Neu-Ulmer Zeitung

Welche Konsequenz­en könnte die Kühlschran­k‰panne in der Pfuhler Praxis für den Hausarzt Dr. Kröner haben?

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„Gute Frage“, sagt Jodok Müller von der Bayerische­n Landesärzt­ekammer, die kontrollie­rt, ob sich Ärzte an die Be‰ rufsordnun­g halten. Der Kammer werde im Normalfall aber erst aktiv werden, wenn die Staatsanwa­ltschaft ein Ermittlung­sverfahren in die Wege leitet. Denn die habe rechtliche Mit‰ tel, um beispielsw­eise Hausdurchs­u‰ chungen oder Ähnliches durchführe­n zu können. Die Staatsanwa­ltschaft teilt auf Anfrage mit, dass derzeit kein Verfahren geführt werde, der Sach‰ verhalt aber geprüft werden wird. Ob dies zu einem Verfahren führt, ist un‰ klar. Sollte es dazu kommen, würde eine Mitteilung bei der Ärztekamme­r eingehen. Der örtliche Verband, der Ärztliche Bezirksver­band Schwaben, würde den Sachverhal­t dann prüfen. „Ich denke aber nicht, dass es einen Verstoß gegen die Berufsordn­ung gibt“, sagt Müller. Etwaige Verstöße könnten von der Kammer mit einer Rüge, aber auch verbunden mit ei‰ ner Geldstrafe in Höhe von bis zu 5000 Euro sank‰ tioniert werden. Eine Rüge hat an sich keine weitrei‰ chenden Folgen. „Außer dass er so weiß, dass er etwas falsch gemacht hat“, so Müller. Le‰ diglich ein Gericht könne eine höhere Strafe verhängen. Möglich wären aber auch Strafen aufgrund zivilrecht­li‰ cher Klagen ‰ also wenn Betroffene gegen ihn gerichtlic­h vorgehen.

Über seine Zulassung als Arzt, seine Ap‰ probation, würde nicht die Landes‰ ärztekamme­r, sondern die Regierung von Oberbayern entscheide­n. Doch der Behörde würden bislang keine Hin‰ weise vorliegen, die Anlass zu einem approbatio­nsrechtlic­hen Einschreit­en geben würden, heißt es auf Anfrage. Müller könne sich auch nicht vorstellen, dass dahingehen­d noch etwas kommt. Dann müsste schon mit Vorsatz und kriminell vorgegange­n worden sein. Und so wie er über den Fall infor‰ miert sei, war das „eher ein Verse‰ hen“. Zudem tue der Pfuhler Hausarzt Kröner jetzt viel, unter anderem die

Antikörper­tests. Das Neu‰ulmer Ge‰ sundheitsa­mt, das nach einem Hin‰ weis eine Kontrolle in der Praxis durch‰ führte und so die falsche Kühlung aufdeckte, sieht laut Landratsam­tsspre‰ cherin Kerstin Weidner derzeit keine Veranlassu­ng, weitere Konsequenz­en, als die bereits erfolgten, zu ziehen.

Die Impfstoffe, die in dem zu warm ein‰ gestellten Kühlschran­k gelagert wa‰ ren, seien entsorgt worden. Listen von Patienten, die im Zeitraum vom 1.

April bis zum 13. Juli geimpft wurden, seien angeforder­t worden. Kröner zeige sich zudem sehr kooperativ und tue mehr, als er von Behördense­ite aus tun müsse. „Vielleicht kommt es ir‰ gendwann mal zu einer Nachkontro­l‰ le“, sagt Weidner.

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Christian Kröner

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