Wann fällt die Maskenpflicht im Handel?
Corona Die Übergangsregeln laufen bald aus. Händler sagen, was sie für die Zukunft wollen.
Augsburg Sie ist so etwas wie das Zeichen der Pandemie: die Maske. Vielerorts in der Öffentlichkeit müssen die Menschen in Bayern sie noch tragen, etwa im Supermarkt. Daran ändern auch vorerst die jüngsten Beschlüsse der Bundesregierung nichts. Eigentlich sollten zahlreiche Corona-Beschränkungen am 20. März fallen. Allerdings hat die Bundesregierung den Ländern angesichts der hohen Infektionszahlen eine Übergangsfrist bis zum 2. April gewährt. Diese Frist wird zum Beispiel Bayern auch nutzen. Das bedeutet: Die Maskenpflicht im Supermarkt bleibt vorerst auf alle Fälle bis dahin bestehen.
Für viele Supermarkt-Ketten heißt das: abwarten. Denn wie es nach dem Ende der Übergangsfrist weitergehen soll, ist aktuell unsicher. Während erste Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern angekündigt haben, länger an der Maskenpflicht in Innenräumen festhalten zu wollen, sind die bayerischen Pläne noch nicht öffentlich. Ein Sprecher der Rewe-Gruppe erklärt auf Anfrage unserer Redaktion knapp, dass in den Filialen die entsprechenden Beschlüsse von Bundes- und Landesregierung umgesetzt würden. Ähnlich äußern sich Sprecherinnen von Aldi-Süd und Lidl. Es ist also noch nicht absehbar, wann die Maskenpflicht in bayerischen Supermärkten wegfallen wird.
Im Arbeitsalltag für viele Supermarktleiterinnen und -leiter ändert sich demnach erst einmal nichts. Grundsätzlich haben sie in ihren Filialen das Hausrecht. Allerdings gelten die Märkte vor dem Gesetz als „Hausrechtsbereich mit öffentlichem Verkehr“. Das heißt: Kundinnen und Kunden sind im Laden ausdrücklich erwünscht. Deswegen ist das Hausrecht bei Supermärkten eingeschränkt, sie müssen sich etwa an die Anordnungen von Behörden halten. In der Vergangenheit hatten Einzelhändler versucht, die Maskenpflicht mit dem Verweis auf das Hausrecht zu umgehen.
Anders sei es, wenn es darum gehe, eine Maskenpflicht nach dem Ende der Übergangsfrist der Bundesregierung am 2. April einzuführen, sagt Wolfgang Puff, Geschäftsführer des Handelsverbandes Bayern. Einzelne Supermärkte könnten dann selbst Regeln festlegen – vorausgesetzt, die bayerische Regierung macht ihrerseits keine entsprechenden Vorgaben. Etwa könnten die Märkte nur noch Kundinnen und Kunden mit einer Gesichtsmaske in das Geschäft lassen. Eine andere Möglichkeit wäre, die Kundinnen und Kunden aufzufordern, freiwillig eine Maske im Geschäft zu tragen, erläutert Puff.
Darüber hinaus haben die Bundesländer die Möglichkeit, HotspotGebiete festzulegen. Dort würden dann wieder strengere Corona-Regeln wie etwa die Maskenpflicht greifen. Puff kritisiert diese Regel als zu ungenau. Es sei nicht klar, ab wann ein Gebiet zu einem Hotspot würde. Er macht aber auch deutlich: Wenn die Hotspot-Regel in Kraft tritt, dann für den gesamten Einzelhandel vor Ort. Egal ob im Supermarkt oder im Schuhgeschäft: Alle Kundinnen und Kunden müssten eine Maske tragen. Das bedeutet auch, dass zum Beispiel in zwei benachbarten Landkreisen unterschiedliche Regeln gelten könnten. Für die Menschen sei das verwirrend, kritisiert Geschäftsführer. „Bundeseinheitliche Regeln wären gut“, sagt Puff. (mit dpa)