Der heißblütige Prinz
Porträt Ernst August von Hannover ist schon mit diversen Eskapaden aus der Rolle gefallen. Zurzeit soll er verliebt sein – und er steht, mal wieder, vor Gericht
Freunde europäischer Geschichte kommen am Haus Hannover nicht vorbei. Die Welfen gelten als ältestes Adelsgeschlecht Europas. Es hat Kaiser, Könige, Kurfürsten und regierende Herzöge hervorgebracht. Und Ernst August. Genauer, den fünften Erbprinzen des Vornamens, die im Hause Hannover ja traditionell alle so heißen.
Aber nicht seiner hohen Herkunft wegen macht Ernst August in den Medien seit Jahrzehnten Schlagzeilen. Das hat er vor allem seinem, sagen wir mal vornehm, sanguinischen Temperament zu verdanken. Oder anders formuliert: Ernst August von Hannover ist schon mit diversen Eskapaden aus der Rolle gefallen. Man weiß gar nicht, wo man anfangen soll, bei all den Zwischenfällen, mit denen der inzwischen 67-Jährige die Justiz beschäftigte.
Über diesen Zugang fand jedenfalls die Regenbogenpresse Gefallen an dem Hochadeligen. Erinnert sei bei der Gelegenheit an dessen Urinieren gegen den türkischen Pavillon auf der Weltausstellung in Hannover im Jahr 2000. Seitdem nannte ihn der Boulevard spöttisch „Pinkelprinz“. Und als ob das zur Schädigung des Ansehens nicht schon ausgereicht hätte, soll der damals 46-Jährige zudem einen Hotelier in seiner Wahlheimat Kenia krankenhausreif geprügelt haben. Dieser Vorfall beschäftigte diverse Gerichte und Instanzen, bis das Urteil rechtskräftig wurde. Ernst August wurde wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine
Regenschirm-attacke auf einen Journalisten hatte ihm mit „Prügelprinz“einen weiteren Spitznamen eingebracht.
Aber es gab auch gute Jahre. Vor allem als Ernst August 1999 die monegassische Prinzessin Caroline kennenlernte und später heiratete. Doch während sie den tadellosen Auftritt beherrscht, konnte Ernst August oft sein Gemüt nicht zügeln.
Nicht zuletzt aus diesem Grund könnte es diese Woche für den Prinzen wieder stressig werden. Denn am Mittwoch steht beim Oberlandesgericht Linz die Berufungsverhandlung gegen eine – allerdings noch nicht rechtskräftige – Verurteilung
zu zehn Monaten bedingter Haft an. Ernst August war schuldig gesprochen worden, sich im Sommer 2020 in seinem österreichischen Jagdschloss mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Unzurechnungsfähigkeit versetzt, einen Polizisten verletzt und eine Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben. Einen Tag später wird ein Zivilprozess vor dem Landgericht Hannover verhandelt. In diesem Fall hat das Familienoberhaupt seinen Sohn, den 38-jährigen Erbprinzen Ernst August, wegen „groben Undanks“auf Rückgabe mehrerer Residenzen verklagt. Prozesse über Prozesse also wieder. Dabei könnte es für Ernst August von Hannover problemloser laufen. People-magazine berichten über eine neue Liebe zu einer spanischen Künstlerin. Aber das ist eine andere Geschichte. Josef Karg