Was tun bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg?
Rechte Beim täglichen Pendeln ins Büro kann viel passieren – gerade im Berufsverkehr. Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten müssen, wenn es wirklich einmal kracht
Berlin Viele Beschäftigte sind zweimal täglich unterwegs von und zur Arbeit. Passiert dann ein Unfall, greift der Versicherungsschutz der Unfallversicherung. Aber was heißt das eigentlich genau? Und was ist mit den Zeiten im Homeoffice? Die wichtigsten Fakten und Handlungsanweisungen im Überblick.
Was sind Wegeunfälle?
Wenn Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Unfall haben, handelt es sich um einen Wegeunfall. Abgesichert sind sie über die gesetzliche Unfallversicherung ihres Arbeitgebers. Der Versicherungsschutz beginnt nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem Zeitpunkt, an dem Beschäftigte ihr Wohnhaus verlassen. Er endet, sobald Beschäftigte ihre Arbeitsstätte erreichen. Umgekehrt gilt das Gleiche für den Nachhauseweg. Generell versichert ist der unmittelbare Weg. „Dabei handelt es sich nicht zwingend um den kürzesten oder schnellsten Weg“, stellt Eberhard Ziegler von der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) klar. Kommt es auf dem Weg hin und von der Arbeit zu Umleitungen, etwa aufgrund einer Baustelle oder eines Staus, sind Beschäftigte auf dieser Strecke ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für nötige Umwege. Zum Beispiel, um das Kind zur Kita zu bringen, damit Beschäftigte ihren Beruf ausüben können. Oder wenn sich mehrere Personen zu einer Fahrgemeinschaft zusammenschließen und der Beschäftigte auf dem Weg zum vereinbarten Treffpunkt ist.
Wann gibt es Ausnahmen?
Umwege aus anderen privaten Gründen sind laut BMAS nicht versichert. Das gilt etwa, wenn man auf dem Weg zur Arbeit einen kleinen Schlenker macht und sich ein Bröt
beim Bäcker kauft. „Ein Umweg, um etwa auf dem Nachhauseweg Freunde zu besuchen, ist ebenfalls nicht versichert“, sagt Ziegler.
Zuletzt wurde der Versicherungsschutz für Beschäftigte im Homeoffice gesetzlich erweitert. Was bedeutet das?
Im Juni 2021 wurde die gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch für
im Homeoffice angepasst. Nun sind etwa Eltern versichert, die im Homeoffice arbeiten, aber das Haus verlassen, um ihren Nachwuchs zur Kinderbetreuung zu bringen oder zu holen.
Warum ist der so wichtig?
Anders als bei einem privaten Unfall erhalten Betroffene bei einem Wechen
Versicherungsschutz
geunfall alle ihnen zustehenden Leistungen aus einer Hand: von der gesetzlichen Unfallversicherung. „Diese hat einen weitergehenden gesetzlichen Auftrag bei der Heilbehandlung als die Krankenversicherung“, sagt Ziegler. In der gesetzlichen Unfallversicherung müssen Heilbehandlung und Rehabilitation mit „allen geeigneten Mitteln“erfolgen. „In der Krankenversichebeschäftigte rung hingegen kommt es darauf an, dass die Tätigkeit des Arztes ausreichend und zweckmäßig ist“, so Ziegler.
Was bedeutet das konkret für Versicherte?
Die gesetzliche Unfallversicherung kennt zum Beispiel keine Kostenbegrenzung. Zudem fallen keine Zuzahlungen zu Medikamenten oder stationären Krankenhausaufenthalten an. Betroffene erhalten während der Arbeitsunfähigkeit das sogenannte Verletztengeld. „Das Verletztengeld beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, maximal das entgangene Regelentgelt“, so Ziegler. Zum Vergleich: Das Krankengeld liegt bei 70 Prozent des Regelentgelts, maximal 90 Prozent des entgangenen Netto-verdienstes. Versicherte haben außerdem Anspruch auf eine gegebenenfalls lebenslange Rente, sollten trotz Behandlung und Rehamaßnahmen Gesundheitsschäden zurückbleiben.
Wie gehen Beschäftigte bei einem Wegeunfall denn nun am besten vor?
Nachdem im Falle eines Wegeunfalls die Unfallversicherung für die Behandlungskosten aufkommt, müssen Betroffene eine Durchgangsärztin oder einen entsprechenden Arzt (D-arzt) aufsuchen. Das sind in der Regel Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie. Darüber hinaus muss der oder die Betroffene auch den Arbeitgeber über den Unfall in Kenntnis setzen. „Beschäftigte müssen aber nur dann zu einem D-arzt oder einer D-ärztin, wenn die beim Wegeunfall erlittene Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt“, sagt Ziegler. Gleiches gilt für den Fall, dass die nötige ärztliche Behandlung aller Voraussicht nach über eine Woche hinaus dauert oder Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind. (dpa)