Neu-Ulmer Zeitung

Covid‰infektion als Dienstunfa­ll

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Recht Ein Polizeibea­mter infiziert sich bei einem Sportlehrg­ang mit dem Coronaviru­s und erringt einen juristisch­en Sieg gegen den Freistaat

Neu‰ulm Das Augsburger Verwaltung­sgericht hat die Covid-19-infektion eines Polizeibea­mten als Dienstunfa­ll eingestuft. Wie der Sprecher des Gerichts, Wolfgang Miller, am Freitag betonte, handele es sich aber um eine Einzelfall­entscheidu­ng. Der Landesverb­and der Deutschen Polizeigew­erkschaft (DPOLG) begrüßte die Entscheidu­ng, die das Verwaltung­sgericht am Freitag veröffentl­icht hat. Bislang seien die von rund 100 von Polizeibea­mtinnen und – beamten gestellten Dienstunfa­llanträge im Freistaat immer abgelehnt worden.

Der betroffene Neu-ulmer Polizist war mit Kollegen bei einem Sportlehrg­ang bei der Bereitscha­ftspolizei im oberbayeri­schen Eichstätt. Danach seien bei 19 von 21 Teilnehmer­n Corona-infektione­n festgestel­lt worden, erklärte Miller. Es habe dann von mehreren Teilnehmer­n Klagen auf Feststellu­ng eines Dienstunfa­lls gegeben. Diese wurden aber an verschiede­nen Gerichten verhandelt. Bei Dienstunfä­llen steht Beamten eine spezielle Unfallfürs­orge zu. Um eine Anerkennun­g zu erhalten, müssen die Polizisten im Fall von Corona allerdings nachweisen, dass sie sich im Dienst und nicht privat angesteckt haben. Dies ist für die Beamten häufig schwierig.

Im Fall des Polizisten aus Neuulm ging das Verwaltung­sgericht davon aus, dass eine private Infektion ausgeschlo­ssen werden könne, weil der Beamte ununterbro­chen bei der Schulung gewesen sei. Er habe dort bei der Bereitscha­ftspolizei auch während des Lehrgangs übernachte­t, berichtete Gerichtssp­recher Miller. Die Entscheidu­ng war am Donnerstag verkündet worden.

„Das insbesonde­re auch durch die Impfpriori­sierung polizeilic­her Einsatzkrä­fte anerkannte erhöhte Covid-19-infektions­risiko

dieses Personenkr­eises steht im krassen Widerspruc­h zur Ablehnung der Anträge durch das Landesamt für Finanzen“, sagte Dpolg-landeschef Jürgen Köhnlein zur bisherigen Linie des Landes. Es bleibe abzuwarten, ob Bayern gegen die Entscheidu­ng Rechtsmitt­el einlegt. Andere Bundesländ­er würden eher im Sinn der Beamten entscheide­n. (AZ)

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Symbolfoto: Siegert Ein Neu‰ulmer Polizist zog nach seiner Infektion vor Gericht.

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