Polizei startet Kontrollaktion im Verkehr
Rund 280 Verkehrsteilnehmer werden überprüft
Neuulm An zwei Kontrollstellen in Zusammenhang mit der Überwachung der Verkehrssicherheit sowie Wohnungseinbruchdiebstahl hat die Polizei am Mittwoch viele Autofahrerinnen und -fahrer angehalten und überprüft. Die erste Kontrollstelle fand auf dem Pendlerparkplatz an der Staatsstraße nahe Burlafingen statt. Hier kontrollierten die Beamten 96 Verkehrsteilnehmer im Zeitraum von 16 bis 18.30 Uhr. Neben kleineren Verstößen nach der Straßenverkehrsordnung, die die Beamten feststellten, kontrollierten sie eine Person, welche schon seit längerer Zeit keinen gültigen Personalausweis mit sich führte.
Die zweite Kontrollstelle fand auf der B10 Höhe Parkplatz Muthenhölzle statt. Hier überprüften die Polizisten von 19 bis 21 Uhr insgesamt 180 Verkehrsteilnehmer. Zwei Personen aus einem sogenannten Drittstaat im Alter von 31 und 35 Jahren hielten sich ohne die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland auf. Bei dem 31-jährigen Drittstaatler stellten die Beamten zudem fest, dass er sich in der Vergangenheit an seiner Heimatadresse nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen mit einem gefälschten Ausweisdokument angemeldet hat. Gegen beide leiteten die Beamtinnen und Beamten ein Strafverfahren ein.
Weiter kontrollierten sie einen 37-jährigen Mann mit seinem Wagen. Der Fahrer zeigte einen moldauischen Führschein vor, welchen er schon vor längerer Zeit hätte umschreiben lassen müssen. Die Konsequenz daraus ist, dass die Fahrerlaubnis somit ihre Gültigkeit verlor und damit ein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Raum steht. Abschließend stellten die Beamten einen Kleintransporter beladen mit Paletten mit einem schweren Baugerät fest, dessen Vorderachse aller Voraussicht nach komplett gebrochen war. Ein Einlenken der beiden Vorderreifen war nicht mehr möglich. Da hiervon eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr ausging, zogen die Beamten das Fahrzeug sofort aus dem Verkehr und unterbanden die Weiterfahrt.
Neben einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz stellten die Beamten noch weitere geringfügige Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung fest. (AZ)