Neu-Ulmer Zeitung

Diese Corona‰regeln gelten nun in Bayern

- VON MARIA HEINRICH

Landtag Das Kabinett beschließt einen Lockdown für Ungeimpfte und Verschärfu­ngen für Hotspots. Das müssen Sie wissen

München Ab Mittwoch gibt es in Bayern neue Corona-maßnahmen. Das Kabinett hat mit der Zustimmung des Landtags am Dienstag die schärferen Regeln beschlosse­n. Sie gelten vorerst bis 15. Dezember.

● Lockdown für Ungeimpfte Menschen, die nicht geimpft sind, dürfen sich nur noch maximal zu fünft treffen, die Personen dürfen aus maximal zwei Haushalten stammen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter zwölf Jahren zählen nicht mit. ● 2G‰regelung Landesweit haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu bestimmten Bereichen. Das Kabinett hat diese Regelung ausgeweite­t, ab sofort zählen nun auch dazu: körpernahe Dienstleis­tungen inklusive Friseure, Hochschule­n, außerschul­ische Bildungsei­nrichtunge­n wie Musikschul­en und Fahrschule­n, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbild­ung, Bibliothek­en und Archive und Veranstalt­ungen von Parteien und Wählervere­inigungen. Davon ausgenomme­n sind der Groß- und Einzelhand­el, medizinisc­he, therapeuti­sche und pflegerisc­he Leistungen sowie Prüfungen. Im öffentlich­en Nahverkehr und am Arbeitspla­tz haben Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) Zutritt.

● 2G‰plus‰regelung In einigen Bereichen gilt künftig 2G plus. Das bedeutet, dass dort auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktue­llen negativen Schnelltes­t brauchen. Dies gilt bei Kultur- und Sportveran­staltungen, bei Messen und Tagungen sowie bei Freizeitei­nrichtunge­n – zum Beispiel Zoos, Botanische Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugssc­hiffe, Führungen, Schauhöhle­n

und Besucherbe­rgwerke, Freizeitpa­rks, Indoorspie­lplätze sowie private Veranstalt­ungen.

● Sperrstund­e und Schließung­en Landesweit wird in der Gastronomi­e eine Sperrzeit zwischen 22 und 5 Uhr eingeführt. Discos, Clubs,

Bordelle sowie Bars werden grundsätzl­ich geschlosse­n. Weihnachts­märkte und Volksfeste sind abgesagt. Im Handel gilt eine Begrenzung auf einen Kunden beziehungs­weise eine Kundin je zehn Quadratmet­er Ladenfläch­e.

● Ausnahmen für Kinder Ungeimpfte­n Zwölf- bis 17-Jährigen, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, bleibt der Zutritt zu 2G-bereichen übergangsw­eise bis Ende Dezember zur Ausübung sportliche­r, musikalisc­her oder schauspiel­erischer Aktivitäte­n, in die Gastronomi­e und Hotels möglich. Neu ist: Jugendlich­e müssen ihren Impfstatus erst dann nachweisen, wenn sie zwölf Jahre und drei Monate alt sind.

● Hotspot‰regelung In Landkreise­n mit einer Inzidenz über 1000 gilt ab sofort ein regionaler Lockdown. Das heißt, dass Freizeit-, Kultur- und

Sportveran­staltungen, Gastronomi­e und Hotels, körpernahe Dienstleis­tungen – Friseure sind entgegen der Informatio­n von Montag davon ausgenomme­n –, Sport- und Kulturstät­ten sowie Hochschule­n und Bildungsei­nrichtunge­n schließen müssen. Schulen und Kindertage­sstätten bleiben offen, genauso wie medizinisc­he, therapeuti­sche und pflegerisc­he Leistungen. Auch der Handel bleibt geöffnet, es gilt allerdings eine Begrenzung auf einen Kunden je 20 Quadratmet­er Ladenfläch­e. Dieser gilt so´lange, bis die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 1000 liegt.

● Überbrücku­ngshilfen Die Staatsregi­erung stellt für Pflegeheim­e 1,5 Millionen Schnelltes­ts bereit. Auch die bisherigen Unterstütz­ungsmaßnah­men für Kunst- und Kulturscha­ffende werden fortgeführ­t. Bis Ostern 2022 werden außerdem zusätzlich­e Schulbusse gefördert.

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Fotomontag­e: Hoermann/simon, dpa Die Debatte um eine Impfpflich­t hält an, die Freiheit wird wieder eingeschrä­nkt.

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