Diese Anticoronamaßnahmen sind jetzt beschlossen
Pandemie Die Länderchefs sind bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin zusammengekommen, um zu beraten, wie man die Pandemie wieder in den Griff bekommen kann. Auf diese Punkte haben sie sich geeinigt
Berlin Die Corona-infektionen und die Fallzahlen mit schwerem Verlauf steigen weiter. Deshalb diskutierten am Donnerstag die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer mit Noch-bundeskanzlerin Angela Merkel, welche Coronaregeln die vierte Welle brechen sollen. Diese Maßnahmen wurden nun beschlossen:
● 2G/2gplus Bund und Länder werden – sofern noch nicht geschehen – den Zugang zu Freizeiteinrichtungen, Sport- und Kulturveranstaltungen sowie anderen Veranstaltungen in Innenräumen, zu Gastronomie und körpernahen Dienstleistungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-regelung) beschränken. Das gilt, wenn die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert drei überschreitet. Der Wert gibt an, wie viele Coronainfizierte pro 100000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus kamen, derzeit liegt diese Rate in 11 der 16 Bundesländer über drei. Die Einhaltung dieser Regelungen soll noch intensiver als bisher kontrolliert werden. Wenn die Hospitalisierungsrate den Wert sechs überschreitet, kündigten Bund und Länder an, Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig zu machen (2G-plus). Die Länderchefs wollen zudem prüfen, ob ungeimpften Fußballprofis bei anhaltend kritischer Corona-lage künftig der Zugang zu Spielen untersagt werden kann.
● Impfpflicht Bund und Länder sprachen sich dafür aus, in den nächsten Wochen und Monaten besonders die vulnerablen Gruppen zusätzlich zu schützen. Sie halten es deshalb für erforderlich, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei mobilen Pflegediensten, die Kontakt zu vulnerablen Personen haben, verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
● Pflegebonus Die Politikerinnen und Politiker wollen außerdem die Leistung der Pflegekräfte anerkennen, die einen Großteil der Last der Pandemie schultern. „Sie leisten in der nunmehr erneut überaus angespannten Lage weiterhin ihren unverzichtbaren Einsatz“, heißt es dazu in dem Beschluss. „Viele der pflegerisch Tätigen sind hierbei an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen und oftmals darüber hinausgegangen.“Beschäftigte in der Pflege sollen deshalb einen Bonus ausgezahlt bekommen, der vom Bund finanziert werden soll.
● 3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV In dem Beschluss vom Donnerstagabend heißt es außerdem: „Angesichts des sich beschleunigenden Infektionsgeschehens ist die Gefahr von Ansteckungen in Arbeitsstätten erneut groß, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind.“Daher brauche es eine bundesweite Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G). Die Einhaltung dieser
Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Gleiches gilt auch für Fahrgäste in Bussen, S- und U-bahnen, in Zügen, im Fährverkehr und in Flugzeugen. „Denn dort sei es gerade bei hohen Inzidenzen schwerer möglich, die Kontaktpersonen einer infizierten Person nachzuvollziehen.“Daher soll im öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-regel eingeführt werden. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-schnelltest mit sich führen.
● Kostenlose Tests Um einen aktuellen Überblick über das Infektionsgeschehen sicherzustellen und Infektionsketten durchbrechen zu können, halten Bund und Länder umfassende Testungen für notwendig. Bürgertests werden daher wieder kostenlos angeboten, wie es bis Mitte Oktober war. Die Kosten trägt der Bund.
● Coronahilfen Besonders belastete Unternehmen in der Corona-krise bekommen länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht. Verlängert werden sollen auch Regelungen zur Kurzarbeit sowie die Neustarthilfe für Soloselbstständige. (mit dpa)