Neu-Ulmer Zeitung

Marzellus‐Garten soll legalisier­t werden

- VON ANDREAS BRÜCKEN

Bauen Das Ausflugszi­el zwischen Biberachze­ll und Oberhausen ist eine Attraktion und lockt viele Besucher an. Doch die Anlage wurde ohne Genehmigun­g errichtet.

Oberhausen Auf mehreren Tausend Quadratmet­ern hegt und pflegt Marzellus Hampp seit Jahrzehnte­n mit Liebe, Arbeit und nicht zuletzt viel Geld ein malerische­s Kleinod im Bibertal zwischen Oberhausen und Biberachze­ll. Dort sprudelt und plätschert die Biber durch Bachläufe und Teiche. Verschlung­ene Pfade und Wege erschließe­n immer wieder neue Einblicke in die Landschaft, während unzählige Terrassen, Sitzgelege­nheiten oder Ruheplätze zum Verweilen einladen. Der Marzellus-Garten ist unter Naturliebh­abern und Erholungss­uchenden schon lange kein Geheimtipp mehr. Doch bei all der Liebe zur Natur wurden offensicht­lich Paragrafen, Verordnung­en und Vorschrift­en aus den Augen verloren, wie jüngst die Weißenhorn­er Stadtverwa­ltung feststellt­e. In seiner Sitzung am Montagaben­d hat sich deshalb der Bauausschu­ss mit der Anlage befasst.

Nicht nur deren liebevolle Gestaltung ist eine Besonderhe­it, sondern auch die Philosophi­e, die der begeistert­e Gärtner damit verfolgt: Er will das grüne Glück nicht nur für sich alleine beanspruch­en. Deshalb steht das schmucke asiatische Gartentor am Eingang stets für Besucherin­nen und Besucher offen. Einen Eintritt hat der Inhaber jedoch bisher von keinem Gast verlangt. Ganz bescheiden findet sich nur ein Hinweis auf eine Spende, die Gartenfreu­nde hinterlass­en dürfen. Kein Wunder also, dass zahlreiche Besucherin­nen und Besucher auch das angebotene Catering für Feiern nutzen. Außerdem ist der Garten immer wieder Schauplatz für profession­elle Fotoshooti­ngs.

Die Sache hat allerdings einen Haken: „Leider hat es der Betreiber des Gartens versäumt, die notwendige­n Genehmigun­gen einzuholen“, schreibt die Stadtverwa­ltung in der Sitzungsvo­rlage des Bauausschu­sses. Auch das Landratsam­t NeuUlm stellte jüngst klar, dass die „ungenehmig­te Freizeitan­lage“so in baurechtli­cher Hinsicht nicht zulässig sei. Außerdem sei auch die Erweiterun­g, die im Jahr 2021 vorgenomme­n wurde, illegal gewesen. Was bedeutet das nun? Droht der grünen Attraktion, die auch im Online-Dienst Google Maps markiert ist, das Aus? Schließlic­h befindet sich der Garten im sogenannte­n

„privilegie­rten Außenberei­ch“, der unter anderem nur der land- und forstwirts­chaftliche­n Nutzung vorbehalte­n ist.

Der Betreiber und all diejenigen, die das Kleinod schätzen, können aufatmen. Denn auch die Bürokratie hat ein Herz für den Marzellus-Garten: „Inzwischen hat der Garten in der näheren und weiteren Umgebung eine gewisse Bekannthei­t erreicht, die Besucher und Ausflügler anlockt und auf diese Weise dem Tourismus für die Region und speziell für die Stadt Weißenhorn zugutekomm­t“, heißt es. Mehrfach hatte sich der Weißenhorn­er Stadtrat schon in der Vergangenh­eit mit der Frage beschäftig­t, ob über eine Bauleitpla­nung die rechtliche­n Voraussetz­ungen geschaffen werden können, damit der Garten auch in Zukunft erhalten bleiben darf. Im Juli 2016 entschied der Bauausschu­ss: Die anfallende­n Kosten dafür müsse der Betreiber tragen. Dieser hat der Stadtverwa­ltung mittlerwei­le mitgeteilt, dass er sich mit 10.000 Euro beteiligen würde.

Für weitere Kosten soll nun die Stadt aufkommen, denn im Fall des Marzellus-Gartens sei der Bebauungsp­lan nicht alleine im Interesse des Antragstel­lers, wie das Landratsam­t feststellt­e: Der Garten komme der Allgemeinh­eit zugute, während der Betreiber von den Besuchern keinen Eintritt erwarte. So ist es in einem Schreiben der Behörde zu lesen. Dem folgt schon fast eine Liebeserkl­ärung: „Jeder, der den Garten bereits einmal besucht hat, weiß, dass hier etwas Besonderes geschaffen wurde.“

Auch der sonst so sachliche Weißenhorn­er Bürgermeis­ter Wolfgang Fendt machte in der Sitzung aus seiner Begeisteru­ng für den Garten kein Hehl: „Jeder, der dort noch nicht war, sollte hingehen.“So sollten seiner Ansicht nach also die Stadträtin­nen und Stadträte entscheide­n, ob durch einen neuen Flächennut­zungsplan und ein parallel eingeleite­tes Verfahren zur Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans das langjährig­e Verfahren zu einem befriedige­nden Ende kommen würde. „Wir können hier nicht erwarten, dass die Kosten vom Betreiber alleine getragen werden, während die Öffentlich­keit ihren Nutzen davon hat“, fügte Fendt hinzu. So sahen es auch die Mitglieder des Bauausschu­sses und stimmten dem Beschlussv­orschlag ohne Vorbehalte zu.

 ?? Foto: Andreas Brücken ?? Das Landratsam­t Neu‐Ulm und die Stadt Weißenhorn haben eine Möglichkei­t gefunden, den illegal angelegten und erweiterte­n Marzellus‐Garten zu legitimier­en und zu be‐ wahren.
Foto: Andreas Brücken Das Landratsam­t Neu‐Ulm und die Stadt Weißenhorn haben eine Möglichkei­t gefunden, den illegal angelegten und erweiterte­n Marzellus‐Garten zu legitimier­en und zu be‐ wahren.

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