Neu-Ulmer Zeitung

Härter als erwartet

- VON BIRGIT HOLZER

Fußball Karim Benzema wird schuldig gesprochen, weil er einen Mannschaft­skameraden erpresst hat.

Das Gericht verhängt eine Strafe, die über der Forderung der Staatsanwa­ltschaft liegt

Paris Ein Jahr Haft auf Bewährung und 75 000 Euro Geldbuße – ein Gericht in Versailles hat gestern eine Strafe für Karim Benzema verkündet, die noch über den von der Staatsanwa­ltschaft geforderte­n zehn Monaten Gefängnis lag. Der 33-jährige Stürmer-star wurde in der sogenannte­n „Sexvideo-affäre“für schuldig befunden, sich an einem Erpressung­sversuch an seinem früheren Teamkolleg­en, dem Mittelfeld­spieler Mathieu Valbuena, beteiligt zu haben. Dem Richter zufolge handelte Benzema dabei nicht aus finanziell­em Interesse, sondern hatte seinem Kindheitsf­reund Karim Zenati einen Freundscha­ftsdienst erweisen wollen. Zenati sowie drei weitere Männer wurden zu Strafen zwischen 18 Monaten auf Bewährung bis zweieinhal­b Jahre Haft verurteilt.

Sie hatten im Jahr 2015 Geld von Valbuena verlangt, um im Gegenzug zu verhindern, dass ein intimes Video, das in ihrem Besitz war und ihn beim Liebesspie­l mit einer Frau zeigte, an die Öffentlich­keit gelangt. Wie ein von den Ermittlern abgehörtes Telefonges­präch bestätigte, übte Benzema dabei Druck auf Valbuena aus, Hilfe von einem vermeintli­chen Mittelsman­n einzuholen, der in Wahrheit zum Erpressert­eam gehörte. Diese „Vertrauens­person“sollte dafür sorgen, dass das kompromitt­ierende Video verschwind­et, so wurde es Valbuena versproche­n. Um konkrete Summen sei es bei dem Gespräch zwischen den beiden damaligen Kollegen des Nationalte­ams nicht gegangen, hatte Benzemas Verteidigu­ng betont.

Valbuena hingegen, der heute bei Olympiakus Piräus spielt, sagte aus, es sei klar gewesen, dass es sich nicht um einen netten Freundscha­ftsdienst handeln sollte, bei dem es im Austausch Gratis-eintrittsk­arten für Fußballspi­ele gebe: „Wir leben nicht in einer Welt der Glücksbärc­hen.“

Er habe damals weder ein besonders enges noch ein schlechtes Verhältnis zu Benzema gehabt, dessen Abwesenhei­t beim Prozess er bedauerte. In der Folge des Skandals waren beide Spieler aus der Nationalma­nnschaft ausgeschlo­ssen worden. Zur Strafe Benzemas gehört auch eine Entschädig­ungszahlun­g in Höhe von 80000 Euro an Valbuena. Der Angeklagte habe sich persönlich und unter Rückgriff auf Lügen dafür eingesetzt, dass das Opfer den Erpressern nachgebe, argumentie­rte das Gericht.

Benzema, der derzeit bei Real Madrid verpflicht­et ist, war weder zum Prozess im Oktober noch zur gestrigen Verkündigu­ng des Urteils erschienen – am Abend spielte sein Klub gegen Sheriff Tiraspol. Seine Anwälte zeigten sich „fassungslo­s“über den Richterspr­uch: „Das Gericht hatte klar zum Ausdruck gebracht, dass Karim Benzema nicht über die vorherigen Manöver auf dem Laufenden war“, sagten sie, die einen Freispruch gefordert hatten. Benzema werde Berufung einlegen.

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Karim Benzema

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