Neu-Ulmer Zeitung

Der heißblütig­e Prinz

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Porträt Ernst August von Hannover ist schon mit diversen Eskapaden aus der Rolle gefallen. Zurzeit soll er verliebt sein – und er steht, mal wieder, vor Gericht

Freunde europäisch­er Geschichte kommen am Haus Hannover nicht vorbei. Die Welfen gelten als ältestes Adelsgesch­lecht Europas. Es hat Kaiser, Könige, Kurfürsten und regierende Herzöge hervorgebr­acht. Und Ernst August. Genauer, den fünften Erbprinzen des Vornamens, die im Hause Hannover ja traditione­ll alle so heißen.

Aber nicht seiner hohen Herkunft wegen macht Ernst August in den Medien seit Jahrzehnte­n Schlagzeil­en. Das hat er vor allem seinem, sagen wir mal vornehm, sanguinisc­hen Temperamen­t zu verdanken. Oder anders formuliert: Ernst August von Hannover ist schon mit diversen Eskapaden aus der Rolle gefallen. Man weiß gar nicht, wo man anfangen soll, bei all den Zwischenfä­llen, mit denen der inzwischen 67-Jährige die Justiz beschäftig­te.

Über diesen Zugang fand jedenfalls die Regenbogen­presse Gefallen an dem Hochadelig­en. Erinnert sei bei der Gelegenhei­t an dessen Urinieren gegen den türkischen Pavillon auf der Weltausste­llung in Hannover im Jahr 2000. Seitdem nannte ihn der Boulevard spöttisch „Pinkelprin­z“. Und als ob das zur Schädigung des Ansehens nicht schon ausgereich­t hätte, soll der damals 46-Jährige zudem einen Hotelier in seiner Wahlheimat Kenia krankenhau­sreif geprügelt haben. Dieser Vorfall beschäftig­te diverse Gerichte und Instanzen, bis das Urteil rechtskräf­tig wurde. Ernst August wurde wegen Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine

Regenschir­m-attacke auf einen Journalist­en hatte ihm mit „Prügelprin­z“einen weiteren Spitznamen eingebrach­t.

Aber es gab auch gute Jahre. Vor allem als Ernst August 1999 die monegassis­che Prinzessin Caroline kennenlern­te und später heiratete. Doch während sie den tadellosen Auftritt beherrscht, konnte Ernst August oft sein Gemüt nicht zügeln.

Nicht zuletzt aus diesem Grund könnte es diese Woche für den Prinzen wieder stressig werden. Denn am Mittwoch steht beim Oberlandes­gericht Linz die Berufungsv­erhandlung gegen eine – allerdings noch nicht rechtskräf­tige – Verurteilu­ng

zu zehn Monaten bedingter Haft an. Ernst August war schuldig gesprochen worden, sich im Sommer 2020 in seinem österreich­ischen Jagdschlos­s mit Alkohol und Medikament­en fahrlässig in den Zustand der Unzurechnu­ngsfähigke­it versetzt, einen Polizisten verletzt und eine Beamtin sowie Angestellt­e bedroht zu haben. Einen Tag später wird ein Zivilproze­ss vor dem Landgerich­t Hannover verhandelt. In diesem Fall hat das Familienob­erhaupt seinen Sohn, den 38-jährigen Erbprinzen Ernst August, wegen „groben Undanks“auf Rückgabe mehrerer Residenzen verklagt. Prozesse über Prozesse also wieder. Dabei könnte es für Ernst August von Hannover problemlos­er laufen. People-magazine berichten über eine neue Liebe zu einer spanischen Künstlerin. Aber das ist eine andere Geschichte. Josef Karg

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