Bangen um den Ulmer Weihnachtsmarkt
Gesundheit Aus der Landesregierung sind Zweifel an den Adventsmärkten in Baden-württemberg zu hören
Ulm Ab Montag, 10 Uhr, öffnen die Buden auf dem Ulmer Weihnachtsmarkt. Am Abend um 18 Uhr eröffnet Oberbürgermeister Gunter Czisch die Veranstaltung offiziell. Und dann? Die Stadt Ulm will an dem Markt unbedingt festhalten, das haben Czisch und Organisator Jürgen Eilts am Freitag noch einmal bekräftigt. Nur ein Verbot seitens der Landesregierung könne dies noch ändern, sagte das Stadtoberhaupt unserer Redaktion. Und aus der Regierung ist zu diesem Thema nun zu hören: „Wir schwanken in dieser Frage.“
Das hat Uwe Lahl, Amtschef im auch für Gesundheitsfragen zuständigen baden-württembergischen Sozialministerium, am Samstag im SWR gesagt. Er wolle die Weihnachtsmärkte stattfinden lassen, sagte Lahl. Allerdings sei man unsicher, ob dies sinnvoll sei. Möglicherweise müsse man auf die 2Goder die 2G-plus-regel zurückgreifen. Erstgenannte Einschränkung, bei der nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten, gilt für den Ulmer Weihnachtsmarkt ohnehin – ebenso wie Maskenpflicht. Bei einer 2G-plus-regel müssen Geimpfte und Genesene zudem einen negativen Schnelltest vorweisen können. Noch vor Wochen hatte die badenwürttembergische Landesregierung betont, Weihnachtsmärkte könnten in diesem Jahr stattfinden. Darauf beruft sich OB Czisch.
Während in Ulm von Montag an Punsch und Glühwein getrunken werden darf, gelten im benachbarten Landkreis Biberach ab demselben Tag strengere Einschränkungen. Am Sonntag lag die Sieben-tage-inzidenz pro 100.000 Einwohner in Biberach bei 631,9. Dort werden angesichts der hohen Corona-infektionszahlen
wieder Ausgangsbeschränkungen eingeführt. Sie gelten allerdings nur für Ungeimpfte, die ihre Wohnungen zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens nicht mehr verlassen dürfen. Ausnahmen gelten Lahl zufolge nur noch beispielsweise für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen. Neben Biberach sind auch der Schwarzwald-baar-kreis und der Ostalbkreis betroffen. Es sei davon auszugehen, dass es nicht bei diesen drei Kreisen bleibe.
Weil in Baden-württemberg seit Mittwoch, 17. November, die Corona-warnstufe gilt, gibt es in dem Bundesland seitdem einige zusätzliche Einschränkungen für Ungeimpfte. Ab kommenden Mittwoch, 24, November, sollen auch Vorgaben für Zwölf- bis 17-Jährige folgen, die bislang bei den Maßnahmen gegen die Pandemie ausgenommen waren. (mit dpa)