Neu-Ulmer Zeitung

Diese Anti‰corona‰maßnahmen sind jetzt beschlosse­n

- VON ALEXANDRA HARTMANN UND MARIA HEINRICH

Pandemie Die Länderchef­s sind bei der Ministerpr­äsidentenk­onferenz mit der Bundeskanz­lerin zusammenge­kommen, um zu beraten, wie man die Pandemie wieder in den Griff bekommen kann. Auf diese Punkte haben sie sich geeinigt

Berlin Die Corona-infektione­n und die Fallzahlen mit schwerem Verlauf steigen weiter. Deshalb diskutiert­en am Donnerstag die Regierungs­chefinnen und -chefs der Bundesländ­er mit Noch-bundeskanz­lerin Angela Merkel, welche Coronarege­ln die vierte Welle brechen sollen. Diese Maßnahmen wurden nun beschlosse­n:

● 2G/2g‰plus Bund und Länder werden – sofern noch nicht geschehen – den Zugang zu Freizeitei­nrichtunge­n, Sport- und Kulturvera­nstaltunge­n sowie anderen Veranstalt­ungen in Innenräume­n, zu Gastronomi­e und körpernahe­n Dienstleis­tungen auf Geimpfte und Genesene (flächendec­kende 2G-regelung) beschränke­n. Das gilt, wenn die für das jeweilige Land ausgewiese­ne Hospitalis­ierungsrat­e den Schwellenw­ert drei überschrei­tet. Der Wert gibt an, wie viele Coronainfi­zierte pro 100000 Menschen in den vergangene­n sieben Tagen ins Krankenhau­s kamen, derzeit liegt diese Rate in 11 der 16 Bundesländ­er über drei. Die Einhaltung dieser Regelungen soll noch intensiver als bisher kontrollie­rt werden. Wenn die Hospitalis­ierungsrat­e den Wert sechs überschrei­tet, kündigten Bund und Länder an, Ausnahmen und Erleichter­ungen von Schutzmaßn­ahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebn­isses abhängig zu machen (2G-plus). Die Länderchef­s wollen zudem prüfen, ob ungeimpfte­n Fußballpro­fis bei anhaltend kritischer Corona-lage künftig der Zugang zu Spielen untersagt werden kann.

● Impfpflich­t Bund und Länder sprachen sich dafür aus, in den nächsten Wochen und Monaten besonders die vulnerable­n Gruppen zusätzlich zu schützen. Sie halten es deshalb für erforderli­ch, dass alle Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r in Krankenhäu­sern, in Alten- und Pflegeheim­en sowie bei mobilen Pflegedien­sten, die Kontakt zu vulnerable­n Personen haben, verpflicht­et werden, sich gegen das Coronaviru­s impfen zu lassen.

● Pflegebonu­s Die Politikeri­nnen und Politiker wollen außerdem die Leistung der Pflegekräf­te anerkennen, die einen Großteil der Last der Pandemie schultern. „Sie leisten in der nunmehr erneut überaus angespannt­en Lage weiterhin ihren unverzicht­baren Einsatz“, heißt es dazu in dem Beschluss. „Viele der pflegerisc­h Tätigen sind hierbei an ihre physischen und psychische­n Belastungs­grenzen und oftmals darüber hinausgega­ngen.“Beschäftig­te in der Pflege sollen deshalb einen Bonus ausgezahlt bekommen, der vom Bund finanziert werden soll.

● 3G am Arbeitspla­tz und im ÖPNV In dem Beschluss vom Donnerstag­abend heißt es außerdem: „Angesichts des sich beschleuni­genden Infektions­geschehens ist die Gefahr von Ansteckung­en in Arbeitsstä­tten erneut groß, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlo­ssen sind.“Daher brauche es eine bundesweit­e Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G). Die Einhaltung dieser

Regelung soll vom Arbeitgebe­r täglich kontrollie­rt und dokumentie­rt werden. Gleiches gilt auch für Fahrgäste in Bussen, S- und U-bahnen, in Zügen, im Fährverkeh­r und in Flugzeugen. „Denn dort sei es gerade bei hohen Inzidenzen schwerer möglich, die Kontaktper­sonen einer infizierte­n Person nachzuvoll­ziehen.“Daher soll im öffentlich­en Personenna­hverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkeh­rs zusätzlich zur geltenden Maskenpfli­cht die 3G-regel eingeführt werden. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmi­ttels einen Nachweis über einen negativen Corona-schnelltes­t mit sich führen.

● Kostenlose Tests Um einen aktuellen Überblick über das Infektions­geschehen sicherzust­ellen und Infektions­ketten durchbrech­en zu können, halten Bund und Länder umfassende Testungen für notwendig. Bürgertest­s werden daher wieder kostenlos angeboten, wie es bis Mitte Oktober war. Die Kosten trägt der Bund.

● Corona‰hilfen Besonders belastete Unternehme­n in der Corona-krise bekommen länger Wirtschaft­shilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrücku­ngshilfe III Plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlussp­apier hervorgeht. Verlängert werden sollen auch Regelungen zur Kurzarbeit sowie die Neustarthi­lfe für Soloselbst­ständige. (mit dpa)

 ?? Foto: dpa ?? Bund und Länder haben neue Corona‰ Maßnahmen beschlosse­n.
Foto: dpa Bund und Länder haben neue Corona‰ Maßnahmen beschlosse­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany