Marzellus‐Garten soll legalisiert werden
Bauen Das Ausflugsziel zwischen Biberachzell und Oberhausen ist eine Attraktion und lockt viele Besucher an. Doch die Anlage wurde ohne Genehmigung errichtet.
Oberhausen Auf mehreren Tausend Quadratmetern hegt und pflegt Marzellus Hampp seit Jahrzehnten mit Liebe, Arbeit und nicht zuletzt viel Geld ein malerisches Kleinod im Bibertal zwischen Oberhausen und Biberachzell. Dort sprudelt und plätschert die Biber durch Bachläufe und Teiche. Verschlungene Pfade und Wege erschließen immer wieder neue Einblicke in die Landschaft, während unzählige Terrassen, Sitzgelegenheiten oder Ruheplätze zum Verweilen einladen. Der Marzellus-Garten ist unter Naturliebhabern und Erholungssuchenden schon lange kein Geheimtipp mehr. Doch bei all der Liebe zur Natur wurden offensichtlich Paragrafen, Verordnungen und Vorschriften aus den Augen verloren, wie jüngst die Weißenhorner Stadtverwaltung feststellte. In seiner Sitzung am Montagabend hat sich deshalb der Bauausschuss mit der Anlage befasst.
Nicht nur deren liebevolle Gestaltung ist eine Besonderheit, sondern auch die Philosophie, die der begeisterte Gärtner damit verfolgt: Er will das grüne Glück nicht nur für sich alleine beanspruchen. Deshalb steht das schmucke asiatische Gartentor am Eingang stets für Besucherinnen und Besucher offen. Einen Eintritt hat der Inhaber jedoch bisher von keinem Gast verlangt. Ganz bescheiden findet sich nur ein Hinweis auf eine Spende, die Gartenfreunde hinterlassen dürfen. Kein Wunder also, dass zahlreiche Besucherinnen und Besucher auch das angebotene Catering für Feiern nutzen. Außerdem ist der Garten immer wieder Schauplatz für professionelle Fotoshootings.
Die Sache hat allerdings einen Haken: „Leider hat es der Betreiber des Gartens versäumt, die notwendigen Genehmigungen einzuholen“, schreibt die Stadtverwaltung in der Sitzungsvorlage des Bauausschusses. Auch das Landratsamt NeuUlm stellte jüngst klar, dass die „ungenehmigte Freizeitanlage“so in baurechtlicher Hinsicht nicht zulässig sei. Außerdem sei auch die Erweiterung, die im Jahr 2021 vorgenommen wurde, illegal gewesen. Was bedeutet das nun? Droht der grünen Attraktion, die auch im Online-Dienst Google Maps markiert ist, das Aus? Schließlich befindet sich der Garten im sogenannten
„privilegierten Außenbereich“, der unter anderem nur der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten ist.
Der Betreiber und all diejenigen, die das Kleinod schätzen, können aufatmen. Denn auch die Bürokratie hat ein Herz für den Marzellus-Garten: „Inzwischen hat der Garten in der näheren und weiteren Umgebung eine gewisse Bekanntheit erreicht, die Besucher und Ausflügler anlockt und auf diese Weise dem Tourismus für die Region und speziell für die Stadt Weißenhorn zugutekommt“, heißt es. Mehrfach hatte sich der Weißenhorner Stadtrat schon in der Vergangenheit mit der Frage beschäftigt, ob über eine Bauleitplanung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden können, damit der Garten auch in Zukunft erhalten bleiben darf. Im Juli 2016 entschied der Bauausschuss: Die anfallenden Kosten dafür müsse der Betreiber tragen. Dieser hat der Stadtverwaltung mittlerweile mitgeteilt, dass er sich mit 10.000 Euro beteiligen würde.
Für weitere Kosten soll nun die Stadt aufkommen, denn im Fall des Marzellus-Gartens sei der Bebauungsplan nicht alleine im Interesse des Antragstellers, wie das Landratsamt feststellte: Der Garten komme der Allgemeinheit zugute, während der Betreiber von den Besuchern keinen Eintritt erwarte. So ist es in einem Schreiben der Behörde zu lesen. Dem folgt schon fast eine Liebeserklärung: „Jeder, der den Garten bereits einmal besucht hat, weiß, dass hier etwas Besonderes geschaffen wurde.“
Auch der sonst so sachliche Weißenhorner Bürgermeister Wolfgang Fendt machte in der Sitzung aus seiner Begeisterung für den Garten kein Hehl: „Jeder, der dort noch nicht war, sollte hingehen.“So sollten seiner Ansicht nach also die Stadträtinnen und Stadträte entscheiden, ob durch einen neuen Flächennutzungsplan und ein parallel eingeleitetes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans das langjährige Verfahren zu einem befriedigenden Ende kommen würde. „Wir können hier nicht erwarten, dass die Kosten vom Betreiber alleine getragen werden, während die Öffentlichkeit ihren Nutzen davon hat“, fügte Fendt hinzu. So sahen es auch die Mitglieder des Bauausschusses und stimmten dem Beschlussvorschlag ohne Vorbehalte zu.