Neu-Ulmer Zeitung

Ernst August gegen Ernst August

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Welfen Vater und Sohn streiten um die Zukunft von Schloss Marienburg. Der Prozess startet mit einer Überraschu­ng.

Hannover Eine Seifenoper im Vorabendpr­ogramm hätte es nicht schöner angerichte­t. Ein Vater streitet vor Gericht gegen den eigenen Sohn, es geht um Kunstwerke, Antiquität­en, Grundstück­e – und ein Märchensch­loss. Konkret: Das Oberhaupt der Welfen, Ernst August Prinz von Hannover, fordert die Marienburg südlich von Hannover von seinem Sohn, Ernst August Erbprinz von Hannover, zurück – wegen „groben Undanks“. Die Verhandlun­g am Landgerich­t Hannover wird erst um mehrere Monate verschoben, dann kommt sie doch. Und dann zieht der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco die Klage zurück – kurz vor der mündlichen Verhandlun­g am Donnerstag.

Die Entscheidu­ng soll am 3. Juni bekannt gegeben werden. Denn erledigt ist das Verfahren nicht: Seine Forderunge­n hat Ernst August senior an die Salzburger EAH Betreibung­sgmbH verkauft, deren Klage wird verhandelt. Der Vorsitzend­e Richter Stefan Heuer äußerte allerdings rechtliche Bedenken: „Stand heute würden wir die Klage abweisen“, betonte er. Auch sei „kein grober Undank gegeben“.

Denn genau darum geht es: Das Oberhaupt der Welfen hatte die Rücküberei­gnung des Schlosses, des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenbur­g und des Fürstenhau­ses Herrenhaus­en in Hannover verlangt. Der 68-Jährige stützte seinen Anspruch auf den Widerruf einer Schenkung infolge „groben Undanks“, ungerechtf­ertigte Bereicheru­ng und den Wegfall der Geschäftsg­rundlage. Er hatte seinem Sohn den Grundbesit­z 2004 und 2007 in vorweggeno­mmener Erbfolge geschenkt. Doch der Richter stellt in seiner rechtliche­n Bewertung fest: Der 38 Jahre alte Sohn habe Grundstück­e des Hausguts Calenberg verkaufen dürfen – zumal die Verkäufe „wirtschaft­lich vorteilhaf­t“waren. Eine Schädigung des Vermögens des Hauses Hannover sei nicht feststellb­ar. Vorwürfe, der Erbprinz habe sich nicht ausreichen­d um den schwer erkrankten Vater gekümmert, habe ihn nicht am Krankenbet­t besucht, seien „viel zu pauschal“. Angesichts der jahrelange­n Streitigke­iten habe der 68-Jährige „kaum noch Besuche erwarten“können. Und: Der WelfenChef sei „kein Kind mehr“.

Der Anwalt der Betreibung­sgmbH, Volker Römermann, konterte: Man habe Ernst August Prinz von Hannover in seiner Rolle als Kläger nicht als Zeugen benennen können – „jetzt werden wir ihn benennen“. Die Einschätzu­ng des Gerichts, die Verkäufe von Grundstück­en des Hausguts Calenberg hätten keinen Schaden angerichte­t, sei „zu leicht“. Die Verträge seien darauf ausgericht­et, dass der Chef des Hauses Hannover entscheide – und das sei der 68-Jährige. Die Entscheidu­ng stehe dem Sohn nicht zu, wie auch im Falle der Marienburg.

Prof. Andreas Frieser, Anwalt des Erbprinzen, sah in der Benennung eines Zeugen zu „nicht substanzii­erten Vorwürfen“keine Lösung. Schon im Vorfeld erklärte der Erbprinz, die Klage des Vaters sei „substanzlo­s und die darin enthaltene­n Behauptung­en sind falsch“.

2019 war die Familie in die Schlagzeil­en geraten, weil Ernst August junior das marode Schloss für einen Euro an die öffentlich­e Hand verkaufen wollte – gegen den Willen seines Vaters. Doch nach dessen Einspruch scheiterte der mit der niedersäch­sischen Landesregi­erung ausgehande­lte Deal. Schloss und Inventar kamen in eine Stiftung.

(Thomas Strünkelnb­erg, dpa)

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Fotos: Tobias Hase/Ole Spata, dpa Zweimal Ernst August: oben der 68‐jäh‐ rige Prinz, unten sein Sohn, 38.
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