Covidinfektion als Dienstunfall
Recht Ein Polizeibeamter infiziert sich bei einem Sportlehrgang mit dem Coronavirus und erringt einen juristischen Sieg gegen den Freistaat
Neuulm Das Augsburger Verwaltungsgericht hat die Covid-19-infektion eines Polizeibeamten als Dienstunfall eingestuft. Wie der Sprecher des Gerichts, Wolfgang Miller, am Freitag betonte, handele es sich aber um eine Einzelfallentscheidung. Der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPOLG) begrüßte die Entscheidung, die das Verwaltungsgericht am Freitag veröffentlicht hat. Bislang seien die von rund 100 von Polizeibeamtinnen und – beamten gestellten Dienstunfallanträge im Freistaat immer abgelehnt worden.
Der betroffene Neu-ulmer Polizist war mit Kollegen bei einem Sportlehrgang bei der Bereitschaftspolizei im oberbayerischen Eichstätt. Danach seien bei 19 von 21 Teilnehmern Corona-infektionen festgestellt worden, erklärte Miller. Es habe dann von mehreren Teilnehmern Klagen auf Feststellung eines Dienstunfalls gegeben. Diese wurden aber an verschiedenen Gerichten verhandelt. Bei Dienstunfällen steht Beamten eine spezielle Unfallfürsorge zu. Um eine Anerkennung zu erhalten, müssen die Polizisten im Fall von Corona allerdings nachweisen, dass sie sich im Dienst und nicht privat angesteckt haben. Dies ist für die Beamten häufig schwierig.
Im Fall des Polizisten aus Neuulm ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass eine private Infektion ausgeschlossen werden könne, weil der Beamte ununterbrochen bei der Schulung gewesen sei. Er habe dort bei der Bereitschaftspolizei auch während des Lehrgangs übernachtet, berichtete Gerichtssprecher Miller. Die Entscheidung war am Donnerstag verkündet worden.
„Das insbesondere auch durch die Impfpriorisierung polizeilicher Einsatzkräfte anerkannte erhöhte Covid-19-infektionsrisiko
dieses Personenkreises steht im krassen Widerspruch zur Ablehnung der Anträge durch das Landesamt für Finanzen“, sagte Dpolg-landeschef Jürgen Köhnlein zur bisherigen Linie des Landes. Es bleibe abzuwarten, ob Bayern gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt. Andere Bundesländer würden eher im Sinn der Beamten entscheiden. (AZ)