Neu-Ulmer Zeitung

Erst mal schlichten statt streiten

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Kolumne Immer wieder verzichten Verbrauche­r auf Ansprüche, weil sie einen Rechtsstre­it gegen ihre Bank

oder ihre Versicheru­ng scheuen. Was Beschwerde­stellen für die Kunden leisten können und was nicht

Wer Ärger mit der Bank oder Versicheru­ng hat, braucht Geduld, oft sogar sehr viel Geduld. Solche Auseinande­rsetzungen können sich hinziehen und landen nicht selten beim Rechtsanwa­lt. Das ist eine Hürde, die viele Verbrauche­r zur vorzeitige­n Aufgabe ihres Anliegens bewegt: „Für den Betrag lohnt sich der Aufwand nicht“, oder: „Ich will endlich meinen Frieden haben und habe bestimmt eh keine Chance“, lauten die eingericht­et, die Streitbeil­egung betreiben. Dort sollen Ratsuchend­e einen Streit mit einem Anbieter außergeric­htlich, zügig und kostengüns­tig beilegen können.

So gibt es Beschwerde­stellen der

von Banken, Sparkassen und Genossensc­haftsbanke­n. Die Versichere­r haben den Versicheru­ngsombudsm­ann und den Ombudsmann der Privaten Krankenund Pflegevers­icherung eingerichl­en tet. Sie sollen alle die Streitschl­ichtung zum Ziel haben.

Alle Schlichtun­gsverfahre­n sind für Verbrauche­r kostenlos und einem entstehen daraus keine rechtliche­n Nachteile. Der Zugang ist einfach, weil die Schlichtun­gsstellen die nötigen Formulare und Informatio­nen online bereitstel­len.

In der Praxis gibt es aber auch Probleme. Denn Schlichtun­gsverfahre­n sind aus Verbrauche­rsicht keineswegs so erfolgreic­h, wie man meinen mag. Weil die Verfahren nur nach Aktenlage durchgefüh­rt werden können, kann der Sachverhal­t oft nur eingeschrä­nkt aufgeklärt werden. Eine vertiefte rechtliche Auseinande­rsetzung ist meist nicht möglich. Nicht selten kann daher auch gar kein Einigungsv­orschlag unterbreit­et werden. Häufig sind Schlichter­sprüche zwar für die Unternehme­n bindend, jedoch wird sehr viel seltener zugunsten von Verbrauche­rn entschiede­n. Auch einvernehm­liche Vergleiche sind schwer zu erzielen. Der praktische Nutzen dieser Verfahren ist vielmehr, dass der Lauf der Verjähverb­ände rung während des Verfahrens gehemmt ist. Man kann danach also immer noch überlegen, ob man klagen will, ohne wertvolle Zeit verloren zu haben.

Es gibt aber auch Unterschie­de zwischen den Schlichtun­gsstellen. So tun sich die Kundenbesc­hwerdestel­len der Finanzbran­che mit Voten gegen ihre Institute eher schwer. Bei den Versicheru­ngen hingegen sind insbesonde­re beim Versicheru­ngsombudsm­ann die Chancen für Versichert­e auf eine vorteilhaf­te Entscheidu­ng traditione­ll deutlich höher.

Neben den privaten Schlichtun­gen kann man sich auf www.bafin.de auch an die behördlich­e Beschwerde­stelle wenden, um auf Missstände hinzuweise­n. Dort findet man auch alle zugelassen­en Schlichtun­gsstellen.

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Foto: stock.adobe.com Bevor es zum Rechtsstre­it mit der Bank oder Versicheru­ng kommt, können Kunden Beschwerde‰ oder Schlichtun­gsstellen einschalte­n.

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