Ebikefahrer schlug Elfjährigen
Justiz Weil er zwei Kinder nicht überholen konnte, haute ein Mann einem der beiden auf den Helm. Der Vater des anderen Buben nahm die Verfolgung auf. Nun landete der Fall vor Gericht
Weißenhorn Er wollte die beiden Buben nur überholen, doch sie reagierten nicht auf seine Rufe. Also fuhr der 34-Jährige mit seinem E-bike einfach zwischen den zwei jungen Radfahrern hindurch und schlug dabei einem auf den Hinterkopf. Dabei erwischte er das Kind am Ohr und dieses stürzte beinahe. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Tat eine vorsätzliche Körperverletzung. Der Vorfall ereignete sich Ende Mai in Weißenhorn. Den Sachverhalt schilderten die Betroffenen vor Gericht wie folgt: Die zwei elf Jahre alten Buben fuhren nebeneinander auf einem Radweg entlang der Memminger Straße. Ohne dass sie es bemerkten, nährte sich der Angeklagte von hinten mit seinem E-bike und wollte die beiden überholen. Der 34-Jährige sagte aus, dass einer der beiden Buben in Schlangenlinien fuhr.
Der Angeklagte gab an, er habe dem Kind nur auf den Helm geklopft, könne aber nicht ausschließen, den Elfjährigen auch am Ohr erwischt zu haben. „Berührt hab ich ihn auf jeden Fall“, gab der Mann vor Gericht zu. Als die Richterin ihn fragte, wie schnell er gefahren sei, antwortete er: „Ganz normal.“Und fügte hinzu: „Schneller konnte ich nicht fahren, bin ja nicht vorbeigekommen.“
Durch den Schlag sei er beinahe gestützt, erzählte der Elfjährige. Sein Ohr habe bis zum nächsten Tag wehgetan und er habe geweint. Er selbst und auch sein Begleiter berichteten, dass sie den Mann hinter sich nicht gehört hätten und nicht in Schlangenlinien gefahren seien. Sie gaben auch an, dass neben ihnen noch genug Platz zum Überholen gewesen sei. Nach dem Vorfall riefen die beiden ihre Eltern an.
Der Vater des Buben, der nicht geschlagen wurde, kam mit dem Auto zum Tatort. Er sagte, dass der Elfjährige sichtbare Schmerzen hatte, aber, außer einem geröteten Ohr, keine sichtbaren Verletzungen. Nachdem die Kinder ihm eine Beschreibung des 34-Jährigen gegeben hatten, nahm er mit dem Auto die Verfolgung auf. Er fand den Mann auch und fuhr dem Radfahrer hinterher, bis dieser in einen Feldweg abbog. Der Vater versuchte, ihn mit Rufen zum Anhalten zu bringen. Der Angeklagte sagte, er habe die Verfolgung nicht bemerkt.
Der Vater sagte auch, dass die beiden Buben nach dem Vorfall Angst gehabt hätten, alleine rauszugehen. Das sei besonders schlimm, da sie gerade in dem Alter seien, in dem ihre Eltern es erlauben, dass sie ohne Erwachsene unterwegs sind. Der Angeklagte entschuldigte sich während der Verhandlung bei dem
Buben. Er sagte, er sehe ein, dass seine Tat dumm gewesen sei und dass er das Kind noch schlimmer hätte verletzen können, wenn es gestürzt wäre. Obwohl die Familie des Elfjährigen keine Strafanzeige stellte, entschied sich die Staatsanwaltschaft dafür, den Fall wegen eines besonderen öffentlichen Interesses zu verfolgen. Als Begründung dafür gab die Staatsanwältin an, dass Kinder beteiligt waren und der 34-Jährige bereits neunmal vorbestraft war. Alle diese Urteile hatte das Amtsgericht Neu-ulm ausgesprochen. Darunter fanden sich Straftaten wie Diebstahl, Betrug und Verkehrsdelikte. Die Staatsanwältin sah den Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung für vollumfänglich bestätigt und forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro. Weil der Mann ohne Verteidiger erschienen war, fragte Richterin Antje Weingart, ob er sich zu dem Strafmaß äußern möchte. Der Angeklagte antwortete: „Alles gut, ne.“
Weingart verurteilte den 34-Jährigen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro. Ihrer Ansicht nach hatte der Mann nicht beabsichtigt, den Buben zu verletzen, sondern er wollte ihn nur maßregeln. Dabei habe er aber billigend in Kauf genommen, dass sich das Kind verletzt. Der Angeklagte nahm das Urteil noch in der Verhandlung an und auch die Staatsanwältin wollte keine Rechtsmittel dagegen einlegen. Damit ist es rechtskräftig.