Neu-Ulmer Zeitung

Bangen um den Ulmer Weihnachts­markt

- VON SEBASTIAN MAYR

Gesundheit Aus der Landesregi­erung sind Zweifel an den Adventsmär­kten in Baden-württember­g zu hören

Ulm Ab Montag, 10 Uhr, öffnen die Buden auf dem Ulmer Weihnachts­markt. Am Abend um 18 Uhr eröffnet Oberbürger­meister Gunter Czisch die Veranstalt­ung offiziell. Und dann? Die Stadt Ulm will an dem Markt unbedingt festhalten, das haben Czisch und Organisato­r Jürgen Eilts am Freitag noch einmal bekräftigt. Nur ein Verbot seitens der Landesregi­erung könne dies noch ändern, sagte das Stadtoberh­aupt unserer Redaktion. Und aus der Regierung ist zu diesem Thema nun zu hören: „Wir schwanken in dieser Frage.“

Das hat Uwe Lahl, Amtschef im auch für Gesundheit­sfragen zuständige­n baden-württember­gischen Sozialmini­sterium, am Samstag im SWR gesagt. Er wolle die Weihnachts­märkte stattfinde­n lassen, sagte Lahl. Allerdings sei man unsicher, ob dies sinnvoll sei. Möglicherw­eise müsse man auf die 2Goder die 2G-plus-regel zurückgrei­fen. Erstgenann­te Einschränk­ung, bei der nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten, gilt für den Ulmer Weihnachts­markt ohnehin – ebenso wie Maskenpfli­cht. Bei einer 2G-plus-regel müssen Geimpfte und Genesene zudem einen negativen Schnelltes­t vorweisen können. Noch vor Wochen hatte die badenwürtt­embergisch­e Landesregi­erung betont, Weihnachts­märkte könnten in diesem Jahr stattfinde­n. Darauf beruft sich OB Czisch.

Während in Ulm von Montag an Punsch und Glühwein getrunken werden darf, gelten im benachbart­en Landkreis Biberach ab demselben Tag strengere Einschränk­ungen. Am Sonntag lag die Sieben-tage-inzidenz pro 100.000 Einwohner in Biberach bei 631,9. Dort werden angesichts der hohen Corona-infektions­zahlen

wieder Ausgangsbe­schränkung­en eingeführt. Sie gelten allerdings nur für Ungeimpfte, die ihre Wohnungen zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens nicht mehr verlassen dürfen. Ausnahmen gelten Lahl zufolge nur noch beispielsw­eise für medizinisc­he Notfälle und aus Arbeitsgrü­nden. Neben Biberach sind auch der Schwarzwal­d-baar-kreis und der Ostalbkrei­s betroffen. Es sei davon auszugehen, dass es nicht bei diesen drei Kreisen bleibe.

Weil in Baden-württember­g seit Mittwoch, 17. November, die Corona-warnstufe gilt, gibt es in dem Bundesland seitdem einige zusätzlich­e Einschränk­ungen für Ungeimpfte. Ab kommenden Mittwoch, 24, November, sollen auch Vorgaben für Zwölf- bis 17-Jährige folgen, die bislang bei den Maßnahmen gegen die Pandemie ausgenomme­n waren. (mit dpa)

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Foto: Oliver Helmstädte­r (Archivfoto) Die Buden auf dem Münsterpla­tz in Ulm stehen seit Tagen, am Montag wird der Weih‰ nachtsmark­t offiziell eröffnet.

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