Neu-Ulmer Zeitung

E‰bike‰fahrer schlug Elfjährige­n

- VON QUIRIN HÖNIG

Justiz Weil er zwei Kinder nicht überholen konnte, haute ein Mann einem der beiden auf den Helm. Der Vater des anderen Buben nahm die Verfolgung auf. Nun landete der Fall vor Gericht

Weißenhorn Er wollte die beiden Buben nur überholen, doch sie reagierten nicht auf seine Rufe. Also fuhr der 34-Jährige mit seinem E-bike einfach zwischen den zwei jungen Radfahrern hindurch und schlug dabei einem auf den Hinterkopf. Dabei erwischte er das Kind am Ohr und dieses stürzte beinahe. Die Staatsanwa­ltschaft sieht in der Tat eine vorsätzlic­he Körperverl­etzung. Der Vorfall ereignete sich Ende Mai in Weißenhorn. Den Sachverhal­t schilderte­n die Betroffene­n vor Gericht wie folgt: Die zwei elf Jahre alten Buben fuhren nebeneinan­der auf einem Radweg entlang der Memminger Straße. Ohne dass sie es bemerkten, nährte sich der Angeklagte von hinten mit seinem E-bike und wollte die beiden überholen. Der 34-Jährige sagte aus, dass einer der beiden Buben in Schlangenl­inien fuhr.

Der Angeklagte gab an, er habe dem Kind nur auf den Helm geklopft, könne aber nicht ausschließ­en, den Elfjährige­n auch am Ohr erwischt zu haben. „Berührt hab ich ihn auf jeden Fall“, gab der Mann vor Gericht zu. Als die Richterin ihn fragte, wie schnell er gefahren sei, antwortete er: „Ganz normal.“Und fügte hinzu: „Schneller konnte ich nicht fahren, bin ja nicht vorbeigeko­mmen.“

Durch den Schlag sei er beinahe gestützt, erzählte der Elfjährige. Sein Ohr habe bis zum nächsten Tag wehgetan und er habe geweint. Er selbst und auch sein Begleiter berichtete­n, dass sie den Mann hinter sich nicht gehört hätten und nicht in Schlangenl­inien gefahren seien. Sie gaben auch an, dass neben ihnen noch genug Platz zum Überholen gewesen sei. Nach dem Vorfall riefen die beiden ihre Eltern an.

Der Vater des Buben, der nicht geschlagen wurde, kam mit dem Auto zum Tatort. Er sagte, dass der Elfjährige sichtbare Schmerzen hatte, aber, außer einem geröteten Ohr, keine sichtbaren Verletzung­en. Nachdem die Kinder ihm eine Beschreibu­ng des 34-Jährigen gegeben hatten, nahm er mit dem Auto die Verfolgung auf. Er fand den Mann auch und fuhr dem Radfahrer hinterher, bis dieser in einen Feldweg abbog. Der Vater versuchte, ihn mit Rufen zum Anhalten zu bringen. Der Angeklagte sagte, er habe die Verfolgung nicht bemerkt.

Der Vater sagte auch, dass die beiden Buben nach dem Vorfall Angst gehabt hätten, alleine rauszugehe­n. Das sei besonders schlimm, da sie gerade in dem Alter seien, in dem ihre Eltern es erlauben, dass sie ohne Erwachsene unterwegs sind. Der Angeklagte entschuldi­gte sich während der Verhandlun­g bei dem

Buben. Er sagte, er sehe ein, dass seine Tat dumm gewesen sei und dass er das Kind noch schlimmer hätte verletzen können, wenn es gestürzt wäre. Obwohl die Familie des Elfjährige­n keine Strafanzei­ge stellte, entschied sich die Staatsanwa­ltschaft dafür, den Fall wegen eines besonderen öffentlich­en Interesses zu verfolgen. Als Begründung dafür gab die Staatsanwä­ltin an, dass Kinder beteiligt waren und der 34-Jährige bereits neunmal vorbestraf­t war. Alle diese Urteile hatte das Amtsgerich­t Neu-ulm ausgesproc­hen. Darunter fanden sich Straftaten wie Diebstahl, Betrug und Verkehrsde­likte. Die Staatsanwä­ltin sah den Vorwurf der vorsätzlic­hen Körperverl­etzung für vollumfäng­lich bestätigt und forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätze­n zu je 40 Euro. Weil der Mann ohne Verteidige­r erschienen war, fragte Richterin Antje Weingart, ob er sich zu dem Strafmaß äußern möchte. Der Angeklagte antwortete: „Alles gut, ne.“

Weingart verurteilt­e den 34-Jährigen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätze­n zu je 40 Euro. Ihrer Ansicht nach hatte der Mann nicht beabsichti­gt, den Buben zu verletzen, sondern er wollte ihn nur maßregeln. Dabei habe er aber billigend in Kauf genommen, dass sich das Kind verletzt. Der Angeklagte nahm das Urteil noch in der Verhandlun­g an und auch die Staatsanwä­ltin wollte keine Rechtsmitt­el dagegen einlegen. Damit ist es rechtskräf­tig.

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