa Hygienekonzepte oder ein Alkoholverbot ab einer bestimmten Uhrzeit. Zudem dauere die Schließung von Bars und Kneipen schon sehr lange an. Der Eingriff in die Berufsfreiheit wiege daher sehr schwer. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) lehnt die Öffnung von Bars und Kneipen auch nach dem Urteil ab – und kündigte sogleich Konsequenzen an: „Aus unserer Sicht wird es eine reine Freigabe von Bars und diesen Einrichtungen jetzt nicht geben.“Das Kabinett werde am Dienstag das weitere Vorgehen festlegen. Ziel sei es, ein neues Konzept zu erstellen, welches den Sommer über trage, sagte Söder in Gmund am Tegernsee. (dpa)