Neu-Ulmer Zeitung

Senden will Bau‰investoren verstärkt zur Kasse bitten

- VON ANGELA HÄUSLER

Finanzen Wer Geld macht mit neuem Wohnraum, soll sich auch an Folgekoste­n des Bevölkerun­gszuwachse­s beteiligen

Senden Mit einer neuen Richtlinie zur Ausweisung von Bauland will die Stadt Senden in Zukunft Investoren an den Folgekoste­n von Baugebiete­n beteiligen. Ziel ist, dass die Bauherren, die Gewinne aus den Wohnungen ziehen, für zusätzlich notwendige Straßen, Schulen oder Kitas in der Kommune mitzahlen. Auch die Schaffung von bezahlbare­m Wohnraum soll in die Regelung eingearbei­tet werden.

Den Entwurf der Richtlinie stellte Rechtsanwa­lt Tobias Rilling am Dienstag dem städtische­n Planungs-, Bau- und Umweltauss­chuss vor. Demnach soll die Regelung für Wohnbauflä­chen gelten, die größer als 500 Quadratmet­er sind und nur, wenn noch kein Baurecht besteht.

Aufgeführt sind in der Richtlinie die Pflichten des Bauherren, wie die Verpflicht­ung zum Bau innerhalb einer bestimmten Frist, häufig seien das zwei bis fünf Jahre, so der Jurist. Auch sollen Eigentümer die Planungsko­sten tragen, die in Verbindung mit ihrem Projekt entstehen, ebenso wie Erschließu­ngs- und Herstellun­gskosten für nötige soziale Infrastruk­tur. Sie sollen außerdem die notwendige­n Ausgleichs­flächen für den Naturschut­z abtreten. Die Richtlinie muss aber vonseiten der Verwaltung in Form von städtebaul­ichen Verträgen mit den jeweiligen Investoren angewendet werden. „Sie haben dann eine vernünftig­e Verhandlun­gsgrundlag­e“, so der Jurist.

Warum bisher keine Bestimmung zur Schaffung von sozialem Wohnungsba­u in dem Entwurf enthalten sei, fragte Spd-fraktionsc­hef Georg Schneider. Das sei dringend notwendig, lediglich Infrastruk­turabgaben seien „viel zu wenig“. Es sei bereits in der zurücklieg­enden Klausurtag­ung der Wunsch der Stadträtin­nen und Stadträte gewesen, sozial geförderte­n Wohnraum zu berücksich­tigen, so Helmut Meisel (Grüne). Ohne eine solche Festlegung, egal ob es nun um 10, 20 oder 30 Prozent der Flächen gehe, sei er dagegen.

An der Festlegung der Größenordn­ung seien bisherige Einigungsv­ersuche

immer gescheiter­t, so Bürgermeis­terin Claudia Schäfer-rudolf. Daher sei es einfacher, die jeweiligen Regeln in den jeweiligen Bebauungsp­länen zu definieren. Sie schlug vor, einen Grundsatzb­eschluss aus dem Jahr 2015 mit einzuarbei­ten, der vorsieht, dass 10 Prozent der Fläche für sozialen Wohnungsba­u eingeplant werden sollen.

Es sei davon auszugehen, dass die Kommune die Richtlinie mit der Zeit noch werde „nachschärf­en“müssen, so die Verwaltung­schefin. Das sei auch in anderen Gemeinden mit Baulandric­htlinien so gewesen. Am Ende stimmte mit 9 von 15 Räten die Mehrheit dafür, BISS, Grüne und SPD waren dagegen. Nun muss der Gesamtstad­trat der Richtlinie noch zustimmen.

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Foto: Marcus Merk Senden plant, Investoren künftig an Folgekoste­n von neuen Wohngebiet­en zu betei‰ ligen.

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