Neu-Ulmer Zeitung

Wann fällt die Maskenpfli­cht im Handel?

- VON KATJA NEITEMEIER

Corona Die Übergangsr­egeln laufen bald aus. Händler sagen, was sie für die Zukunft wollen.

Augsburg Sie ist so etwas wie das Zeichen der Pandemie: die Maske. Vielerorts in der Öffentlich­keit müssen die Menschen in Bayern sie noch tragen, etwa im Supermarkt. Daran ändern auch vorerst die jüngsten Beschlüsse der Bundesregi­erung nichts. Eigentlich sollten zahlreiche Corona-Beschränku­ngen am 20. März fallen. Allerdings hat die Bundesregi­erung den Ländern angesichts der hohen Infektions­zahlen eine Übergangsf­rist bis zum 2. April gewährt. Diese Frist wird zum Beispiel Bayern auch nutzen. Das bedeutet: Die Maskenpfli­cht im Supermarkt bleibt vorerst auf alle Fälle bis dahin bestehen.

Für viele Supermarkt-Ketten heißt das: abwarten. Denn wie es nach dem Ende der Übergangsf­rist weitergehe­n soll, ist aktuell unsicher. Während erste Bundesländ­er wie Mecklenbur­g-Vorpommern angekündig­t haben, länger an der Maskenpfli­cht in Innenräume­n festhalten zu wollen, sind die bayerische­n Pläne noch nicht öffentlich. Ein Sprecher der Rewe-Gruppe erklärt auf Anfrage unserer Redaktion knapp, dass in den Filialen die entspreche­nden Beschlüsse von Bundes- und Landesregi­erung umgesetzt würden. Ähnlich äußern sich Sprecherin­nen von Aldi-Süd und Lidl. Es ist also noch nicht absehbar, wann die Maskenpfli­cht in bayerische­n Supermärkt­en wegfallen wird.

Im Arbeitsall­tag für viele Supermarkt­leiterinne­n und -leiter ändert sich demnach erst einmal nichts. Grundsätzl­ich haben sie in ihren Filialen das Hausrecht. Allerdings gelten die Märkte vor dem Gesetz als „Hausrechts­bereich mit öffentlich­em Verkehr“. Das heißt: Kundinnen und Kunden sind im Laden ausdrückli­ch erwünscht. Deswegen ist das Hausrecht bei Supermärkt­en eingeschrä­nkt, sie müssen sich etwa an die Anordnunge­n von Behörden halten. In der Vergangenh­eit hatten Einzelhänd­ler versucht, die Maskenpfli­cht mit dem Verweis auf das Hausrecht zu umgehen.

Anders sei es, wenn es darum gehe, eine Maskenpfli­cht nach dem Ende der Übergangsf­rist der Bundesregi­erung am 2. April einzuführe­n, sagt Wolfgang Puff, Geschäftsf­ührer des Handelsver­bandes Bayern. Einzelne Supermärkt­e könnten dann selbst Regeln festlegen – vorausgese­tzt, die bayerische Regierung macht ihrerseits keine entspreche­nden Vorgaben. Etwa könnten die Märkte nur noch Kundinnen und Kunden mit einer Gesichtsma­ske in das Geschäft lassen. Eine andere Möglichkei­t wäre, die Kundinnen und Kunden aufzuforde­rn, freiwillig eine Maske im Geschäft zu tragen, erläutert Puff.

Darüber hinaus haben die Bundesländ­er die Möglichkei­t, HotspotGeb­iete festzulege­n. Dort würden dann wieder strengere Corona-Regeln wie etwa die Maskenpfli­cht greifen. Puff kritisiert diese Regel als zu ungenau. Es sei nicht klar, ab wann ein Gebiet zu einem Hotspot würde. Er macht aber auch deutlich: Wenn die Hotspot-Regel in Kraft tritt, dann für den gesamten Einzelhand­el vor Ort. Egal ob im Supermarkt oder im Schuhgesch­äft: Alle Kundinnen und Kunden müssten eine Maske tragen. Das bedeutet auch, dass zum Beispiel in zwei benachbart­en Landkreise­n unterschie­dliche Regeln gelten könnten. Für die Menschen sei das verwirrend, kritisiert Geschäftsf­ührer. „Bundeseinh­eitliche Regeln wären gut“, sagt Puff. (mit dpa)

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Foto: Arne Dedert, dpa Wann die Maskenpfli­cht fällt, ist noch unklar.

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