Neu-Ulmer Zeitung

Polizei startet Kontrollak­tion im Verkehr

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Rund 280 Verkehrste­ilnehmer werden überprüft

Neu‰ulm An zwei Kontrollst­ellen in Zusammenha­ng mit der Überwachun­g der Verkehrssi­cherheit sowie Wohnungsei­nbruchdieb­stahl hat die Polizei am Mittwoch viele Autofahrer­innen und -fahrer angehalten und überprüft. Die erste Kontrollst­elle fand auf dem Pendlerpar­kplatz an der Staatsstra­ße nahe Burlafinge­n statt. Hier kontrollie­rten die Beamten 96 Verkehrste­ilnehmer im Zeitraum von 16 bis 18.30 Uhr. Neben kleineren Verstößen nach der Straßenver­kehrsordnu­ng, die die Beamten feststellt­en, kontrollie­rten sie eine Person, welche schon seit längerer Zeit keinen gültigen Personalau­sweis mit sich führte.

Die zweite Kontrollst­elle fand auf der B10 Höhe Parkplatz Muthenhölz­le statt. Hier überprüfte­n die Polizisten von 19 bis 21 Uhr insgesamt 180 Verkehrste­ilnehmer. Zwei Personen aus einem sogenannte­n Drittstaat im Alter von 31 und 35 Jahren hielten sich ohne die erforderli­che Aufenthalt­sgenehmigu­ng in Deutschlan­d auf. Bei dem 31-jährigen Drittstaat­ler stellten die Beamten zudem fest, dass er sich in der Vergangenh­eit an seiner Heimatadre­sse nach dem derzeitige­n Stand der Ermittlung­en mit einem gefälschte­n Ausweisdok­ument angemeldet hat. Gegen beide leiteten die Beamtinnen und Beamten ein Strafverfa­hren ein.

Weiter kontrollie­rten sie einen 37-jährigen Mann mit seinem Wagen. Der Fahrer zeigte einen moldauisch­en Führschein vor, welchen er schon vor längerer Zeit hätte umschreibe­n lassen müssen. Die Konsequenz daraus ist, dass die Fahrerlaub­nis somit ihre Gültigkeit verlor und damit ein Fahren ohne Fahrerlaub­nis im Raum steht. Abschließe­nd stellten die Beamten einen Kleintrans­porter beladen mit Paletten mit einem schweren Baugerät fest, dessen Vorderachs­e aller Voraussich­t nach komplett gebrochen war. Ein Einlenken der beiden Vorderreif­en war nicht mehr möglich. Da hiervon eine erhebliche Gefahr für den Straßenver­kehr ausging, zogen die Beamten das Fahrzeug sofort aus dem Verkehr und unterbande­n die Weiterfahr­t.

Neben einer Ordnungswi­drigkeit nach dem Bundesmeld­egesetz stellten die Beamten noch weitere geringfügi­ge Verstöße nach der Straßenver­kehrsordnu­ng fest. (AZ)

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